Unser Standpunkt


 

Die Vereinigung "Schweizer Ärzte gegen Drogen" will auf der Grundlage naturwissenschaftlicher medizinischer Forschung sowie psychologischer und soziologischer Erkenntnisse und historischer Erfahrungen zu Drogenprävention und Drogentherapie Stellung nehmen.

Der Name unserer Vereinigung drückt eine klare Haltung aus, die sich angesichts der offensichtlichen Verunsicherung der Bevölkerung und der Politiker in der derzeitigen Diskussion um eine effiziente und erfolgversprechende Drogenpolitik geradezu aufdrängt. Wir wollen eindringlich darauf aufmerksam machen, dass alle Massnahmen in diesem Bereich auf der Grundlage des medizinischen Wissens über Drogen und Sucht zu erfolgen haben, sollen sie erfolgreich sein und unsere Jugend und unsere Gesellschaft gesund erhalten.

Die Tatsache, dass auch ein Teil der Ärzteschaft verunsichert worden ist und sich Resignation breit macht, hat uns bewogen, diese ärztliche Vereinigung zu gründen, die im "Drogenstreit" auf grund medizinischer und epidemiologischer Fakten Stellung nehmen wird.

- Die von verschiedener Seite propagierte Drogenliberalisierung hat in der Bevölkerung die gesunde Abwehrhaltung gegen Drogen geschwächt.

- Drogenkonsum ist nicht "naturgegeben" oder eine Phase im Leben eines Menschen. Er entsteht auf grund jeweils bestimmbarer Faktoren. Deshalb kann man Drogenkonsum vorbeugen und kann ihn zu jedem Zeitpunkt therapieren. Drogenkonsum ist auch kein Freizeitvergnügen, sondern eine Fehlentwicklung, die dem einzelnen und der Gesellschaft schadet.

- Die Drogenprävention - will sie wirksam sein - muss darauf abzielen, dass keine Drogen konsumiert werden. Primäre Prävention beruht auf der Aechtung der Droge.

- Die Früherfassung und Betreuung von Gefährdeten und die Therapie bereits Süchtiger ist humaner, erfolgreicher und ökonomischer als ihre Belassung in der Sucht, in Krankheit, Invalidität, Elend und Kriminalität.

- Der Drogenabhängige ist unglücklich und in seiner Gesundheit geschädigt; er ist seiner Freiheit und seines freien Willens beraubt. Deshalb benötigt er unsere Hilfe in Form einer abstinenzorientierten Therapie und Rehabilitation. Mitmenschlich ist, ihn nicht aufzugeben, sondern ihn aus der Sucht herauszuführen und danach in unsere Gesellschaft zu integrieren.

- Die Abgabe von Heroin und anderen Drogen unter dem missbräuchlichen Titel "Überlebens-hilfe" bedeutet Resignation und Kapitulation vor der Suchtproblematik und setzt falsche Signale für alle übrigen Gefährdeten.

- Wir weisen Forderungen und Bestrebungen nach Legalisierung von Rauschgiften zurück.

- Wir unterstützen Bestrebungen und Organisationen, die in der klaren Zielsetzung der Drogen-bekämpfung mit uns einig gehen.

Das Engagement der Ärzteschaft in dieser Frage im Sinne des hippokratischen Eides ist bedeutsam und wegweisend.

 

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Ärzte-Charta gegen Drogen

Ausgangslage

Die Drogensucht hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist zum Spielball fragwürdiger wirtschaftlicher und politischer Interessen geworden.

Liberalisierungsbestrebungen haben den Konsens gegen Drogen in der Bevölkerung untergraben und ihre gesunde Abwehr gegen Drogen geschwächt.

 

Wir stellen fest:

  • Rauschgifte sind gefährliche Substanzen, die den Körper und die Persönlichkeit schädigen. Sie berauben Menschen ihrer Freiheit und zerstören Familie und Gesellschaft.
  • Drogenabhängigkeit ist nicht einfach eine "Phase" im Leben eines Menschen, die spontan abklingt und keinerlei Schäden hinterlässt. Drogen sind psychoaktive Substanzen, die eine schwere Abhängigkeit bewirken, ein gesundes und glückliches Leben verunmöglichen und in vielen Fällen zum Tode führen.
  • Der Rauschgiftmissbrauch breitet sich epidemisch aus. Dies geschieht über eine psychosoziale Ansteckung, was besonders bei Jugendlichen zu beobachten ist.
  • Mangelnde Aufklärung über die Schädlichkeit der Rauschgifte oder gar deren Verharmlosung sowie eine hohe Verfügbarkeit von Rauschgiften führen zu einer massiven Erhöhung des Neugierkonsums und der Zahl der Abhängigen.
  • Der Drogenabhängige braucht umfassende Betreuung und ärztliche Hilfe in Form einer abstinenzorientierten Therapie mit Entzug, Entwöhnung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

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Deshalb erklären wir

  1. Aus ethischen, gesellschaftlichen und medizinisch-wissenschaftlichen Gründen müssen sich alle Massnahmen im Drogenbereich am Ziel der Abstinenz und einer rauschgiftfreien Gesellschaft orientieren.
  2. Wir weisen alle Forderungen nach Legalisierung von Rauschgiften zurück.
  3. Die Bevölkerung insbesondere die Jugend, hat das Recht auf umfassende Informationen über die Folgen des Rauschgiftkonsums für Gesundheit, Familie und Gesellschaft. Von grosser Bedeutung ist die sachgemässe und altersentsprechende Aufklärung über die Schädlichkeit der Rauschgifte und der Rauschgiftkonsums. In den Präventionskampagnen des Bundes und der Kantone sollen diese sachlichen Informationen verbreiten werden. Verharmlosende Darstellung lehnen wir ab.
  4. Wesentlich für den Schutz der Jugend vor Drogen sind ein gefühlsmässiger Rückhalt in der Familie, ein drogenfreier Freundeskreis, ein gutes Vorankommen in der Schule, eine sinnvolle berufliche Perspektive, ein Ziel im Leben und tragende Werte. Solche Bedingungen stärken die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen, so dass sie zu Drogen nein sagen können. Die Familie muss als zentrale Institution der Primärprävention erkannt und gestärkt werden, auch von behördlicher Seite.
  5. Zur Unterstützung der präventiven Bemühungen und zur Verminderung des Angebots ist das Drogenverbot notwendig. Damit besteht die Möglichkeit, gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erfassen und sie über die Gefährlichkeit ihres Handelns aufzuklären.
  6. Alle Bürger haben das Recht auf ein vor Unfällen, Gewalttätigkeiten und anderen negativen Begleiterscheinungen des Drogenkonsums geschütztes Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsleben.
    Das Fahren unter Drogen muss geahndet werden. Zur Unfallverhütung sind die Arbeitsplätze drogenfrei zu halten. Jegliche Szenenbildung muss unterbunden werden.
    Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie nicht mit Drogen in Kontakt kommen.
  7. Alle Drogengefährdeten und Drogensüchtigen und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Zugang zu abstinenzorientierter Beratung, Betreuung und Therapie, die den einzigen erfolgreichen Weg aus der Sucht darstellt. Die Therapie kann jederzeit begonnen werden und soll den Süchtigen von Anfang an dazu befähigen, ohne Drogen oder Ersatzstoffe leben zu lernen
  8. Jegliche Abgabe von Rauschgiften an Süchtige, auch wenn sie als " therapeutische Massnahme" oder "wissenschaftlicher Versuch" deklariert ist, lehnen wir ab. Auch abgegebene Drogen sind schädlich, verfestigen und verlängern die Sucht und machen die Chance auf ein abstinentes Leben zunichte.
  9. Die wissenschaftlichen Befunde müssen wieder Grundlage jeglicher präventiver und therapeutischer Massnahmen im Drogenbereich sein. Die Forschung muss sich an die international gültigen wissenschaftlichen und ethischen Standards halten.
  10. Wir unterstützen internationale Abkommen und Verträge, die Strafen und Sanktionen gegen den Drogenhandel verlangen. Wir wenden uns gegen jeden Versuch, die Grundsätze dieser Abkommen und Verträge aufzuweichen.
  11. Wir unterstützen Organisationen , die mit den Grundsätzen dieser Charta übereinstimmen.
  12. Wir unterstützen die Rechte und die Freiheit des einzelnen, soweit Stabilität, Gesundheit und Wohlfahrt der Gesellschaft nicht gefährdet werden.
  13. Wir Ärzte unterstützen die Bemühungen, das Drogenelend mittels einer abstinenzorientierten Politik zu lindern. Die Ärzteschaft sollte jegliche Stellungnahme unterlassen, welche die Abwehrhaltung der Bevölkerung und den Konsens gegen Drogen schwächt.

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STATUTEN

VEREINIGUNG SCHWEIZER ÄRZTE GEGEN DROGEN (VSAGD)

I. Name und Sitz

1. Name

Unter dem Namen VEREINIGUNG SCHWEIZER ÄRZTE GEGEN DROGEN V S A G D besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

2. Sitz

Sitz des Vereins ist das jeweilige Domizil des Geschäftsführenden Sekretärs /Präsidenten

 

II. Vereinszweck

3. Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der Information über die Wirkung von Rauschgift, abstinenzorientierte Therapie und Präventionsmodelle. Er steht auf der ethischen Basis des hippokratischen Eides und lehnt vor diesem Hintergrund jede Drogenfreigabe und - liberalisierung ab.

Der Verein kann Mittel einsetzen für die Verbreitung von Informationen über die Drogenproblematik im weiteren Sinne und die Bedeutung einer direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik für den Einzelnen, die ganze Gesellschaft und die Volksgesundheit.

Weiter kann er Mittel einsetzen für die Herausgabe von Publikationen, für öffentliche Stellungnahmen, die Durchführung von Veranstaltungen, Schulung etc. im Sinne des Vereinszweckes.

Die zur Erfüllung des Vereinszwecks geeigneten Aktivitäten bestimmt der Vorstand.

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INHALT
Standpunkt

Ärzte-Charta

Statuten





Für Ihre Unterstützung danken wir ihnen herzlich:
PC 25-350147-5 

 










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