ARCHIV


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Fördert Marihuana Lungenkrebs?

Gleiche Karzinogene wie bei Zigaretten!

Marihuana-Raucher tragen ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko, ermittelten amerikanische Forscher in Cleveland.

In einer Analyse v§on 19 Studien hatten die Wissenschaftler das Bronchialkarzinom-Risiko von Cannabis-Rauchern untersucht. Die Ergebnisse dieser Analyse legen einen Zusammenhang zwischen Lungenkrebs und Cannabis-Rauchen nahe. So ähneln die Karzinogene im Marihuana-Qualm denen im Zigarettenrauch. Ausserdem wird in der Regel ohne Filter gekifft und der Rauch tiefer und länger inhaliert. Auf diese Weise kommen die krebserregenden Stoffe intensiv mit der Bronchial-Schleimhaut in Kontakt. Zwar hat eine kleine Zahl der Beobachtungs-Studien keine eindeutige Assoziation ergeben. Dennoch warnen die Autoren vor der potentiellen Krebsgefahr durch Marihuana. Dies gelte gerade im Hinblick auf den weit verbreiteten Missbrauch der illegalen Droge.

Archives of Internal Medicine, 2006, 166, S. 1359-1367


Synthetisches Cannabinoid HU-210 lässt neue Nervenzellen neu entstehen

Saskatoon – Das hochpotente synthetische Cannabinoid HU-210 lässt im Hippocampus (Gedächtniszentrum) von Ratten neue Nervenzellen spriessen. Als Folge davon zeigten die Tiere in Stresssituationen ein ausgeglichenerer Verhalten als Tiere der Kontrollgruppe, was auf angstlösende und antidepressive Effekte hinweisen könnte. Demnach führt die Substanz nicht zur Unterdrückung der Nervenzellbildung, wie es Alkohol, Heroin und Kokain machen. Die Forscher geben zu bedenken, dass man vom synthetischen Cannabinoid HU-210 nicht auf Tetrahydrocannabinol (THC), der aktiven Komponente in Marihuana, schliessen kann. Eventuell kann diese Substanz eines Tages als Medikament eingesetzt werden.

Journal of Clinical Investigation, 2005, 115(11), 3104-3116


Multiple Sklerose:
Cannabis kann Erwartungen nicht erfüllen

In den letzten Jahren konnte man oft davon lesen, dass Cannabis bei Heilmittel eingesetzt werden kann. Im Gespräch ist vor allem die Behandlung des Nervenleidens Multiple Sklerose. Im Fachblatt ‚Lancet’ ist eine grosse Studie erschienen, nach der Cannabis jedoch die Erwartungen nicht erfüllen konnte. Wie John Zajicek von der Peninsula Medical School im britischen Plymouth berichtete, konnte Cannabis die bei der Multiplen Sklerose auftretende krampfartige Muskelanspannung (Spastik) nicht stärker lindern als ein Scheinmedikament (Placebo), welches die Kontrollgruppe bei der Studien erhielt. Subjektives Gefühl der Besserung war bei einigen Patienten festzustellen. Dies liess sich ebenso wenig objektivieren wie der subjektive Eindruck der besseren Beweglichkeit oder verminderte Schmerzen.

Lancet, 2003


12.12.2006

Ist Cannabis ein Medikament?

Seit über 20 Jahren wird in den Vereinigten Staaten Cannabis zur Erleichterung einer ganzen Reihe von Beschwerden propagiert. Cannabis helfe bei chronischen Schmerzzuständen, zur Appetitanregung bei Aidspatienten und Krebskranken, gegen Übelkeit und Erbrechen (ausgelöst durch die Chemotherapie), bei Asthma, Glaukom (erhöhter Augeninnendruck) und bei Multipler Sklerose. Viele Cannabis-Raucher berichteten, dass ihre Symptome gemildert werden konnten und dass sie sich durchs Rauchen besser fühlten. Auf Grund von Volksabstimmungen wurde den Ärzten in 10 Bundesstaaten der USA erlaubt, Cannabis als Medikament zu verschreiben.

Viele Fragen sind offen geblieben: ...

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Oktober 2006

Eine Sozialdemokratin redet wider die Verharmlosung

Angst und Wahnvorstellung

Alarm. Während hier zu Lande Linke und Linksfreisinnige an der nächsten Auflage einer Drogenliberalisierung basteln und die FDP-Politikerin Christa Markwalder an der Spitze der Haschisch-Initiative steht, sprechen in Deutschland bereits die Linken Klartext: Sie warnen vor der Verharmlosung selbst so genannter "weicher Drogen".

Die Drogenbeauftragte ...

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Bundesrat gegen straffreien Cannabiskonsum

4. Mai 2006

Hanf-Initiative wurde abgelehnt

Der Bundesrat will vom straffreien Konsum von Cannabis nichts mehr wissen. Er hat die Hanf-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Es wird auch kein Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Die Regierung hat am Mittwoch nach einer ersten Aussprache entschieden, die Initiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» abzulehnen. Das Begehren verlangt unter anderem, dass Konsum und Besitz von Cannabis sowie der Erwerb zum Eigenbedarf straffrei werden. Damit nimmt es ein Anliegen auf, das der Bundesrat selber 2001 dem Parlament vorgeschlagen hatte.

Auch kein Gegenvorschlag

Die Hanfinitiative war aus links-grünen Kreisen lanciert worden, nachdem der Nationalrat im Juni 2004 die Revision des Betäubungsmittelgesetzes verworfen hatte.

Auch auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages will der Bundesrat verzichten. Er setzt diesbezüglich auf die Arbeiten des Parlaments, das nach dem Nein zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes ebenfalls aktiv geworden ist.

Von den Vorschlägen, die in der Gesundheitskommission des Nationalrates behandelt werden, ist bisher lediglich bekannt, dass eine Liberalisierung und Lockerung der Regelung des Umgangs mit Hanf und Cannabis aus der Revision ausgeklammert wurde.


Haschisch löst Schizophrenie aus

England verzichtet auf eine Verharmlosung des Konsums von Cannabis, nachdem sich einmal mehr erwiesen hat, dass die Gefahr an einer schizophrenen Psychose zu erkranken, sehr hoch ist.

Eine Studie in Oxford hat in England Aufsehen erregt. Die Studie, die im „British Journal of Psychiatry“ veröffentlicht wurde, stellt einen starken Zusammenhang fest zwischen Cannabiskonsum und geistigen Krankheiten wie Schizophrenie.

In einer der letzten Ausgaben der „Times“ hat sich der britische Innenminister Charles Clarke dahingehend geäussert, von der geplanten Rückstufung der Droge in eine harmlosere Klasse abzusehen. „Die Verbindung zwischen Cannabis und Psychose (Schizophrenie) ist erwiesen“, wurde in der Times schon in der Ausgabe vom 19.Dezember festgestellt. 

„Es ist Zeit, das Problem zu überdenken“, schreibt Dr. Thomas Stuttaford. „Angst vor Verwirrung, Gedächtnisverlust, penetrante Wiederholung von gleichen Gedanken, abrupt wechselnde seelische Verfassung, die ohne Grund mal Lachen oder Weinen auslöst, und Halluzinationen sind Symptome, denen regelmässige Cannabis-Raucher unterworfen sind“. Diese Ergebnisse, die in vielen anderen Studien bereits bestätigt worden sind, basieren auch auf der Erkenntnis, dass Cannabis heutzutage ein Mehrfaches stärker sei, als jenes der Siebziger- und Achtzigerjahre.

Diese Forschungsresultate müssen der Bevölkerung immer wieder erklärt werden, damit sie sich vor den schädlichen Folgen schützen kann, indem man die Finger von dieser zu sehr und zu Unrecht verharmlosten Droge lässt.

(März 2006)


Erneut mehr Drogentote in der Schweiz

212 Menschen sind im Jahr 2005 wegen Rauschgiftkonsum gestorben. Die sprunghafte Zunahme um 20% im Vergleich zum Vorjahr ist alarmierend und ein weiterer Beweis für das Scheitern der verharmlosenden Drogenpolitik von Bund und Kantonen. Mit dem Anstieg um ein Fünftel auf 212 wurde der höchste Stand seit 1997 erreicht. Damals gab es 241 Drogentote.

Der Blick auf die Kantone zeigt, dass der Kanton Zürich mit 63 auch 20005 die meisten Drogentoten verzeichnete. Zürich hatte am weitesten von dem umgesetzt, was der Bund als „heroingestützte Behandlung“ vorschlug. In allen Kantonen mit Heroinabgabe-projekten wurde eine Zunahme der an übermässigen Drogenkonsum verstorbenen Menschen festgestellt (Bern, St. Gallen, Basel, Genf, Waadt). 

In sechs Kantonen blieb die Zahl der Drogentoten unverändert und fünf Kantone konnten sogar eine Abnahme melden. Am stärksten war der Rückgang in Neuenburg, wo sich die Zahl der Opfer von acht auf drei verringerte. Am stärksten war der Anstieg im Kanton Tessin, wo sich die Zahl der Drogentoten von zehn auf siebzehn erhöhte.

(Agenturmeldung März 2006)


Selbstversorger

 Von AlexBaur

Die Ärzte haben Roger Jenny* längst abgeschrieben. Seit seinem 17. Lebensjahr konsumiert der heute 38-jährige Mann harte Drogen, zahlreiche Vorstrafen zeugen von einer klassischen Suchtkarriere. In solchen Fällen fackeln die Therapeuten heutzutage nicht mehr lange: Man versorgt den Patienten mit einer 1V-Rente und reichlich Methadon. Jenny müsse sich damit abfinden, erklärte ihm sein Arzt, den Heroin-Ersatz bis ans Ende seiner Tage zu benötigen wie ein Diabetiker sein Insulin.

Obwohl seine tägliche Methadonration ....

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Die Entdeckung der Cannabinoidrezeptoren und ihrer endogenen Agonisten (Anandamide)

Wirkung von Cannabis geht über Anandamidrezeptoren

Bis heute wurden zwei Cannabinoidrezeptoren an Körperzellen entdeckt. Deren Signalübertragung wurde charakterisiert und ein endogener Lipid-Agonist aus Säugetiergewebe isoliert

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Überflüssige Hanf-Inititative

Leserbrief zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung April 2008;89:17

„Cannabispolitik: weder dämonisieren noch banalisieren"

Die im September zur Abstimmung gelangende Hanfinitiative ist überflüssig und kontraproduktiv, genauso wie der Gesundheitsartikel, über den demnächst abgestimmt wird.

Diese Initiative löst das Problem der Zunahme des Cannabiskonsums in keiner Weise. Die Möglichkeiten einer umfassenden Prävention sind auch ohne einen weiteren Verfassungsartikel vollumfänglich gegeben und könnten noch ausgebaut werden.

Ziel einer umfassenden Prävention ist Stärkung und Erhaltung der Gesundheit. Dies beinhaltet gerade bei Suchtstoffen die Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitsschädigenden Folgen von bestimmten Verhaltensweisen, wie z.B. den Konsum von Alkohol, Zigaretten und von Drogen.

Durch Einbeziehen dieser Themen in den Schulunterricht der Mittel- und Oberstufen kann mehr zur Prävention beigetragen werden als mit einem Verfassungsartikel. Je besser jemand Bescheid weiss, umso besser kann er sich entscheiden, ob er Drogen konsumieren will oder sie der Gesundheit zuliebe meidet. Keiner kann von sich zum voraus sagen, ob er Gefahr läuft Dauerkonsument zu werden mit allen körperlichen und seelischen Folgen. Deshalb ist es das wichtigste Präventionsziel, die Jugendlichen dazu zu motivieren, gar nicht erst mit dem Konsum zu beginnen.

Vergleicht man die Entwicklung des Cannabis-Konsum mit denen von Tabak, so kommt man zu ganz anderen Überlegungen als die Initianten. Tabak war ja immer schon legal. Zur Verhinderung von Tabakkonsum hat dieser Umstand nichts beigetragen. Es ist also widersinnig, zuerst alles freizugeben und nach starker Ausweitung des Konsums mit präventiven und legalen Mitteln wieder einzudämmen zu versuchen.

Die momentane Tabakprävention des Bundes - in der Kombination von präventiven Bemühungen mit Einschränkungen des Konsums auf gesetzgeberischem Weg – ist der vernünftigste gangbare Weg einer erfolgreichen Gesundheitspolitik.

Diese Präventionsstrategien sollten auf die Prävention des Cannabiskonsums übertragen werden. Das geht gut ohne einen neuen Verfassungsartikel.

Folgende Fragen sollte man bei dieser Diskussion immer dabei haben: Ist es nicht trotz allem Jugendschutz bei Alkohol und Tabak so, dass das Alter des beginnenden Konsums zwischen 12 und 14 Jahren liegt? Ist beim Cannabis nun alles anders? Sollen die Apotheken nun plötzlich lungenschädigende Raucherwaren verkaufen? Sollen wir die internationalen Konventionen nun wirklich kündigen?

Dr. med. H. Köppel, Baden


Nein zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes!

Zürich, im Mai 2008

Der Verein "Schweizer Ärzte gegen Drogen" unterstützt das Referendum gegen das vom eidgenössischen Parlament revidierte Betäubungsmittelgesetz aus folgenden Gründen:

Es geht bei dieser Abstimmung um die grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen der auf Abstinenz ausgerichteten "restriktiven" Drogenpolitik und der seit den frühen 90er Jahren praktizierten "4-Säulen-Politik", die das Ziel der Abstinenz nur noch als leere Worthülse mitführt, in Wirklichkeit aber dem Rauschmittelkonsum Vorschub leistet, indem sie Drogenkonsum entkriminalisieren will und ärztliche Drogenabgabe an Süchtige fördert. Dieser "4-Säulen-Politik" soll mit der jetzigen Gesetzesvorlage eine legale Grundlage gegeben werden.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Heroinabgabe an Süchtige nur einem verschwindend kleinen Teil der Patienten (4% - 7%) den Ausstieg aus der Sucht ermöglicht. Demgegenüber steht eine Erfolgsrate von bis zu 70% bei gut geführten langfristigen Entwöhnungsbehandlungen.

Wir erachten es als unethisch, Süchtige mit billigem Heroin abzuspeisen – das Ursache und Motor ihrer Sucht ist – wenn es bessere, erfolgversprechendere Therapien gibt. Tatsächlich sind in den letzten Jahren wegen dieser verfehlten Drogenpolitik viele erfolgreiche Therapiestationen geschlossen worden. Ihnen wurde die politische Unterstützung – und damit auch die finanziellen Mittel – entzogen.

Wir sind überzeugt, dass die Heroinabgabe an Süchtige nicht weiter fortgesetzt werden sollte, sondern dass wir viel mehr Anstrengungen unternehmen müssen, Süchtige einer abstinenten Therapie zuzuführen. Wo zwingend nötig, stehen dem Arzt auch unter dem geltenden Betäubungsmittelgesetz Drogen-Substitutionsmöglichkeiten zur Verfügung. Keinesfalls darf – wie bei dieser Gesetzesrevision vorgesehen – die ärztliche Drogenabgabe an Süchtige auf Betäubungsmittel generell ausgedehnt werden.

Die Einführung von Begriffen wie "Schadensminderung" und "Überlebenshilfe" ins Betäubungsmittelgesetz – als Verpflichtung für die Kantone – halten wir für fragwürdig. De facto sind mit diesen Begriffen vor allem Einrichtungen wie Drogenkonsumlokale (Fixerstübli) gemeint, mit anderen Worten rechtsfreie Räume, wo illegale Betäubungsmittel, egal welcher Provenienz, konsumiert werden können. Dem Suchtkranken lediglich die für seine Sucht nötige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und ihn im Übrigen seinem Elend zu überlassen, widerspricht unseres Erachtens in höchstem Masse ärztlicher Ethik.

Insgesamt würde die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Übergang vom klaren Primat der Abstinenz zur reichlich schwammigen "4-Säulen-Politik" besonders die primärpräventive Wirkung des Gesetzes mindern.

Aus allen diesen Gründen lehnen wir die vorliegende Revision des BetmG ab.

Dr. med. Florian Ricklin

Co-Präsident "Schweizer Ärzte gegen Drogen"

 


 

Weltwoche: Heroin vom Staat

Schweizer Drogenpolitik, eine Bilanz von
Markus  Schär

Verdrängte Exzesse

Weltwoche Nr. 8, 19.Febr. 2004

Die liberale Schweizer Drogenpolitik hat weltweit Beachtung gefunden. Zehn Jahre nach der Einführung der kontrollierten Heroinabgabe sind die Erfolge aber kaum messbar. Es drohen wieder Szenen wie einst im «Needle Park».

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Stellungnahme zur so genannten Harmreduction oder Überlebenshilfe

International Task Force on Strategic Drug Policy,  28.2. 2005

Am 27. und 28. Februar 2005 haben sich Organisationen aus der ganzen Welt, die sich für Prävention, Therapie und eine humane Drogenpolitik einsetzen, in Brüssel getroffen, um wirkungsvolle drogenpolitische Strategien zu diskutieren und die folgende Stellungnahme zur so genannten ‚harm reduction’ zu verfassen:

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Cannabis bleibt illegal in der Schweiz

Swissinfo 15.06.2004

Das Rauchen eines Joint bleibt in der Schweiz weiterhin ein Delikt. Die Regierung konnte das Parlament mit der Revisions-Vorlage nicht überzeugen.

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Nun auch noch die Kokain-Abgabe!

Swissinfo  09.06.2004

An der Nationalen Designerdrogen- und Kokain-Konferenz diskutieren Fachleute in Bern über das Pro und Kontra einer Kokain-Abgabe an Schwerstsüchtige.

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Cannabis
erhöht Schlaganfallrisiko für Jugendliche

Der Missbrauch von Cannabis
ist offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle im Jugendalter.

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Cannabis ist nicht harmlos

Aargauer Zeitung 29. Mai 2004

Gastautorin Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, 
Kommission für Soziales und Gesundheit

In dieser Sommersession behandelt der Nationalrat zum zweiten Mal das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). In der Herbstsession 2003 ist er nicht auf die Vorlage eingetreten, weil er die vom Bundesrat vorgegebene Stossrichtung abgelehnt hat.

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Lehrer wollen Nachbesserung

Cannabis-Freigabe wird kritisch beurteilt
NZZ 28.4.2004

Se. Am vergangenen Samstag hat die Präsidentenkonferenz der Schweizer Lehrerverbände in Zürich über ihre Positionierung zur laufenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes diskutiert; die Ergebnisse hat der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) am Dienstag veröffentlicht. 
Er verlangt von dein eidgenössischen Räten „einen wirksameren Jugendschutz und ausgebaute Präventionsmittel im Kampf gegen den Suchtmittelkonsum.“ Die Lehrer sind mit dem rechtlichen Status quo genauso unzufrieden wie mit der Stossrichtung der Revisionsvorlage: „Wenn bei Regelverletzungen einfach weg- oder passiv zugeschaut wird, lernen die Heranwachsenden, dass Gesetze offenbar problemlos gebrochen werden dürfen“, kritisiert der LCH den Status quo. Umgekehrt werde aber die schulische Präventionsarbeit erschwert, wenn ein Suchtmittel für die Erwachsenen erlaubt und im Handel leicht erhältlich sei. 

Der LCH erwarte vom Parlament deshalb eine Nachbesserung beim Jugendschutz und bei den Präventionsmassnahmen oder aber eine „konsequente Rückweisung der Vorlage mit klaren Vorgaben“. Eine „blosse Rückweisung aus Hilflosigkeit oder gar populistischer Feigheit“ lasse die Lehrerschaft ebenso im Stich wie eine weitgehende Liberalisierung, schreibt der LCH.


Kommentar: Eine konsequente Rückweisung mit klaren Vorgaben begrüssen wir ebenso!


Immer mehr Minderjährige konsumieren Haschisch!

sda] - Die Zahl der Verzeigungen gegen das Betäubungsmittelgesetz hat sich  in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnt von 20 000 auf über 40 000 verdoppelt. Seit fünf Jahren liegt sie stabil bei 45 000.

Der Grossteil der polizeilichen Verzeigungen betrifft ausschliesslich den Konsum von Betäubungsmitteln, und zwar vor allem von Cannabis. Die Zahl der Verzeigungen hat im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich zugenommen, wobei vor allem Minderjährige für diesen Anstieg sorgten.

Die Anzahl der Verzeigungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel ist seit Mitte der neunziger Jahre rückläufig. 67 Prozent wurden wegen Kiffens verzeigt, 22 Prozent wegen Heroinkonsums, 17 Prozent wegen Kokainmissbrauchs und 6 Prozent wegen anderen Substanzen.

Die Zahl der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums hat sich seit 1990 mehr als verdoppelt, und zwar von 12 000 Fällen auf rund 30 000 Fälle im Jahre 2001. Die Verzeigungen wegen Handels mit Cannabisprodukten blieben dagegen mit 2400 Fällen pro Jahr stabil.

Anders das Bild bei den "harten" Drogen: Hier hat sich die Tendenz bei den Verzeigungen wegen Konsums oder Handels in den neunziger Jahren umgekehrt. Beim Heroin und der anderen Opiaten erhöhte sich die Zahl der Verzeigungen bis 1993 stark auf 27 000, um danach stetig auf 12 000 zurückzugehen.

Die Zahl der Verzeigungen von Erwachsenen hat sich zwischen 1990 und 1993 verdoppelt und sich danach bei rund 40 000 Fällen pro Jahr stabilisiert. Die Zahl der Verzeigungen von Minderjährigen ist hingegen kontinuierlich 1250 auf 6150 Fälle gestiegen. Rund 90 Prozent betreffen lediglich den Konsum von Drogen.

Die Verzeigungsraten sind von Kanton zu Kanton sehr verschieden. Die höchste Verzeigungsrate findet sich im Kanton Waadt, gefolgt vom Kanton Zürich. Die tiefsten Raten melden Zug, Basel-Landschaft und Uri.

Kommentar: Hinter diesen Zahlen des zunehmenden Drogenkonsums steht viel menschliches Elend: Schulabbruch, Lehrabbruch, Ausbruch von Schizophrenien mit oft lebenslanger Erkrankung und Invalidität. Davon spricht niemand. Das Konzept des Bundesrats ist seit über 10 Jahren die Verminderung der Drogenproblematik und die Verstärkung der Prävention. All das sind nur Lippenbekenntnisse. Nirgends hört man eine Warnung vor den schädigenden Folgen des Drogenkonsums. Jährlich werden Millionen von Steuergeldern für Prävention ausgegeben. Diese Botschaft ist aber bisher nicht zu den gefährdeten Neugierkonsumenten vorgedrungen.


Hasch teert die Lunge viermal besser

Zigarette, Friedenspfeife oder ...?

WIEN — Die körperlichen Folgen von Haschisch- und Cannabis
konsum werden zu Unrecht verniedlicht. Professor Dr. Donald Tashkin von der Universität Los Angeles erklärte am Kongress der European Respiratory Society, warum beispielsweise spirometrische Daten von Haschkonsumenten kaum anders ausfallen als bei Gesunden. Trotz dem sind ihre Lungen genauso gefährdet wie bei Zigarettenrauchern — auch wenn man sich „nur" drei Joints täglich gönnt.

Immerhin 5 % der fünfzehnjährigen Amerikaner rauchen täglich Cannabis
. Jeder zweite 15-jährige US-Schüler hat schon mindestens einmal damit Erfahrung gesammelt, und jeder fünfte Fünfzehnjährige gab zu, im vergangenen Monat mindestens einmal gekifft zu haben. Der Rauch enthält prinzipiell die gleichen Schadstoffe wie Zigarettenrauch (z.B. Kohlenmonoxid und Ammoniak), mit wesentlichen Ausnahmen: Statt Nikotin sind natürlich Cannabinoide enthalten, und der Benzpyrengehalt liegt mindestens um 50 %‚ der Teergehalt sogar um das Vierfache höher. Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn das Tetrahydrocannabinol (THC) sorgt für eine Bronchodilatation, wo durch die Benzpyrene und andere Karzinogene tiefer in die Atemwege eindringen können. Im Tierversuch zeigt sich, dass der Rauch Entzündungen der Bronchien und Alveolen, eine Metaplasie und eine interstitielle Fibrose auslöst. Studien am Menschen ergaben gesteigerte Asthma-Inzidenzen.

Ödeme und Präkanzerosen

Eine Untersuchung an Prof. Tashkins Institut mit vier Studien- armen verglich die Auswirkungen von Cannabis
-Rauchen (3xITag), Zigarettenrauchen und beidem gemeinsam mit einer Kontrollgruppe. Bei den Nur-Cannabis
-Rauchern fanden sich praktisch ebenso viele Probleme (Husten, Infekte) wie bei den Nur-Zigarettenrauchern. Allerdings: Die Spirometriewerte waren bei den Cannabis
-Rauchern und bei den Doppelkonsumenten vergleichbar mit denjenigen von Gesunden (bronchodilatatorische Wirkung des THC!). Das erlaubt aber keine Entwarnung, denn die Bronchoskopie enthüllte Ödeme, eine gesteigerte Sekretion und mehr abnorme histologische Befunde bei den Probanden, die Cannabis
rauchten. Eine alveoläre Entzündung mit erhöhter Makrophagenzahl war bei Cannabis
-Rauchern doppelt so häufig, bei Zigarettenrauchern dreimal und bei doppelter Belastung viermal so häufig wie bei Nichtrauchern. Pathologisch verändert waren darüber hinaus die Phagozytosefähigkeit der Makrophagen, die TNF-alpha- und die NO-Bildung, sodass Prof. Tashkin resümierte, dass Cannabis
-Rauchen die Immunabwehr schwächt.

Nach Haschkonsum fragen

Daten zur Malignomentwicklung ergeben noch ein uneinheitliches Bild, aber Evidenz ist bereits dafür gesammelt, dass Joints prä-kanzerogene Änderungen hervor rufen. Für die Praxis bedeutet das alles, unbedingt nach Haschkonsum zu fragen. Prof. Tashkin selbst verbindet diese Frage immer mit dem Hinweis, die Antwort nicht zu dokumentieren, besonders bei Jüngeren.

Kolloquium Medical Tribune


Lehrerverband ist gegen Haschfreigabe

Lehrerinnen- und Lehrerverband gegen Kiffen

Stellungnahme des LCH

LCH-MEDIENMITTEILUNG vom 21. Januar 2003

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) ist besorgt über den Cannabis-Konsum an Schweizer Schulen. Die Klagen über Schülerinnen und Schüler, die „beduselt" im Unterricht sitzen, häufen sich. Die Lehrerschaft ist nicht bereit, dies im Zuge der Liberalisierung einfach hinzunehmen.

Für den LCH steht nicht die strafrechtliche oder gesellschaftspolitische Seite der Thematik im Vordergrund, sondern allein die Frage: Wie geht die Schule in der alltäglichen Leistungs- und Disziplinarpraxis mit der Tatsache um, dass sie nachhaltig bekiffte Schülerinnen und Schüler unterrichten soll? Der LCH verlangt von den Schulbehörden eine klare Stellungnahme und Richtlinien für Disziplinarmassnahmen in chronischen Fällen.

Es ist zwar auch unter Drogenfachleuten umstritten, ob man mit Prohibition den Konsum eindämmen kann oder nicht. Die neuesten Erkenntnisse über die Zunahme der Wirkstoff-Konzentration in modernen Hanfzüchtungen und die bei einer Liberalisierung von Cannabis zu erwartende Steigerung des Konsums lassen aber auch viele liberal eingestellte Lehrpersonen in ihrer Meinungsbildung nochmals über die Bücher gehen. Die Geschäftsleitung des LCH sieht aus schulischer Sicht zur Zeit mehr Gründe für die Beibehaltung des allgemeinen Konsum- und Handelsverbots, als dagegen. Die Liberalisierung würde die Schule sowohl in ihren präventiv-pädagogischen wie auch in ihren disziplinarischen Möglichkeiten deutlich schwächen.

Ganz klar problematisch ist die schulische Arbeitssituation, wenn Schülerinnen und Schüler bekifft im Unterricht sitzen. Im Unterschied zum Alkohohlproblem spielt beim Kiffen der Drogenkonsum direkter und epidemischer in den Schulalltag hinein. Dass immer mehr Schülerinnen und Schüler in einer körperlichen Verfassung in der Schule erscheinen, welche an ein konzentriertes Arbeiten verunmöglicht, ist eine bedenkliche Erscheinung. Neben dem Kiffen sind es ungenügende Ernährung (Unterzuckerung mangels Frühstück bei vielen Schülern schon am Vormittag) und exzessiver Fernseh-, Computer- oder Partykonsum mit zu wenig Schlaf, welche der Lehrerschaft zunehmend zu schaffen machen. Dies trotzdem die meisten Schulgesetze oder Schulverordnungen vorschreiben, dass die Schülerinnen und Schüler in einer körperlichen und geistigen Verfassung in der Schule zu erscheinen haben, die ihnen konzentriertes Lernen ermöglicht.

Die Schulen wie auch deren Partner werden sich etwas einfallen lassen müssen, damit nicht die seriös lebenden Kinder und Jugendlichen in ihrem Lernfortschritt durch die bekifften und übermüdeten Klassenkameraden erheblich beeinträchtigt werden. Die Lehrerschaft wäre klar überfordert mit der alleinigen Lösung dieses Problems: Eltern, Schulbehörden und - bei wiederholten Verstössen - auch Strafbehörden müssen wieder vermehrt ihren Teil der Verantwortung übernehmen.

Weiter unbestritten ist der Präventionsauftrag der Schule, der meistenorts bereits seriös wahrgenommen wird. Viel mehr als Aufklärung betreiben kann die Schule in diesem Bereich aber nicht. Sie ist keine Therapieanstalt und auch keine Ausnüchterungs-, Nachschlaf- und Nachfütterungszelle! Sie wird vermehrt Massnahmen zum Schutz der normal arbeitsfähigen Schülerinnen und Schüler treffen müssen. Die pädagogisch nicht optimale Ausgrenzung beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler kann nur vermieden werden, wenn die Schule bedeutend mehr personelle Mittel für den Umgang mit diesen Problemen erhalten würde.


Cannabis und geistige Gesundheit

British Medical Journal, 2002, 1183-1184 (23. November)

Vermehrte Beweise für einen Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und psychischen Erkrankungen

In den 90er Jahren ist die Zahl der jugendlichen Cannabis-Konsumenten stark angestiegen. In einigen Ländern ist der Genuss von Cannabis sogar wesentlich mehr verbreitet als das Rauchen.1-2 Mögliche Erklärungen für dieses Phänomen sind die einfache Verfügbarkeit der Droge, die zunehmende soziale Ablehnung des Rauchens, strenge Gesetze gegen Alkohol am Steuer und die Auffassung, dass Cannabis sicherer oder ungefährlicher sei als Zigaretten oder Alkohol. Der zunehmende Konsum ist jedoch besorgniserregend, weil Cannabis unter Umständen der Einstieg zu anderen Drogen ist3 und psychische Erkrankungen hervorrufen kann. Der Zusammenhang zwischen Cannabis und Psychosen ist weitreichend belegt, und jüngste Studien ergaben einen Zusammenhang zwischen dem Genuss von Cannabis
und dem Auftreten von Depressionen.4-7 Ruft Cannabis diese Zustände hervor oder nehmen Patienten Cannabis, um ihrem Kummer Luft zu machen?

Die anerkannteste Erklärung ist, dass Cannabis bei prädisponierten Menschen Schizophrenie auslöst bzw. Schizophrenie-Rückfälle hervorruft und allgemein die Symptome verstärkt. 4 5 Die Festlegung der Kausalitätsrichtung ist schwierig und lässt sich am besten bei nichtklinischen Beispielen bewerten, aber die geringe Verbreitung der Krankheit und die Tatsache, dass viele Drogenkonsumenten nicht nur Cannabis, sondern zusätzlich noch andere Drogen konsumieren, führt zu methodischen Problemen und erklärt den Mangel an verlässlichen Ergebnissen.

Bei der Studie, welche häufig zur Untermauerung der kausalen Hypothese zitiert wird, wurde über einen Beobachtungszeitraum von 15 Jahren das Auftreten von Schizophrenie bei mehr als 50.000 schwedischen Wehrpflichtigen untersucht.8 Dabei hat sich gezeigt, dass der Genuss von Cannabis
im Jugendalter das Schizophrenie-Risiko in einer Dosis-Wirkung Relation erhöht. Ungeklärt blieb jedoch die Frage der Validität der Diagnose und des kausalen Einflusses anderer Drogen. Ebenfalls ungeklärt bleibt, ob nicht vielmehr prodromale (der Krankheit vorausgehende) Schizophrenie-Symptome zum Genuss von Cannabis geführt haben, und nicht erst Cannabis der Auslöser der Psychose war. 4 5

Eine Weiterbeobachtung und erneute Untersuchung dieser Gruppe, die in dieser Ausgabe veröffentlicht wurden, (S. 1199) bestätigen die früheren Ergebnisse und belegen eindeutig, dass Cannabis, und nicht andere Drogen, später zu Schizophrenie führen können, und dass dies nicht mit prodromalen Symptomen zu erklären ist.9 In ähnlicher Weise zeigte eine in den Niederlanden über einen Zeitraum von 3 Jahren durchgeführte Untersuchung an einer Gruppe von 4045  psychosefreien Personen und an 59 Personen, bei denen eine psychische Vorerkrankung bestand, einen engen Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und Psychosen.10 Im Gegensatz zu anderen Drogen konnte bei Cannabis der direkte Zusammenhang zwischen der Dauer des Genusses und der Schwere der Psychose belegt werden. Bei den Probanden, bei denen bereits psychische Vorerkrankungen bestanden, wurden die Symptome durch den Genuss von Cannabis verstärkt, was ein Indiz für seine fördernde Wirkung ist. Bei einer in Neuseeland untersuchten Gruppe war bei denjenigen Probanden, die im Alter von 15 oder 18 drei Mal oder häufiger Cannabis konsumiert hatten, die Wahrscheinlichkeit, dass bei ihnen im Alter von 26 Jahren schizophrenieartige Symptome auftreten, nicht grösser (S. 1212), dennoch zeigten sie vermehrt "schizophrene Symptome" (aber keine Schizophrenie).11 Die Bedeutung von "schizophrenen Symptomen" muss erläutert werden, um die Ergebnisse zu interpretieren.

Die Nachweise bezüglich Depressionen mehren sich. Anhand einer über einen Zeitraum von 15 Jahren an einer Gruppe von 1920 Erwachsenen in den USA durchgeführten Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass der Genuss von Cannabis das Risiko starker Depressionen um das Vierfache erhöht.7 Der Genuss von Cannabis war insbesondere mit einem Anstieg von Selbstmordabsichten und Anhedonie (Genussunfähigkeit) verbunden. Ähnliche Ergebnisse einer australischen Studie, über die in dieser Ausgabe berichtet wurde (S. 1195), zeigen eine Dosis-Wirkung Relation zwischen dem Genuss von Cannabis und Angst und Depression bei einer grossen Gruppe von 14 - 15-jährigen Jugendlichen, die sieben Jahre lang beobachtet wurde,12 die sich in einem Anstieg der Angst- oder Depressionsrate in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Cannabis-Konsums äussert. Der Zusammenhang ist bei den jungen Frauen der Gruppe stärker als bei den jungen Männern, wohingegen sich bei anderen Studien keine Unterschiede bei den Geschlechtern ergaben. 6 7 Eine bereits bestehende Depression war kein Anzeichen für späteren Cannabis
-Konsum und stützt aus diesem Grund nicht die Selbstmedikations-Hypothese. Bei der Studie an der neuseeländischen Gruppe wurde kein Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum im Alter von 15 und depressiven Störungen im Alter von 26 Jahren festgestellt. Die Autoren fanden jedoch heraus, dass bei Jugendlichen, die im Alter bis zu 18 Jahren drei Mal oder häufiger Cannabis konsumiert haben, die Wahrscheinlichkeit, dass bei ihnen mit 26 eine depressive Störung auftritt, höher war, sogar nachdem der Genuss von anderen Drogen kontrolliert wurde.

Obwohl es nicht viele Studien gibt, erhärten diese Ergebnisse das Argument, wonach der Genuss von Cannabis das Risiko von Schizophrenie und Depression erhöht, und sie stützen ein wenig die Ansicht, dass der Zusammenhang zwischen Cannabis
-Konsum und mentalen Gesundheitsstörungen weitestgehend auf Selbstmedikation zurückzuführen ist. Ob der Genuss von Cannabis Schizophrenie auslöst oder Depressionen bei anderweitig anfälligen Personen, oder ob es diese Zustände tatsächlich bei nicht prädisponierten Personen hervorruft, ist bisher nicht geklärt. Es kann weiterhin nicht davon ausgegangen werden, dass die Mechanismen bei beiden Zuständen (Cannabinoide wirken auf zahlreiche Neurotransmittersysteme) oder in verschiedenen Entwicklungsphasen gleich sind. Obwohl mentale Störungen bei Jugendlichen zu Cannabis-Konsum führen, trifft beispielsweise das Gegenteil im jungen Erwachsenenalter zu.13

Die sowohl für Schizophrenie als auch Depression nachgewiesene Dosis-Wirkung Relation unterstreicht, wie wichtig es ist, die Cannabis-Dosis bei den Konsumenten zu reduzieren. Die Nichteinnahme von Cannabis hätte schätzungsweise bei der niederländischen Gruppe die Zahl der behandlungsbedürftigen Psychose-Fälle um 50 % gesenkt,10 was sich in ähnlicher Weise auch in der schwedischen Gruppe zeigte, wo eine Erhöhung des Schizophrenie-Risikos durch Cannabis-Konsum um 30 % beobachtet wurde.9 Diese starke Wirkung ist überraschend und äussert sich auch noch nicht in einem Anstieg von Schizophrenie-Fällen in der Bevölkerung. Sollte es sich bewahrheiten, wird der Genuss von Cannabis zu mehr Episoden oder neuen Erkrankungsfällen beitragen - Stoff zum Nachdenken also, sowohl für Kliniker als auch für die Gesetzgeber.

Joseph M Rey, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie. 

Universität Sydney, Coral Tree Family Service, PO Box 142, North Ryde, NSW 1670, Australien (jrey@doh.health.nsw.gov.au)

Christopher C Tennant, Professor für Psychiatrie. 

Universität Sydney, Royal North Shore Hospital, St Leonard's, NSW 2065, Australien (ctennant@doh.health.nsw.gov.au)


Bleibende Defizite der Hirnleistung durch Cannabis?

Dosisabhängige neurokognitive Effekte bei der Einnahme von Cannabis

Neurology 2002, Auszüge: Bolla et al. 59 (9): 1337-1343
K.I. Bolla PhD, K. Brown, MPH,D. Eldreth BA, K. Tate, BA und J.L. Cadet, MD. 
Von der Abteilung für Neurologie (Dr. Bolla und D. Eldreth), Johns-Hopkins-Universität Schule für Medizin, Hopkins Bayview Research Campus und Bereich für molekulare Neuropsychiatrie (K. Brown, K. Tate, und Dr. Cadet), NIH/NIDA-IRP, Baltimore, MD.

Hintergrund: Obwohl ca. 7 Mio. Menschen in den USA Cannabis
mindestens einmal pro Woche konsumieren, gibt es kaum wissenschaftliche Daten über die dauerhaften neurokognitiven Effekte bei der Einnahme von Cannabis
.

Zielstellung: Untersuchung, ob die neurokognitiven Defizite bei Personen mit hohem Cannabis
konsum nach 28 Tagen Abstinenz fortbestehen, und ob diese Defizite von der Anzahl der pro Woche gerauchten Cannabis
joints abhängig sind.

Methoden: Personen mit ursprünglich hohem Cannabis
konsum wurden nach 28 Tagen Abstinenz einer Reihe von neurokognitiven Tests unterzogen.

Ergebnisse: Mit zunehmender Anzahl der pro Woche gerauchten Joints sank die Leistung bei den Tests zur Bestimmung der Gedächtnisleistung, der Ausführungsfunktionen, der psychomotorischen Geschwindigkeit und der manuellen Geschicklichkeit. Unterteilt man die Gruppe in Personen mit geringem, mittlerem und hohem Konsum, dann zeigte die Gruppe mit hohem Konsum bei 5 von 35 Messwerten eine wesentlich schlechtere Leistung als die Gruppe mit geringem Konsum. Das Ausmass des Effektes lag im Bereich von 3,00 bis 4,20 SD-Einheiten. Die Dauer der Einnahme hatte kaum Auswirkung auf die neurokognitive Leistungsfähigkeit.

Schlussfolgerungen: Die Einnahme von sehr hohen Dosen Cannabis
führt auch nach 28 Tagen Abstinenz zu einer dauerhaften Verminderung der neurokognitiven Leistungsfähigkeit. Unklar ist, ob sich diese Minderleistung bei andauernder Abstinenz zurückbildet oder ob sie sich bei fortgesetztem starken Cannabis
konsum noch verstärkt.

Schriftverkehr und die Bitte um einen Abdruck richten Sie bitte an Dr. Karen I. Bolla, Johns Hopkins Bayview Medical Center, Department of Neurology, 4940 Eastern Ave., Baltimore, MD 21224; E-Mail: kbolla@jhmi.edu
http://www.neurology.org/cgi/content/abstract/59/9/1337 17.11.02


Warten auf das Glück! 

MONTREAL- Befragt man Ecstasy-Users, warum sie diese Droge konsumieren, lautet die Antwort unisono: "Das gibt ein gutes Gefühl." Ob dem wirklich so ist, zeigte ein sogenannter Stimmungstest bei 15 gewohnheitsmässigen XTC-Konsumenten. Die Stimmung wollte nach Stunden der Einnahme nicht so recht steigen. Auch während dem eigentlichen "Rave" tat sich in dieser Hinsicht nichts. 

Im Gegenteil: Die Stimmung sank leicht, um nach 2 Tagen auf einem Tiefpunkt anzukommen. Nach 7 Tagen war das Ausgangsniveau wieder erreicht, berichtete Prof. Andy Parrot, University of East  London,  am 23. Jahreskongress des Collegium Internationale Neuro-Psycho-pharmacologicum. Auch Traurigkeit stellte sich ein und zeigte den gleichen zeitlichen Verlauf. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass XTC-Konsumenten zusätzliche Substanzen sowie Alkohol wild dazumischen. 

Doch eine weitere Untersuchung, welche die Kombination Alkohol, Cannabis und Nikotin berücksichtigte, konnte das versprochene Glück auch nicht herausschälen, beklagte Prof. Parrot. Alle untersuchten Polydrug-Gruppen fühlten sich nach der Einnahme ihrer Drogen-Mixtur nicht besser. Wie Ecstasy zu der Bezeichnung "Glückspille" kommt, ist Prof. Parrot ein Rätsel. Was das Ganze noch viel unverständlicher macht, ist die Tatsache, dass bis zu 15% der Ecstasy-Konsumenten das sexuelle Interesse verlieren. Ist das das versprochene Glück?

Medical Tribune, November 2002


Jugendliche, die Partydrogen nehmen, fühlen sich fahrtüchtig und setzen sich dann auch ans Steuer 

Ärzte Zeitung, 12.09.2001 

HINTERGRUND Jugendliche, die Partydrogen nehmen, fühlen sich fahrtüchtig und setzen sich dann auch ans Steuer 

Von Jörn Hons 

Nicht nur laute Musik und Übermut trüben die Sinne jugendlicher Autofahrer - die 18- bis 30jährigen fahren offenbar deutlich häufiger als bisher angenommen unter Drogeneinfluß. Das ist Ergebnis zweier Studien, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hat. Die Polizei, so eine Forderung des GDV, müsse ihre Drogenkontrollen bei Autofahrern deutlich verstärken. Ecstasy-Konsumenten trinken meist gleichzeitig Alkohol Bekannt ist, daß Drogen wie Haschisch, Ecstasy, Kokain oder Amphetamine in der Party- und Technoszene weit verbreitet sind. Viele Partygänger scheuen sich nicht, auch unter Drogeneinfluß Auto zu fahren. Das stellte Dr. Jörg Kubitzki von der Forschungsgemeinschaft Auto-Sicht- Sicherheit fest, als er im vergangenen und in diesem Jahr 225 Konsumenten von Partydrogen befragt hatte. 

94 Prozent gaben an, regelmäßig unter Drogeneinfluß Auto zu fahren - im Schnitt 3,5mal im Monat. Bei 83 Prozent handelte es sich dabei um Ecstasy. 87 Prozent gaben dabei zu, gleichzeitig Alkohol zu trinken. Immerhin 14 Prozent der Befragten, die die Forscher vor Szenekneipen, Musikcafes und Diskotheken vor allem in Köln und Berlin zum anonymen Interview gebeten hatten, hatten bereits einen Unfall unter einem - unentdeckten - Drogeneinfluß. "Genau das ist das Problem", sagte Professor Manfred Möller von der Universität des Saarlandes in Homburg: 

"Bei Fahrten unter Alkoholeinfluß liegt die Entdeckungshäufigkeit bei über 50 Prozent - bei anderen Drogen nur bei etwa fünf Prozent." Möller hat in einer auf das Saarland begrenzten Studie jetzt nachgewiesen, daß gezielte Drogentests durch die Polizei die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen können. Per Drogenschnelltest wurden von Januar bis August 2000 landesweit Autofahrer kontrolliert, von denen die Polizei annahm, daß sie Drogen genommen hatten. 489 ertappte Fahrer wurden gefragt, ob sie einen Urin-, Speichel- oder Schweißprobe abgeben würden. Mit einer Blut- untersuchung wurde ein positives Resultat anschließend verifiziert. Ergebnis: In 97 Prozent hatten die Drogen- Schnelltests das richtige Ergebnis gebracht. Bei 107 Tests konnte sogar mehr als eine Drogenart nachgewiesen werden. Derzeit wird nach Angaben von Möller ein Speicheltestgerät zur Serienreife entwickelt. Noch wichtiger: Im Saarland sprachen sich die verstärkten Drogen- kontrollen der Polizei vor allem unter den jugendlichen Fahrern schnell herum. Die Zahl der Pkw-Fahrer, die bei einem Unfall getötet wurden, ging hier in der Altersgruppe der 18- bis 25jährigen im vergangenen Jahr (im Vergleich zu 1999) um 68 Prozent zurück, die Zahl der Schwerverletzten sank um 34 Prozent und die Zahl der Leichtverletzten um 29 Prozent. Im gesamten Bundesgebiet sank die Zahl der Getöteten dagegen nur um 2,8 Prozent, auch der Rückgang bei den Verletzten fiel deutlich geringer aus. Für Dieter Anselm, den Vorsitzenden der GDV-Schadenverhütungskommission, wird das Problem des Drogenkonsums beim Autofahren "deutlich unterschätzt". Mit stärkeren Kontrollen und einer besseren Aufklärung der jungen Menschen könne man Ergebnisse erzielen, "die wir zuletzt bei der Einführung des Sicherheitsgurtes hatten." Dazu, darin waren sich die Experten einig, müssen die Partygänger allerdings präziser als bisher angesprochen werden. "Wer regelmäßig Ecstasy nimmt, empfindet sich nicht als drogenabhängig und fühlt sich deshalb auch nicht von Anti-Drogen-Kampagnen angesprochen", betonte Kubitzki. Etwa zwei Drittel der 225 Befragten hätten sich selbst als fahrtüchtig eingestuft - obwohl viele erkannt hätten, daß ihr Körper nur verlangsamt reagieren könne. Sie charakterisierten sich aber als unruhig und vor allem hellwach. Viele, die unter Drogen fahren, rauchen im Auto weiter Hasch Ob man mit einem Bier mehr noch fahren könne, darüber werde nachgedacht, bei Partydrogen dagegen überlege man nicht. Der Aussage "Ein Gramm Haschisch ist erlaubt" stimmten immerhin ein Fünftel der Befragten zu. Und: Auch während der Fahrt haben 63 Prozent der Drogenfahrer schon eine Haschisch-Zigarette geraucht und 23 Prozent noch eine Ecstasy-Pille geschluckt. 

FAZIT 

Die Gefahr durch jugendliche Autofahrer, die Drogen nehmen, wird unterschätzt. Das ist Ergebnis zweier Studien im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Viele 18- bis 30jährige, die in der Party- und Technoszene unterwegs sind, scheuen sich nicht, nach dem Konsum von Ecstasy, Haschisch, Kokain oder Amphetamin noch Auto zu fahren. Die Polizei entdeckt solche Drogenfahrer eher selten. Werden die Kontrollen jedoch mit Hilfe mit spezieller Drogentests verschärft, so zeigt eine Studie aus dem Saarland, gelingt es offenbar, die Zahl der Unfallopfer in dieser Altersgruppe drastisch zu senken. (jh)


Bekifft Snowboarden ist gefährlich

Lausanne. Cannabiskonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und verlängert die Reaktionszeit. Die Schweizerische Fach- stelle für Alkohol- und Drogenprobleme SFA warnt deshalb davor, bekifft auf Snowboard zu steigen. Gemäss Untersuchungen bei Autofahrern steigert Hanfkonsum auch das Risikoverhalten, teilt die SFA mit. 

 

Neurotoxische Modedroge

Ecstasy macht dumm

Ecstasy führt bei Tieren zu einer Langzeit- schädigung zerebraler serotonerger Neurone. Ob die Droge auch beim Menschen neurotoxische Effekte hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist noch nicht völlig klar. Niederländische Kollegen untersuchten, ob Ecstasy kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt.

.Bei 21 Männern mit moderatem oder starkem Ecstasy-Konsum und 20 Kontroll-Probanden wurden Gedächtnisleistungen und Reaktionszeit getestet. Um die serotonerge Funktion zu ermitteln, wurde die neuroendokrine Antwort auf die Gabe von Dexfenfluramin und Plazebo irn Crossover-Design untersucht.

Die Ecstasy-Konsumenten zeigten ein breites Muster von Gedächtnisstörungen und verlängerte Reaktionszeiten. Starke Ecstasy-Konsumenten waren mehr betroffen als moderate Konsumenten. Nach Dexfenfluramin-Gabe war die Kortisol-Freisetzung, nicht aber die Prolaktin-Freisetzung, bei den Ecstasy-Konsumenten signifikant reduziert.

Andere Faktoren wie psychosoziale Bedingungen oder der Konsum anderer Drogen konnten die Unterschiede zwischen beiden Gruppen nicht erklären.

FAZIT: Ecstasy wirkt neurotoxisch. Es beeinflusst serotonerge neuroendokrine Funktionen und führt zu Gedächtnisstörungen. (UB)

Verkes RJ et al. : Cognitive performance and serotonergic function in users of ecstasy. Psychopharmacol 153 (2001) 196-202

Bestellnummer der Originalarbeit 012043


Ecstasy bei Jungen - wirkt wie Alzheimer

www.newscientist.com - Eine Gruppe der University of Northumbria, Newcastle, England, führte bei regelmässigen Konsumenten von Ecstasy im Alter zwischen 20 und 30 Jahren eine Gedächtnisprüfung durch. Die Forscher fanden, dass die Verluste an Gedächtnisleistung denjenigen gleichen, die sonst bei viel älteren Alzheimer-Patienten beobachtet werden. Sie vermuten, dass Ecstasy serotonerge Neurone angreift, die für das Gedächtnis wichtig sind. Aufgrund ihrer Ergebnisse warnen die Autoren davor, Ecstasy als "weiche Droge" zu bezeichnen.
Quelle: New Scientist, News, 28. März 2001 


Kokain -
Einmal ist nicht keinmal

Tagesanzeiger 13.6.01
Schon eine einzige Kokainaufnahme kann bei Mäusen den Weg zur Abhängigkeit ebnen. Das berichten Wissenschaftler der Universität Kalifornien in San Francisco. (Nature, Bd411, S. 583) Noch fünf Stunden nach der Kokaingabe war die Erregbarkeit bestimmter Hirnregionen für den Signalstoff Dopamin erhöht. Dieser Effekt könnte eine der Ursachen sein, die zu verstärktem Verlangen und schliesslich zur Sucht führen, berichten die Wissenschafter.


Vom Durcheinander im Kopf

Schwieriger Entzug - Frau K.: "Sie können mir ja gleich verbieten zu atmen"

Aargauer Zeitung, 15.6.01

Die 26-jährige Frau K. hat sich 1994 erstmals in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden gemeldet. Grund: Sie leide "an einem Durcheinander im Kopf". Bereits seit einem Jahr sei sie überzeugt davon, andere Menschen durch ihre Gedanken und Körperbewegungen beeinflussen zu können. Frau K. raucht seit ihrem 12. Altersjahr Cannabis. Ihre Malerlehre hat sie abgebrochen. Von 1997 bis 1999 wurde Frau K. mehrmals in Königsfelden hospitalisiert. Sie war mittlerweile arbeits- und zeitweise obdachlos geworden. Auch während ihrer Aufenthalte in der Klinik war es nicht möglich, ihren Cannabis-Konsum zu stoppen. Sie sagte dazu: "Sie können mir ja gleich verbieten zu atmen". Trotz Medikamenten konnte die Schizophrenie von Frau K. nie befriedigend behandelt werden. Sie war weiterhin der Überzeugung, mit Ausserirdischen in Verbindung zu stehen und göttliche Kräfte zu besitzen. Eine Platzierung in einer betreuten Wohngemeinschaft und berufliche Wiedereingliederungsversuche scheiterten. Es mussten vormundschaftliche Massnahmen eingeleitet werden. Erst, nachdem Frau K. für einen stationären Cannabis-Entzug gewonnen werden konnte, gelang es, ihre Schizophrenie zu behandeln. Seit zwei Jahren ist es nun möglich, Frau K. mit Medikamenten so zu therapieren, dass sie wieder ausserhalb der Klinik wohnen und einer regelmässigen Arbeit nachgehen kann. (mba) 


 

Cannabis
als Medikament

Von verschiedener Seite wird immer wieder gefordert, Cannabis
als Medikament zu nutzen, sei es in Form der Droge selbst, ihres Hauptwirkstoffes Delta-9-THC oder aktiver Derivate des THC. Was steckt dahinter?

Mehrere Studien zur klinischen Relevanz von Cannabinoiden wurden durchgeführt. Man versprach sich eine positive Wirkung bei Multipler Sklerose, Spastizität, Übelkeit bei Chemotherapie, Appetitmangel bei Aidspatienten und beim Glaukom. 

Viele der Patienten beklagten sich jedoch über die Toxizität der Cannabinoide in Form von psychischen Nebenwirkungen, unabhängig davon ob geraucht oder als Tablette eingenommen. Gerade die Benommenheit ist bei Patienten mit Multipler Sklerose, welche meist unter Gangunsicherheiten und Gangstörungen leiden, eine unfallträchtige Nebenwirkung. Die psychische Dämpfung ist bei Patienten mit geschwächtem Allgemeinzustand eine zusätzliche Schwächung ihrer Befindlichkeit. 

Bei der Einnahme durch Rauchen war es besonders schwierig eine exakte Dosiskontrolle zu erreichen. Zudem setzten sich die rauchenden Studienteilnehmer einer bis zu 50% höheren Menge von karzinogenen Substanzen wie Benz-a-pyrene aus. Das Carboxyhämoglobin und die Teeraufnahme waren drei bis fünf Mal höher als bei Tabakrauchern. 

Marinol und Dronabinol

Einige dieser Probleme konnten durch die orale Einnahme (Marinol, Dronabinol) vermieden werden. Niedrige Dosen von oralem THC genügten zur Appetitstimulation oder als Mittel gegen Übelkeit, ohne die unangenehmen psychotropen Wirkungen auszulösen. 

Synthetisches Analoga zu THC

Inzwischen hat man einige synthetische Analoga des THC entdeckt. Nabilone und Levonantradol haben einen ähnlichen Wirkungsmechanismus. Mit diesen konnte aufgezeigt werden, dass die Cannabinoide und ihre synthetischen Analoga in der Behandlung des Erbrechens bei Chemotherapie, des Glaukoms und des Schmerzes sich viel weniger wirksam erwiesen als herkömmliche spezifische Medikamente, welche zudem sehr viel weniger Nebenwirkungen aufweisen.

Probleme mit den verschiedenen Darreichungsformen

Die gerauchte Form kommt aus den erwähnten Gründen definitiv nicht in Frage. Die Tabletten führen zu so unterschiedlichen Plasmaspiegeln, dass eine Dosis-Wirkungs-Relation kaum herstellbar ist. Mittels Zäpfchen konnten befriedigend konstante Plasmaspiegel erreicht werden. 
Neuerdings werden Inhalationssprays als erfolgversprechende Darreichungsart untersucht. Eine weitere untersuchte Möglichkeit ist die Verabreichung in Form von Hautpflastern.

Weitere Forschung ist nötig 

Das bessere Verständnis der Pharmakologie und der molekularen Biochemie der körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 kann vielleicht helfen hochpotente Cannabinoid-Analoga zu finden, welche die unerwünschten Nebenwirkungen (Psychoaktivität, gerauchte Form von THC-Einnahme) nicht haben. Zudem könnte die unerwünschte Immunsuppression durch Verwendung von selektiven Agonisten für CB1-Rezeptoren vermieden werden. Reine CB2-Agonisten haben zudem weniger sedative und psychoaktive Wirkungen. 

Cannabinoide werden sich in nächster Zeit kaum als Medikamente durchsetzen. 

Die gewünschten Wirkungen ist mässig bis enttäuschend, die unerwünschten Wirkungen ziemlich störend. 

Wer will also Cannabis
als Medikament? 

Dahinter stecken sicherlich jene Kreise, welche das Cannabis
legalisieren möchten. Das Millionengeschäft will man sich nicht entgehen lassen. Cannabis
als Medikament ist ein durchschlagendes Argument, weil man damit die Diskussion um die Schädlichkeit dieses Rauschgiftes vom Tisch hat. Es kann doch nicht etwas schädlich sein, wenn man es als Medikament einsetzen kann. 

Nehmen wir als Beispiel die Pflanze Fingerhut. Ein wichtiges Medikament, ein Herzmittel, wird aus ihr gewonnen. Es käme jedoch niemand in den Sinn, diese relativ giftige Pflanze als Tee oder Gewürz zu propagieren. 



Faltblatt "Fakten zu Ecstasy"

Prävention durch Information

Die Partydroge Ecstasy verursacht noch grössere Hirnschädigungen als bis anhin bekannt war. Bereits eine Reihe von Studien aus den USA der 90er Jahre hatte auf diesen Umstand hingewiesen. Bestätigt wurde dies nun erneut durch eine Studie der Universität Hamburg. Bei 60 Prozent der Dauerkonsumenten wurden ausgeprägte Gedächtnisstörungen und drastische Leistungsminderungen des Gehirns festgestellt. Der Abbau des Gedächtnis verläuft schleichend, so dass die Betroffenen zunächst davon nichts merken. Mehr als ein Viertel der untersuchten Ecstasy-Konsumenten litt an schweren psychischen Störungen wie Halluzinationen, Wahn und Panikattacken.

Obwohl gemäss Gesundheitsstatistik der Schweiz der Konsum von Drogen weiterhin zunimmt, ist hier von Warnungen vor den gesundheitlichen Folgeschäden praktisch nichts zu hören. Eltern und Lehrer haben Schwierigkeiten, den Jugendlichen ein richtige Orientierung zu geben. Durch Medien und sogenannte Drogenfachleute werden sie in ihrer Stellungnahme höchstens verunsichert und verwirrt.

Deshalb hat der Verein Schweizer Ärzte gegen Drogen neu ein Faltblatt über Ecstasy in fünf Sprachen herausgegeben. In knapper und gut leserlicher Form werden die Eigenschaften der Substanz, sowie die schädlichen körperlichen und seelischen Folgen der Ecstasy-Einahme dargestellt.

Besonders gravierend wirkt sich der Ecstasy-Konsum auf Jugendliche aus. Ihre Persönlichkeit ist noch nicht gereift. Sie müssen lernen, Beziehungen selbständig aufzubauen, ihre Zukunft zu planen, Verantwortung für sich zu übernehmen. Der Drogenkonsum greift zerstörerisch in diesen Prozess des Erwachsenwerdens ein.

Der Hauptwirkstoff von Ecstasy, das synthetisierte Methylen-Dioxy-Methamphetamin MDMA, greift im Hirn die Nervenbahnen des Botenstoffes Serotonin an und schädigt diese.

Vor allem die Zentren der Gedächtnisleistungen und der Denkfähigkeit werden gestört. Dadurch kommt es zu starker Vergesslichkeit. Das Lernen für Schule und Lehre wird im weiteren stark erschwert bis verunmöglicht. Ebenso kommt es zu der gleichen, bereits bei Cannabisrauchern bekannten Passivität und Interesselosigkeit. Zwischen Schul- und Lehrabbruch und Drogenkonsum besteht ein statistisch signifikanter Zusammenhang.

Je besser jeder Bescheid weiss, umso besser kann er sich schützen!

Das Faltblatt ist für Jugendliche, Eltern und Lehrer bestimmt. Es ist zu beziehen bei Schweizer Ärzte gegen Drogen, Postfach 2170, 8033 Zürich.


 Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung

 

 Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne

I.     Die Drogenpolitik in Europa (aktuelle Entwicklungen)
II.    Die Heroinverschreibung
III.   Das Opportunitätsprinzip, angewendet auf die Konsumenten von «harten» Droge
IV.  Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz
V.   Verstärkung der Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik
VI.  Die De-facto-Legalisierung des Cannabis und die sieben Lügen der Drogenlobby
VII.    Das Alibi mit der «Verstärkung des Jugendschutzes»
 VIII  Schlussfolgerungen

Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung

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Vernehmlassung zum Entwurf Revision des BtmG

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir möchten uns im Folgenden zur vorgeschlagenen Revision des Betäubungsmittelgesetzes äussern. Dabei gehen wir im ersten Teil von wissenschaftlich fundierten Grundüberlegungen aus Pharmakologie, Medizin, Psychiatrie und Psychologie aus. Im Kapitel 2 nehmen wir Stellung zur aktuellen Situation.

1.1 Pharmakologie

Seit Jahrzehnten ist erwiesen, dass alle Drogen ein hohes Suchtpotential haben und je nach Individuum über kurz oder lang zu einer Abhängigkeit führen, die körperlich und seelisch ist. Vor allem aber zeigen neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, dass bei Drogenkonsumenten neurobiologische Veränderungen eintreten, die nebst körperlichen Funktionen gerade die Fähigkeit, frei zu denken und zu handeln, einschränken. Diese Veränderungen stellen sich - wenn auch in unterschiedlichem Masse - bei allen psychotropen Substanzen ein. 

Keine bekannte Droge macht da eine Ausnahme, auch das Cannabis nicht. Eine Unterscheidung in "weiche" und "harte" Drogen ist deshalb eine unwissenschaftliche Vereinfachung, die demagogisch verwendet werden kann. Die gesetzliche Behandlung von Cannabis muss sich in erster Linie am Gefährdungspotential (Pharmakologische Eigenschaften, Fremdgefährdung durch Unfälle und psychosoziale "Ansteckung", Gesundheitskosten, Arbeitsausfälle, verlorene Lebensjahre ) orientieren. Die Darstellung des Gefährdungspotential von Cannabis im in den Vernehmlassungsunterlagen erwähnten Bericht ist fachlich inakzeptabel, politisch verharmlosend und berücksichtigt nicht die relevante wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema. Hirnschäden und Charakterveränderungen sind seit langem bekannt, namentlich im Orient.

1.2 Medizin

Die Erfahrungen der Medizin über die Folgen des Drogenkonsums sind ausführlich in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben. Ohne hier einmal auf die Schädigungen durch einzelne Drogen einzugehen, kann man zusammenfassend sagen, dass alle Drogen zu spezifischen Schädigungen der körperlichen und seelischen Gesundheit führen. 

1.3 Psychiatrie und Psychologie

Die Erfahrungen der Psychiatrie und Psychologie über die seelischen und sozialen Folgen der Drogeneinnahme sind bereits über 100 Jahre alt. Unbestritten ist, dass alle Drogen zu einer schweren Persönlichkeitsschädigung führen. Man nannte das früher Persönlichkeitsdepravation. Es handelt sich dabei im wesentlichen um einen Abbau der Persönlichkeit, Zunahme der Gleichgültigkeit (in älteren Schriften ’Wurstigkeit‘ genannt), Apathie und Ziellosigkeit. Beruf und Familie werden zunehmend vernachlässigt. Sie werden immer unwichtiger. Die Abhängigen werden mit der Zeit berufsunfähig und sind nur noch für Hilfsarbeiten einzusetzen. 

Die Familie wird zerstört und fällt oft auseinander. Das Leben von Partnern, Kindern und Angehörigen wird beeinträchtigt. Das Ausmass des psychischen Elends von Familienangehörigen und Kindern von Abhängigen ist verheerend. Die Folgen des bereits bestehenden Drogenelends werden in den nächsten Jahrzehnten eine Vielzahl von Ärzten, Psychologen und Sozialarbeitern beschäftigen. 

In aller Regel sind Kinder und Jugendliche, die noch nicht mit der Freiheit umgehen können, durch den Drogenkonsum besonders gefährdet. Das Phänomen der Ko-Abhängigkeit macht Dritte zu Mit-Leidenden und Mit-Betroffenen. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen breitet sich die Drogensucht im Freundeskreis wie eine "psychosoziale Ansteckung" aus, weil Drogenabhängige versuchen, mit ihren Freunden den Rauschzustands zu teilen. Der Aufforderung zum "Experiment" und zum "Abenteuer" leisten vor allem labile Charaktere und ungefestigte Persönlichkeiten wenig Widerstand. Durch den Verkauf der Drogen im Bekanntenkreis wird aber auch der eigene Drogenkonsum finanziert. Deshalb gibt es bereits in dieser Altersklasse selten "reine" Konsumenten, die keinen Kleinhandel betreiben.

Eine weitere Folge der Persönlichkeitszerstörung durch Rauschgifte ist der beginnende soziale Abstieg, der bei einer grossen Zahl der Konsumenten zur gänzlichen Arbeitsunfähigkeit führt. Vereinsamung und Verwahrlosung nehmen zu. Moralische Hemmschwellen werden abgebaut, so dass Prostitution, Raub und Diebstähle auf einmal zum Alltag des Drogensüchtigen gehören können. Die Zustände am Letten und Platzspitz haben diese Folgeschäden deutlich gemacht. Es sind alles Folgewirkungen der fortgesetzten Rauschgifteinnahme.

1.4 Prävention

Drogensucht bedeutet vor allem partieller oder totaler Verlust der Freiheit - und damit verbunden der Verlust von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Eine Drogenpolitik, die den Menschen und seine physische und psychische Gesundheit ins Zentrum stellt, hat sich deshalb an der Förderung, am Schutz und der Wiedererlangung der individuellen Freiheit zu orientieren. Freies Denken und Handeln befähigen den einzelnen, Verantwortung gegenüber sich selbst und der Gesellschaft zu übernehmen - das ist zentraler Ausgangspunkt sowohl für eine nachhaltige Prävention als auch für eine erfolgreiche Therapie und Wieder-eingliederung in die Gesellschaft.

Die wichtigsten Grundlagen der Prävention sind die moralischen und ethischen Werte. In ihnen sind Kultur und Zivilisation verankert, durch die die Freiheit des Individuums begründet, respektiert und geschützt werden. Das sind die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in der zivilen Gesellschaft. Sie begründeten bis anhin auch den gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Drogen geächtet werden müssen, Drogenkonsum verboten sein soll und der Drogenhandel, sowohl im grossen wie im kleinen Stil, mit angemessenen Mitteln zu verhindern und zu bestrafen ist.

Die zeitgeistmässige Rechtfertigung des Drogenkonsums, die Durchsetzung der Heroinabgabe (und anderer "harm reduction"-Massnahmen) sowie eine "Laisser-faire"-Haltung gegenüber Drogenabhängigen haben eine glaubwürdige Drogenprävention sehr erschwert. Eine wirksame Prävention hätte im Wesentlichen folgende Zielsetzungen:
1. Die Verfügbarkeit der Drogen, insbesondere unter Jugendlichen, soweit wie möglich zu reduzieren.
2. Das Wissen um die Gesundheitsgefahren, die von den Drogen ausgehen, sollte frei von politischen oder ideologischen Verzerrungen verbreitet werden, insbesondere unter den Jugendlichen.
3. Jugendliche sollten darin gestärkt werden, “Nein” zu Drogen zu sagen. 

1.5 Medizinische Therapie

Eine konsistente Drogenpolitik, welche auf wissenschaftlichen Kriterien basiert, muss den Betroffenen eine Perspektive für ein Leben ohne Drogen aufzeigen.
Die Therapie hat zum Ziel, alle vertretbaren Massnahmen auf die körperliche, seelische und psychosoziale Genesung eines Drogenkranken auszurichten. Sie muss im Einklang stehen mit den ethischen Grundsätzen der Medizin und der Verpflichtung von Staat und Gesellschaft, "das Wohl der Schwachen" zu garantieren.

Der Förderung der Motivation zu einer abstinenzorientierten Behandlung kommt deshalb grosse Bedeutung zu. Es existiert eine umfangreiche Fachliteratur zur Bedeutung von inneren und äusseren Faktoren, die einen Drogenabhängigen motivieren, eine Therapie zu beginnen. Eine Analyse von therapeutischen Konzepten an der Bezirksklinik Hoststadt der Universität Erlangen zeigt diese verschiedenen Faktoren auf (Stosberg K., Pfeiffer-Beck M., Lungershausen E.: Wege aus der Heroinabhängigkeit. Erlangen, Deutschland, perimed, 1985.) Auf die Frage nach der Entzugsmotivation gaben die Probanden Abscheu vor der eigenen Abhängigkeit (64%), Ablehnung des Szenenmilieus (34%), Furcht vor körperlichen (32%) oder psychischen (24%) Schäden, kein Geld (20%), Drängen der Eltern (20%), Furcht vor Gerichtsverfahren (16%) an. Als Gründe für eine Therapiemotivation wurden genannt: Gerichtliche Auflage (35.3%), wollte aufhören (19.8%), auf Drängen der Eltern (12.3%) oder des Partners (4.3%), Furcht vor körperlichen (9.6%) oder psychischen (10.7%) Schäden. Es ist entscheidend, solche inneren und äusseren Faktoren nicht einfach zu übergehen, sondern sie positiv zur Motivation für ein Leben ohne Drogen zu nutzen.

Behandlungsmethoden müssen medizinischen Standards genügen und sich in der Praxis bewährt haben. Mögliche Behandlungsansätze müssen in randomisierten und kontrollierten Studien ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zeigen, bevor sie als Behandlungsmethoden anerkannt werden. Es ist üblich, Studien in "Peer Reviewed"-Journals zu publizieren und damit einem internationalem Fachpublikum zur kritischen Beurteilung zugänglich zu machen. Auch die Wirksamkeit von drogenpolitische Massnahmen muss sich mit verlässlichen epidemiologischen Daten bezüglich Konsumverhalten, Therapieerfolge, Kriminalität überprüfen lassen. Andernfalls sind solche Methoden abzulehnen.

2. 1 Vier-Säulen-Modell des Bundes

Es besteht ein komplexer Zusammenhang zwischen der Ausrichtung einer nationalen Drogenpolitik, der gesellschaftlichen Einstellung zu Drogen einerseits und dem Konsumverhalten, der Therapiebereitschaft und der Rückfallgefahr andererseits. 

Akzeptanz des Drogenkonsums, verharmlosende Darstellungen der Drogenwirkung in den Medien, Hilfsangebote der 4. Säule, die nur der Erleichterung des Konsums dienen, und die leichte Erhältlichkeit von Drogen schwächen zusätzlich die Motivation sich einer als anstrengend und schmerzhaft empfundenen Therapie zu unterziehen. Menschen mit Abhängigkeitsproblemen sind in der Regel nicht in der Lagen, sich selbst aus der Abhängigkeit herauszuhelfen.

Unter dem Eindruck der HIV-Epidemie wurden wenig durchdachte "Schadensverminderungskonzepte" (harm reduction) realisiert, von denen die zuständige UN-Spezialbehörde (International Narcotics Control Board INCB) schon vor Jahren mit Blick auf ihre kontraproduktiven Auswirkungen feststellte, dass "harm reduction" Massnahmen geeignet sind, mehr Schaden anzurichten als Schaden zu mindern.
Die Einführung der "harm reduction" als 4. Säule der bundesrätlichen Drogenpolitik hat solchen Massnahmen einen besonderen Stellenwert gegeben. Sie stehen heute in Konkurrenz zur abstinenzorientierten stationären Therapie, die sich mit abnehmenden Patientenzahlen konfrontiert sieht - nicht zuletzt, weil sie vom Patienten anstrengenden Verzicht und Ausdauer fordert, wovon ihn die öffentliche Heroinverteilung eben dispensiert.

2.2 Zur Bewertung der Gefährlichkeit von Cannabis

Die frühere Entscheidung, Cannabis nicht gesondert zu behandeln, trug dem Umstand Rechnung, dass neben der Art der Substanz die Dosis, die Konsumart und andere Faktoren zur Gefährlichkeit eines Drogentyps beitragen. Die im Vergleich zu Heroin und Kokain geringere akute Toxizität darf nicht über die bedeutenden Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums hinwegtäuschen. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Droge Cannabis müssen alle Aspekte einbezogen werden. Schon die im Cannabisbericht zitierte wissenschaftliche Literatur reicht eigentlich aus, Cannabis ein besonderes Gefährdungspotential zuzusprechen. Darüber hinaus müssen aber weitere wissenschaftlichen Studien miteinbezogen werden, um das spezielle Gefährdungspotential von Cannabis richtig zu verstehen. 

Zu Recht muss man befürchten, eine Statusänderung von Cannabis könnte von der Öffentlichkeit als Verharmlosung der Gefährlichkeit aufgefasst werden. Da in der Schweiz relevante epidemiologische Daten fehlen, sei die - von den Experten offenbar nicht ausgewertete - Studie der Universität Michigan, “Monitoring the Future” als Beleg angeführt (Abb. 1).

Abbildung 1: Drogenkonsum im Vergleich mit der wahrgenommenen Gefährlichkeit und der Ablehnung des Konsums.

Sie zeigt einen umgekehrt proportionalen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und der wahrgenommenen Gesundheitsgefährdung. In anderen Worten: Je stärker Cannabis als gesundheitsgefährdend betrachtet wird, desto mehr sinkt die Zahl der Konsumenten und umgekehrt. Dies ist einer der wichtigsten epidemiologischen Zusammenhänge, welcher die fatalen Konsequenzen einer Verharmlosung von Cannabis belegt. Ein weiterer Grund, Cannabis keinen Sonderstatus zu verleihen, ist die Befürchtung, Cannabis könne als Umstiegsdroge zum Konsum von anderen Drogen führen. 

Die Befürchtungen einer Zunahme des Cannabiskonsums als Folge einer Liberalisierung / Legalisierung sind berechtigt. Internationale Erfahrungen belegen diese Auffassung. Im Bundesstaat Alaska wurde Ende der 80er Jahre eine liberalere Gesetzgebung eingeführt, welche den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis nicht mehr unter Strafe stellte. Entsprechend hoch ist in diesem Staat die Lebenszeitprävalenz (Zahl der Befragten, die mindestens einmal im Leben Drogen konsumiert haben) verglichen mit Staaten (Oregon, Texas, Maryland, Virginia) mit strengerer Gesetzgebung. In Alaska wurde dieses Gesetz als Folge dieser Entwicklung per Volksentscheid 1990 wieder aufgehoben (Tabelle 1). Auch in Holland ist eine bedenkliche Zunahme der Prävalenz von 7% (1990) auf 17% (1991) zu verzeichnen, obwohl immer wieder behauptet wird, die liberale Haltung in diesem Land habe nicht zu einer Ausweitung des Problems geführt.

Tabelle 1: Vergleich der Lebenszeitprävalenz von Cannabis in den USA und einzelnen Gliedstaaten mit unterschiedlicher Gesetzgebung 1989.

  USA Alaska Oregon Texas Maryland Virginia
jemals im Leben 43,7% 68% 54% 45,7% 43% 37,2%
im Befragungsjahr 29,6% 53% 43% 25,2% (NA) 26,6%
im Befragungsmonat 16,7% 45% 27% 13,9% 15% 15%
täglicher Konsum 2,9% (NA) 5,4% (NA) 5,7% (NA)

Die Diskussion einer möglichen medizinischen Verwendung von Cannabis darf nicht zur Unterstützung von Legalisierungsideen missbraucht werden. Hinweise auf chinesische Lehrbücher und jahrtausend alte “Traditionen” sind in diesem Zusammenhang mehr zeitgeistmässig denn fachlich motiviert. In den USA wird Dronabinol (Marinol ®) zu medizinischen Zwecken verwendet. Erlaubt ist die Anwendung für einige wenige Indikationen wie beispielsweise Schmerzbekämpfung und Übelkeit bei Chemotherapie, wenn übliche Medikamente nicht genügend wirksam sind. Eine Verabreichung als Cannabis
in rauchbarer Form wird wegen der kanzerogenen Wirkung abgelehnt.

Cannabis soll deshalb nicht von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eine Sonderbehandlung ist nicht zu rechtfertigen. Durch das Aufrechterhalten des Verbots werden die präventiven Bemühungen um Eindämmung des Konsums unterstützt und bestärkt.

2.3 Zur Heroinabgabe

Die Heroinabgabe hat keine wissenschaftlich brauchbaren Resultate gezeigt. Eine Fortsetzung lässt sich auf grund der jeder medizinisch-ethischen Grundlage entbehrenden Heroinversuche nicht rechtfertigen.

Die positiven Wirkungen der Heroinabgabe an Schwerstabhängige sind - im Gegensatz zur Auffassung des Bundesrates - nicht erwiesen. Dies kommt u.a. in der negativen Bewertung in der sogenannten Evaluation der Versuchsergebnisse durch unabhängige Fachleute im Auftrag der WHO, in offiziellen Stellungnahmen des International Narcotics Control Board (INCB) und in zahlreichen internationalen Publikationen, z.B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, zum Ausdruck. Die Direktorin der Weltgesundheitsorganisation WHO hat bei der formellen Übergabe des WHO-Reports an Pino Arlacchi, Direktor des United Nations Drug Control Programme UNDCP, sogar unmissverständlich festgehalten, dass die Heroinabgabe nicht als eine wissenschaftlich anerkannte therapeutische Alternative (zur Methadonabgabe) betrachtet werden könne ("It should not be considered as a proven therapeutic alternative for heroin addicts.").

Die Schweizer Heroinversuche genügten den Kriterien der Wissenschaftlichkeit nicht. Die Wirksamkeit von Heroin als “Medikament” konnte nicht nachgewiesen werden. Das Fehlen von Vergleichsstudien z.B. mit Methadon, ist dabei ein wichtiger Kritikpunkt, warum Experten der Meinung sind, dass die Heroinversuche schon aus methodischen Gründen keine gesicherten Erkenntnisse erbringen konnten. 

Um diese zentrale Kritik zu entkräften, führte das Institut für Suchtforschung in Zürich im Nachhinein sogenannte Vergleichsstudien durch, dessen Ergebnisse im Bericht “Methadon- und heroinunterstützte Behandlung Opiatabhängiger im Vergleich” veröffentlicht wurden. In der Zusammenfassung bestätigen die Autoren: "Der Vergleich der Behandlungsangebote (Heroin versus Methadon d.V.) zeigt, dass die Unterschiede in erster Linie auf unterschiedliche Betreuung und weniger auf die verschriebene Substanz zurückzuführen sind." Paradoxerweise empfehlen die Autoren, dennoch die Heroinabgabe weiterzuführen, und argumentieren, die Heroinabgabe sei eben für Schwerstsüchtige gedacht, die keiner anderen Behandlung zugänglich seien. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu den Tatsachen: Die Probanden des Heroinabgabeprogrammes waren erstens nicht mehrheitlich "Schwerstsüchtige" und hatten zweitens mehrheitlich keinen anderen Behandlungsversuch unternommen. Die Behauptung, man brauche die ärztliche Heroinabgabe, um die Palette von Behandlungsangeboten zu vergrössern, ist offensichtlich ein Kunstgriff, um die Heroinabgabe in einem neuen BtmG zu verankern. Die Motive der Befürworter einer permissiven Linie sind bei genauer Analyse und Kenntnis der Hintergründe nicht sozialmedizinische, sondern politische (u.a Schwächung der behördlichen Autorität zugunsten eines hedonistischen Individualismus) 

Wir sind der Ansicht, dass auch hier eine Revision des BtmG unnötig ist! Heroin soll weiterhin auf der Liste der verbotenen Substanzen in Art. 8 BtmG bleiben.

Schlussfolgerungen

Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Gesundheit und Freiheit der Bürger sind ein zentraler Bestandteil des Gemeinwohls. Drogen gefährden sowohl die Gesundheit als auch die Freiheit der Bürger und stehen somit im Widerspruch zum Gemeinwohl. Folgerichtig stellt das BtmG den Konsum und den Handel von Drogen unter Strafe. Eine Abkehr oder Auflösung von diesen Kerngedanken des BtmG würde demnach schwere Folgen für die Bürger und das Gemeinwohl haben. 

Der Staat hat gegenüber seinen Mitbürgern, gerade den Schwächsten, eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Mit dieser Sorgfaltspflicht ist es nicht vereinbar, selbst- und fremdschädigendes Verhalten ohne Rücksicht auf die sozialen und wirtschaftlichen Folgen zuzulassen oder gar zu erleichtern. 

Immer wieder wird der Aufwand im Polizei- und Justizapparat als Argument gegen repressive Massnahmen hochgerechnet, dabei aber völlig ausser Acht gelassen, dass eine Liberalisierung in der Drogengesetzgebung schliesslich ein Mehrfaches an sozialen und ökonomischen Folgekosten nach sich zieht.

Die Drogengesetzgebung muss den Staat, die gesellschaftlichen Institutionen, die Schulen und Familien in die Lage versetzen, die durch möglichen Drogenkonsum beeinträchtigte individuelle Gesundheit und Freiheit der Menschen zu stärken, zu schützen oder wiederherzustellen. Dies bedeutet :

- Aktive und kontinuierliche Prävention
- Konsumverbot 
- Angemessene Sanktion bei Zuwiderhandlung und 
- Repression gegen die kriminellen Nutzniesser der Drogensucht.
- Zielgerichtete Therapie und Wiedereingliederung der Betroffenen in die Gesellschaft. 
- Alle Massnahmen haben die Wiedererlangung der Selbstbestimmung und damit ein drogenfreies Leben zum Ziel. 
- Ablehnung von Massnahmen, die geeignet sind, eine Chronifizierung der Sucht zu bewirken (z.B. Heroinabgabe).

Für das Wohl von Schwerstsüchtigen, die durch die wissenschaftlich anerkannten Massnahmen nicht erreicht werden können oder sich diesen entziehen, kann mittels fürsorgerischen Freiheitsentzug gesorgt werden. Jahrzehntelange diesbezügliche Erfahrungen mit schwer alkoholabhängigen Menschen zeigen viele positive Wirkungen dieser Massnahme.

All den hier genannten Forderungen genügt die vorgeschlagene Revision des BtmG nicht, weshalb sie abzulehnen ist. Wünschenswert ist eine verbesserte Durchsetzung des bestehenden BtmG, das im Einklang steht mit den Vorstellungen der UNO über eine wirksame Bekämpfung der Drogensucht. Des weiteren sollten alle Bemühungen darauf abzielen, den Konsens in der Bevölkerung gegen die Drogensucht wieder herzustellen und den Behörden in ihrem Kampf gegen den Drogenhandel den Rücken zu stärken. 

Antworten zu den Fragen des Vernehmlassungs-Entwurfs

Allgemeine Fragen

1. Sind Sie damit einverstanden, in den Bereichen Prävention, Therapie, Schadensverminderung, Forschung, Ausbildung und Qualitätssicherung (Art. 3b - 3k rev. BetmG) den Geltungsbereich von Betäubungs- auf Suchtmittel auszudehnen?

Nein, der wissenschaftlich begründeten Unterscheidung zwischen Betäubungsmitteln und Suchtmitteln sollte Rechnung getragen werden. Mit einer Ausweitung des Geltungsbereiches würde ein Suchtmittelgesetz geschaffen. Dies führt zu einer Verharmlosung der gefährlichen Rauschgifte.

2 . Sollen die aus dem zur Zeit geltenden Recht übernommenen Bestimmungen zur Meldeermächtigung von suchtmittelabhängigen Personen (Art. 3c Abs. 1 und 2 rev. BetmG) im revidierten Gesetz wie bis anhin auf den Bereich Betäubungsmittel beschränkt bleiben (geltendes Gesetz), auf Suchtmittel ausgedehnt oder aus dem Gesetz entfernt werden?

Jede Substanz soll im Gesetz auf Grund ihres Gefährdungspotentials entsprechend behandelt werden. Es besteht kein Änderungsbedarf. 

3. Sollen die aus dem zur Zeit geltenden Gesetz übernommenen Bestimmungen zur Fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 3f rev. BetmG) im revidierten Gesetz wie bis anhin auf den Bereich Betäubungsmittel beschränkt bleiben (geltendes Gesetz), auf Suchtmittel ausgedehnt oder aus dem Gesetz entfernt werden?

Die Bestimmungen zur FFE sollen wie bis anhin auf den Bereich der Betäubungsmittel beschränkt bleiben und weder auf Suchtmittel ausgedehnt noch aus dem Gesetz entfernt werden.

4. Soll der Bund eine stärkere Führungsrolle in der Drogenpolitik einnehmen als bisher, insbesondere im Bereich der drei Säulen Prävention, Therapie und Schadensverminderung?

Nein. 
Die Kompetenz der Kantone in der Drogenpolitik soll erhalten bleiben.

Fragen zu den Strafbestimmungen Art. 19 ff

5. Soll der Status quo in Bezug auf die Kriminalisierung von Betäubungsmittelhandel und -konsum geändert werden?

Nein

6. Falls Sie Frage 5 mit "Ja" beantwortet haben, welcher der zur Diskussion gestellten Varianten geben Sie den Vorzug?
BR 1
BR 2
SGK 1
SGK 2
SGK 3

Keine Variante löst irgend ein Problem, im Gegenteil.

7. Wie beurteilen Sie die von Ihnen bevorzugte Variante im Hinblick auf die Ausgewogenheit der bundesrätlichen Vier-Säulen-Politik?

Fällt dahin

8. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung des Konsums von Cannabis?

Auf keinen Fall

9. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung der Vorbereitungshandlungen zum Konsum von Cannabis (Besitz, Erwerb, Herstellung und Anbau zum eigenen Konsum)?

Nein

10. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung des Konsums aller Betäubungsmittel?

Nein

11. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung der Vorbereitungshandlungen zum Konsum aller Betäubungsmittel?

Nein

12. Das im Revisionsentwurf vorgeschlagene Opportunitätsprinzip sieht die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat unter bestimmten, auf nationaler Ebene einheitlich definierter Bedingungen, die Strafverfolgungspflicht der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden für bestimmte Widerhandlungen beschränken kann. Unterstützen Sie die Einführung dieses Opportunitätsprinzips im BetmG?

Nein

13. Soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, ein solches Opportunitätsprinzip, wie in den Fragen 14 - 17 dargelegt, auf Verordnungsstufe zu regeln?

Nein

14. Unterstützen Sie die Einführung dieses Opportunitätsprinzips im BetmG für Konsum und Vorbereitungshandlungen zum Konsum von Cannabis?

Nein

15. Unterstützen Sie die Einführung eines solchen Opportunitätsprinzips für den Konsum aller Betäubungsmittel und unter welchen Voraussetzungen?

Nein

16. Unterstützen Sie die Einführung eines solchen Opportunitätsprinzips für die Vorbereitungshandlungen zum Konsum aller Betäubungsmittel und unter welchen Voraussetzungen?

Nein

17. Unterstützen Sie die Einführung eines solchen Opportunitätsprinzips für Anbau, Fabrikation und Handel betr. Cannabis und unter welchen Voraussetzungen?

Nein

18. Welcher Variante der Definition des schweren Falles gemäss Art. 19 Abs. 2 rev. BetmG (BR oder SGK) geben Sie den Vorzug?

Keiner

Jugendschutz

19. Falls Sie dem straffreien Konsum von Cannabis zustimmen: Unterstützen Sie dazu die untere Alterslimite von 18 Jahren oder bevorzugen Sie eine solche von 16 Jahren?

Keine Zustimmung zum straffreien Konsum von Cannabis.


20. Falls Sie dem straffreien Konsum aller Betäubungsmittel zustimmen: Unterstützen Sie dazu die untere Alterslimite von 18 Jahren oder bevorzugen Sie eine solche von 16 Jahren?

Keine Zustimmung zum straffreien Konsum aller Betäubungsmittel


21. Halten Sie die verschiedenen Massnahmen (Verweis, Arbeitsleistung u.a.) des Jugendstrafrechts bei Drogenkonsum durch Jugendliche für genügend?

Die Massnahmen müssen ausgebaut und der Vollzug sichergestellt werden.


22. Unterstützen Sie es, dass generell das Verabreichen oder Abgeben zum Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder anderen Suchtmitteln an Kinder unter 16 Jahren mit Gefängnis oder Busse bestraft wird?

Bestrafung mit Busse, im Wiederholungsfall mit Gefängnis. Es sind auch andere angemessene Sanktionen vorzusehen, z.B. Publikation zur Täterschaft in Amtsblättern oder lokalen Zeitungen oder Sanktionen durch Standesorganisationen (Apotheker, Ärzte).


Fragen zur Revision der "Hanfverordnungen"


I. Falls Sie Variante BR2 bevorzugen, sind Sie für eine entsprechende Revision der Verordnungen zur besseren Kontrolle des Anbaus von Hanf und des Handels mit Hanfprodukten? Wenn nein, weshalb nicht?

Ja. 
Zu Bejahen ist, dass nunmehr die Hanfpflanze als solche sowie ihre Teile (Fruchtstände, Blüten, Blätter usw. ) und Samen generell als Betäubungsmittel gelten und entsprechend strafrechtlich behandelt werden können. Der Handel mit Hanftalern und Hanfkissen, die fast ausschliesslich dem Rauschgiftkonsum dienen, kann somit wirksam unterbunden werden. 


II. Falls sich eine Mehrheit der Vernehmlassenden für die Variante BR 2 bzw. für ein Festhalten an den heutigen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Anbau von und Handel mit Cannabis ausspricht: Unterstützen Sie die Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten, wie sie in den "Hanfverordnungen" vorgeschlagen wird?

Ja. 
Aber eine Bewilligungspflicht zum Anbau von Hanfpflanzen, die als Betäubungsmittels gelten, ist unnötig. Es gibt keinen objektiven Grund, THC-haltigen Hanf anzubauen. Die Gefahr des Missbrauchs als Rauschgift ist zu gross. Für alle übrigen nicht THC-haltigen Hanfsorten ist die Einführung einer Meldepflicht angemessen.


III. Falls sich die Mehrheit der Vernehmlassenden zugunsten der vorgeschlagenen Anpassungen der "Hanfverordnungen" ausspricht: Befürworten Sie deren sofortige Inkraftsetzung noch bevor die parlamentarische Debatte zur Revision des BetmG stattgefunden hat?

Ja. 
Eine sofortige Inkraftsetzung ist zu begrüssen. Gestrichen werden sollte dabei die Einführung einer Bewilligungspflicht für THC-haltige Hanfpflanzen, die als Betäubungsmittel gelten.

Mit freundlichen Grüssen

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Sucht und Aids
Sektion Alkohol und Tabak 
3003 Bern
14. September 2000

Vernehmlassung: Entwurf eines Programmes 2001 - 2005 für die Tabakprävention


Sehr geehrte Damen und Herren


Wir möchten uns im Folgenden zum vorgeschlagenen Entwurf eines Programmes 2001 - 2005 für die Tabakprävention äussern. 


1. Prävention

Eine Suchtprävention, die den Menschen und seine physische und psychische Gesundheit ins Zentrum stellt, hat sich an der Förderung, am Schutz und der Wiedererlangung der individuellen Freiheit zu orientieren. Denn die Sucht bedeutet - nebst teils schweren seelischen und körperlichen Folgeschäden - vor allem partieller oder totaler Verlust der Freiheit - und damit verbunden der Verlust von Selbst-bestimmung und Selbstverantwortung. Dies ist auch bei der Nikotinsucht nicht anders, auch wenn psychotrope Wirkungen in Form von Rauschzuständen ausbleiben. 

Bekanntlich ist beim Beginn des Tabakkonsums und der Entstehung der Nikotinsucht das Alter von entscheidender Bedeutung. Je später jemand erstmals Tabak raucht, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass daraus ein jahrelanger Tabakkonsum entsteht. Deshalb sollte vor allem die Jugend das Ziel geeigneter Präventionsmassnahmen sein. Der Jugendschutz ist von grosser Bedeutung. 

Eine wirksame Prävention verlangt folgende Massnahmen:
1. Die Attraktivität der suchterzeugenden Substanzen ist zu reduzieren, insbesondere für Jugendliche, mittels massiver Einschränkung der Werbung und des Sponsoring.
2. Gesundheit, gesunde Lebensweise, konstruktive Aktivitäten in Freizeit und Sport, bei denen Zigarettenkonsum verbannt ist, müssen wieder als positiv und erstrebenswert dargestellt werden.
3. Das Wissen um die Gesundheitsgefahren, die von diesen suchterzeugenden Genussmitteln ausgehen, sollte erneut vermehrt verbreitet werden, insbesondere unter den Jugendlichen. Wissenschaftlich unbestritten ist der umgekehrt proportionale Zusammenhang zwischen dem Konsum von Tabak und der wahrgenommenen Gesundheitsgefährdung. In anderen Worten: Je stärker Tabak als gesundheitsgefährdend angesehen wird, desto mehr sinkt die Zahl der Raucher und umgekehrt. Dies ist einer der wichtigsten epidemiologischen Zusammenhänge. Die gesundheitlichen Bedenken stellen selbst unter den Jugendlichen den wichtigsten Grund dar, nicht mit dem Rauchen anzufangen oder damit aufhören zu wollen. In der Schweiz leben 2 Millionen Rauchende, von denen die Mehrheit vom Rauchen loskommen möchte, weil sie sich der gesundheitlichen Gefahren bewusst ist. Weitere 1,3 Millionen Exrauchende schafften zudem den Ausstieg. Sie wollten ihre Gesundheit nicht weiter schädigen. 

Berechtigte gesundheitliche Bedenken sind ein wichtiger Faktor in der gesamten Prävention. Die Zunahme des Tabakkonsums als Folge des Nachlassens der diesbezüglichen präventiven Bemühungen hat sich in den letzten Jahren leider bewahrheitet. 

Ein weiterer Faktor, der eine Zunahme des Tabakkonsums bewirkte, ist die permissive Haltung unserer Gesellschaft dem Cannabiskonsum gegenüber. Zusammen mit dem starken politischen Druck in Richtung Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis führte dies auch zu falschen Vorstellungen der Jugendlichen über das Rauchen von Haschisch. Es wird als weniger gesundheitsgefährdend angesehen, obwohl die Teerstoffe der Haschisch-Zigaretten genauso schädlich wie die des Tabaks sind und die Haschisch-Zigaretten eben soviele krebserregende Substanzen enthalten. Erschwerend kommt hinzu, dass Haschisch ohne Filter geraucht wird und der Rauch zwecks Aufnahme von möglichst viel Rauschstoffen länger in den Atemwegen behalten wird. Dies verstärkt die schädigende Wirkung. 

Bereits berichten Jugendliche, dass sie über Rauchen von Haschisch mit dem Tabakkonsum angefangen haben. Deshalb muss dieser Faktor in die präventiven Bemühungen einbezogen werden.


2. Zur Bewertung der Gefährlichkeit von Tabak

Bedenkt man die gesundheitlichen Folgeschäden des Tabakkonsums, so fällt es schwer, in diesem Zusammenhang von Genussmitteln zu reden.
Wichtigste medizinisch unbestrittene Tatsachen sind:
- 40 der 4000 Substanzen, die im Tabakrauch enthalten sind, sind einwandfrei als krebserregend identifiziert worden;
- Lungenschädigungen in Form von Emphysem ( Lungenüberblähung, chronische Bronchitis, Lungenkrebs),
- Vermehrte Krebserkrankungen in anderen Organen wie Magen, Darm und Blase,
- des weiteren werden die Gefässsysteme geschädigt mit Folgen wie Herz und Hirninfarkt, Durchblutungsstörungen der Extremitäten,
- das Lebensalter der Raucher wird verkürzt (die Hälfte der Raucher stirbt frühzeitig, davon die Hälfte vor dem Erreichen des 70. Lebensjahres),
- jährlich werden ungefähr 8000 Todesfälle durch Rauchen verursacht,
- schädigende Auswirkungen auf die Entwicklung des Säuglings, wenn die Mutter während der Schwangerschaft rauchte ( geringeres Körpergewicht, Risiko des plötzlichen Kindstod fünfmal höher, beim Kleinkind häufiger Asthmaanfälle, Mittelohrentzündungen, Bronchitiden und Lungenentzündungen),
- gesundheitliche Folgen des Passivrauchens (erhöhtes Risiko für Lungenkrebs und Herz-Kreislauferkrankungen, Brustkrebs, Hirnschlag, Bronchitis, Asthma), 
- suchterzeugende Wirkung von Nikotin (53% der Rauchenden möchte aufhören, lediglich 20% schaffen dies auf Dauer; jedes Jahr versuchen 550 000 Rauchende aufzuhören),
- Rauchen geht unter Jugendlichen dem Konsums von psychotropen Drogen voraus.

Diese Aufzählung ist summarisch und nicht vollständig. Niemand bestreitet jedoch ernsthaft, dass Tabak eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit bewirkt. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm, ebenso die Belastungen der Krankenkassen durch die enormen Heilungskosten als Folge dieser gesundheitlichen Schädigungen. 


3. Massnahmen


3.1 Zielgruppenorientierte Prävention

1. Aufklärende Unterichtseinheiten für die Jugendlichen: Die Lehrer haben zudem eine wichtige Vorbildfunktion, die sie vermehrt wahrnehmen sollten. 

2. Massnahmen zur Verminderung des Tabakkonsums in und um die Volksschulen: Schaffung von rauchfreien und drogenfreien Schularealen, ohne Raucherecken, wie es sie z.B. in den Vereinigten Staaten seit Jahren gibt, mit den Anzeigetafeln in der Nähe von Schulen: "drugfree schoolzone"

3. Sportvereine hätten eine wichtige präventive Aufgabe, haben aber seit einigen Jahren diese Aufgabe vernachlässigt und wenig gegen die Zunahme des Tabak- und Alkoholkonsums in ihren Kreisen unternommen.

4. Ärzte und Zahnärzte: Aufklärung der Patienten, abgegolten durch die Krankenkassen

 

3.2 Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz:

- Rauchfreies Büro und Werkstatt 

- Rauchfreie öffentliche Orte: Restaurants, öffentliche Verwaltung, Spitäler, Flughafen. Noch mehr rauchfreie Abteile in den Zügen.


3.3 Ausstiegshilfe durch Ärzte:

Die Stärkung der Motivation zum Ausstieg ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Beratung.
Dem folgen dann Raucherentwöhnungsprogramme in verschiedenen Variationen: 

- Gruppen- und Einzelberatungen, 

- Nikotinpflaster, 

- medikamentöse Unterstützung der Entwöhnung,

- Begleitung durch den Arzt als Rückfallprophylaxe.

 

3.4 Gesetzliche Massnahmen

Wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, kann auf Gesetzesebene sehr viel erreicht werden durch:
- Erhöhung der Tabaksteuer
- Einschränkung der Werbung und des Sponsoring
- Abbau der Subventionen für Tabakanbau: es ist unsinnig, dass die öffentliche Hand für Prävention 5 Mio jährlich ausgibt, währenddem der Tabakanbau mit 19 Mio jährlich subventioniert wird. 
- Vermehrt sollen Gelder für die Prävention eingesetzt werden. Die Einführung eines Tabakzehntels wäre eine zu befürwortende Massnahme.

Schlussfolgerungen

Um im anstehenden Bereich Fortschritte zu machen, besteht wirklich Handlungsbedarf. Die zu treffenden Massnahmen werden genannt. Es wäre wünschenswert, wenn sie tatkräftig umgesetzt würden. 
Auch die Politiker müssen sich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und der Nikotinsucht bewusster werden, damit sie die geeigneten diesbezüglichen Massnahmen unterstützen. 

Antworten zu den Fragen der Vernehmlassung


1. Sollen die Anstrengungen der Tabakprävention in der Schweiz inskünftig verstärkt und mehr Mittel dafür eingesetzt werden?

Es sollte eine Art Tabakzehntel geschaffen werden, die aus der Tabaksteuer kommt. Jährlich sollten etwa 20 bis 30 Millionen zur Verfügung stehen, die von der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention kontrolliert und für Projekte freigegeben werden.


2 . Wie beurteilen Sie dieses Programm in bezug auf  

- Ausgewogenheit?
 - Umfassenden Ansatz?
- Eventuelle Lücken?
- Realisierbarkeit ?
- Wirksamkeit?

Das Programm ist ausgewogen und umfassend. Gewichtungen sollten vorgenommen werden, um die Kräfte und die Gelder nicht zu sehr zu verzetteln. Die genannten gesetzlichen und steuerlichen Massnahmen sind unverzüglich umzusetzen.


3. Welche Programmelemente sind für Sie für die Errichtung der Gesamtzielsetzung am Wichtigsten?

Zentral sollte sein, der Bevölkerung die Folgen des Tabakkonsums und der Nikotinsucht immer wieder neu nahe zu bringen: Fernsehspots, Plakate.


4. Wer soll Ihrer Meinung nach für die Formulierung und die Umsetzung des nationalen Präventionsprogramms die Führungsrolle übernehmen?
- auf der strategischen Ebene
- auf der operationellen Ebene

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention sollte die Führungsrolle auf der strategischen und operationellen Ebene erhalten.


5. Welche Rolle spielt eine nationale Informationskampagne über die Tabakproblematik und welchen Beitrag kann sie zur Umsetzung des Präventionsprogramms leisten?

Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur verstärkten Bewusstwerdung der Problematik in der Bevölkerung und bei den massgebenden Politikern und Behörden. Diese veränderte Sicht wird die Grundlage dafür sein, dass die Gesellschaft das Massnahmenpaket Tabak mitträgt und unterstützt.


6. Welche Massnahmen betrachten Sie zum Schutz vor Passivrauchen als besonders wirksam?

Die Schaffung von rauchfreien Arbeitsplätzen, rauchfreien öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungsgebäude, Spitäler, Kino, Theatereinrichtungen, Flughafen, öffentliche Verkehrsmittel. Zudem müsste der Anteil der rauchfreien Zonen in den Gaststätten und Eisenbahnen erhöht werden.


7. Welche Massnahmen betrachten Sie als besonders wirksam, um zu verhindern, dass Jugendliche anfangen zu rauchen?

- Der Jugendschutz ab 18 Jahren d.h. Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche soll konsequenter durchgesetzt werden. 
- Zudem helfen rauchfreie Schulen und Diskoveranstaltungen das Bewusstsein des Nichtrauchens stärken. 
- Verbot von Sponsoring an Sportanlässen und des Verteilens von Gratismustern sind weitere geeignete Massnahme.
- Aus der Tatsache, dass viele Jugendliche mit Rauchen beginnen, nur um in ihrer Gruppe "in" zu sein, muss rauchfrei bleiben als höher bewertete, intelligentere und selbstständigere Haltung dargestellt werden, analog "Kluge Köpfe schützen sich!"


Mit freundlichen Grüssen

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INHALT

Fördert Marihuana Lungenkrebs?

Synthetisches Cannabinioid HU-210

Multiple Sklerose

Ist Cannabis ein Medikament?

Angst und Wahnvorstellung

Bundesrat gegen Cannabiskonsum

Schizophrenie 

Mehr Drogentote

Selbstversorger

Cannabinoidrezeptoren

Überflüssige Hanf-Inititative

Nein zur Änderung des Betäubungsmittel- gesetzes!

Weltwoche: Heroin vom Staat

Stellungnahme zur
sogenannten Harm reduction

Cannabis bleibt illegal in der Schweiz

Nun auch noch die
 Kokain-Abgabe
!

Cannabis
erhöht Schlaganfallrisiko für Jugendliche

Stop dem Cannabiskonsum - PDF

Cannabis ist nicht harmlos

Immer mehr Jugendliche konsumieren Haschisch

Hasch teert Lunge viermal besser

Lehrerverband gegen Haschfreigabe

Cannabis und geistige Gesundheit

Bleibende Defizite der Hirnleistung durch Cannabis?

Warten auf das Glück

Fahrtüchtig ?

Bekifft Snowboarden ist gefährlich

Heroin zum Heilmittel deklariert

Ecstasy macht dumm!

Ecstasy bei Jungen -wirkt wie Alzheimer

Kokain -einmal ist keinmal

Vom Durcheinander im Kopf

Cannabis
als Medikament

Faltblatt "Fakten zu Ecstasy"

Entwurf zur Revision des
Betäubungsmittel- gesetzes

Vernehmlassung

 

 
 
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Infos, Mitteilungen, Meldungen:
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Heroin und andere Opiate im Umfeld psychotroper Drogen

Vorwort

Für eine Jugend ohne Drogen

«Beim Menschen ist es nie so, dass man etwas Existentielles, Lebensentscheidendes lösen kann durch einfache Technik, durch eine medizinische Lösung. Die Frage stellt sich anders. Was steht menschlich auf dem Spiel? Deswegen ist es eine reine Perversion des Denkens, wenn man behauptet, es gehöre zu den Menschenrechten, Drogen konsumieren oder nicht konsumieren zu dürfen. Das stimmt nicht! Die Droge negiert die Menschenrechte, indem sie leugnet, dass man letztlich nicht von einem Arzt die Erlaubnis bekommt, sondern vom eigenen Gewissen. Weil der Mensch verantwortlich entscheiden kann und da er kann, entscheiden soll –, hat er die Pflicht, ein entscheidendes Wesen zu sein. Das ist, was wir nicht loswerden können. Diese Verbindung gilt seit dem Tag, an dem der Mensch geschaffen wurde.»

Jeanne Hersch, Philosophin

Seit Jahren findet in der Schweiz eine schleichende Drogenliberalisierung statt, welche die gesunde Abwehr gegen Drogen in unserer Gesellschaft immer mehr schwächt. Die von den Medien und einigen Parteien forcierte Liberalisierungsdebatte hat dazu geführt, dass die Forschungsergebnisse über die Schädlichkeit der Drogen weder der Bevölkerung noch der Ärzteschaft bekannt sind. Anders ist die negative Stellungnahme der Vereinigung Schweizer Ärzte FMH nicht zu erklären.

Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, haben sich Ärzte aus der ganzen Schweiz zusammengeschlossen und die Vereinigung Schweizer Ärzte gegen Drogen gegründet. Vornehmstes Ziel unserer Vereinigung ist der Schutz der Bevölkerung, vor allem der Jugend, vor Rauschgiften. Dazu ist es notwendig, das medizinische Wissen über die tatsächlichen gesundheitlichen Gefahren der Drogeneinnahme unseren Ärztekollegen, aber auch der Bevölkerung und insbesondere der Jugend wieder bekanntzumachen.

Medizinisch-ethische Begründung

Rauschgifte unterstehen wegen ihrer Gefährlichkeit für Körper und Psyche weltweit einem Konsumverbot. Ist heute die Meinung – nicht nur unter Laien – weit verbreitet, Cannabis-Produkte seien «harmlos», belegt eine grosse Zahl (etwa 10 000) wissenschaftlicher Untersuchungen das Gegenteil. Kürzlich veröffentlichte Studien zeigen, dass Cannabis ebenso wie Heroin, Kokain und Alkohol das zentralnervöse Dopamin-Belohnungssystem aktiviert und damit auf dem gleichen Weg zu einer Abhängigkeit führen kann. Zwischen den Substanzen besteht also kein wesentlicher Unterschied im zentralnervösen Wirkungsmechanismus der Suchtentwicklung. Das Gewöhnungspotential ist vergleichbar.

 Prävention

Rauschgiftkonsum hat schwere seelische, körperliche und soziale Auswirkungen. Zum Schutz der Jugend und der gesamten Gesellschaft müssen deshalb die Massnahmen einer verantwortungsvollen Politik auf Rauschgiftabstinenz ausgerichtet sein.

Ein wichtiger Teil der ärztlichen Tätigkeit ist die Prävention, die auch in der Aufklärung des Patienten über gesundheitsschädigendes Verhalten besteht. Präventive Bemühungen können jedoch vor allem dann wirksam werden, wenn der Arzt mit seinem Handeln nicht allein steht, sondern in einen gesamtgesellschaftlichen Konsens eingebunden ist. Aus diesem Grund ist für eine wirksame Drogenprävention die Einsicht besonders wichtig, dass Drogenkonsum schädlich ist und Menschen davor geschützt werden müssen. Diese Einsicht wiederherzustellen ist das Anliegen unseres Vereins.

Therapie

«Primum nil nocere» ist ein Leitsatz ärztlichen Handelns. Der Arzt legt deshalb strengste Massstäbe bezüglich einer eventuellen Schädlichkeit an jede Behandlungsmethode an. Ist ein Vorgehen mit zu grossen Risiken verbunden, wird dieses selbstverständlich gemieden. Dieser bewährte Grundsatz ärztlichen Handelns soll nun bei Rauschgiften ausser Kraft gesetzt werden: Die Abgabe von Heroin, später vielleicht auch von Kokain, soll zur ärztlichen Tätigkeit werden. Heroin mit seinem extrem hohen Abhängigkeitspotential und seinen toxischen Wirkungen auf ZNS, Immunsystem und andere Organsysteme darf jedoch niemals als «Therapeutikum» eingesetzt werden. Heroinabgabe an Süchtige bedeutet letztlich nichts anderes als Kapitulation vor den Bedürfnissen der Sucht; der Arzt wird mitschuldig.

Die Heilung von grundsätzlich heilbaren Krankheiten – und dazu zählt auch die Drogensucht – darf nicht aufgeschoben werden. Je früher ein Drogensüchtiger für Entzug und Therapie motiviert wird, desto grösser ist seine Chance, zu einem drogenfreien Leben zurückzufinden und gesund zu werden. Die heute praktizierte «Überlebenshilfe» mit Fixerräumen, flächendeckender niederschwelliger Methadonabgabe, vom Sozialamt finanzierten Wohnungen mit Abgabe von «reinem» Rauschgift bedeutet eine Suchtvertiefung und Suchtverlängerung, womit die Motivation des Süchtigen für eine selbstbestimmte und sinnvolle Lebensgestaltung von Jahr zu Jahr sinkt.

Das immer wieder vorgebrachte Argument, für Entzug, Behandlung und Wiedereingliederung Süchtiger könnten die finanziellen Mittel nicht aufgebracht werden, ist nicht nur unärztlich, sondern auch wirtschaftlich kurzsichtig. Die Unterlassung der Früherfassung und das Belassen der Süchtigen in ihrem Zustand kostet die Gesellschaft letztlich das Mehrfache an Aufwand und Ausfall, und zwar durch fehlende Lebensleistung, durch Krankheit, Invalidität und Kriminalität der Süchtigen, durch Verlust an Lebensqualität und individuellem Wertgefühl der Betroffenen und ihrer Angehörigen ganz zu schweigen.

Gefestigte ehemalige Drogensüchtige, die heute ein drogenfreies Leben führen, lehnen die ärztliche Drogenabgabe ab. Sie betonen, dass ihre Motivation zum Ausstieg durch die Möglichkeit einer Drogenverschreibung geschwächt worden wäre. Auch stelle die Drogenabgabe ein klares Signal dafür dar, dass der Abhängige vom Arzt als unheilbar betrachtet und aufgegeben werde. Eine breite Palette des therapeutischen Angebots ist auf jeden Fall notwendig und unterstützenswert. Wichtigstes Kriterium dabei ist – wie bei jeder Therapie – der entsprechende Erfolg, der bei den niederschwelligen Angeboten und der Heroinabgabe entgegen allen Behauptungen bis heute nicht eingetreten ist. Für jede Suchttherapie ist ein drogenfreies Leben das wichtigste Erfolgskriterium, das in nützlicher Frist (ein bis zwei Jahre) und nicht in ferner Zukunft erreicht werden sollte.

Mit der Entscheidung für oder gegen eine Jugend ohne Drogen tragen wir auch die Verantwortung für die Folgen. Durch eine weitere Drogenliberalisierung sind vor allem Jugendliche gefährdet, die viel leere Zeit, aber nicht die Möglichkeit oder den Willen zu ihrer sinnvollen Gestaltung haben, bei denen Lustgewinn und Frustrationsvermeidung zum Lebensstil geworden sind, während ihnen Bindungen an Werte fehlen, die eine zukunftsorientierte Lebensführung erlauben, dass diese Menschen in soziale Konflikte geraten, ist unvermeidlich, und wenn sie dann entdecken, dass man seelischen Druck wenigstens zeitweise durch die Einnahme von Drogen beseitigen kann, ist es zum Drogenkonsum nur noch ein kleiner Schritt. Das trifft auf eine grosse Zahl orientierungsloser, oft arbeitsloser, bindungsarmer und vereinsamter Jugendlicher und Erwachsener zu. Ihnen Drogen als harmlos darzustellen und noch leichter zugänglich zu machen, ist ein ebenso waghalsiges und kontraproduktives Vorhaben wie das Feuerlöschen mit Dieselölen.

 «Überlebenshilfe»

Die Behauptung der Vertreter der Drogenliberalisierung, eine restriktive, auf Abstinenz zielende Drogenpolitik hätte eine grosse Zahl von Todesopfern zur Folge, weil Suchtkranke die notwendige medizinische Hilfe nicht erhalten würden, ist reine Polemik. Selbstverständlich erhält ein Drogenabhängiger die bestmögliche medizinische Behandlung, genauso wie jeder andere Patient. Die Pflicht zur medizinischen Hilfeleistung ist gesetzlich geregelt. Jeder Arzt führt die im Einzelfall indizierte Behandlung durch. Es geht jedoch nicht an, unter dem Begriff «Überlebenshilfe» suchtverlängernde Massnahmen als angeblich bewährte Behandlungsmethoden darzustellen. Hilfsmassnahmen müssen immer geeignet sein, die Motivation für Entzug, Therapie und Rehabilitation zu stärken, andernfalls sind sie für den Drogenabhängigen nichts anderes als fatalistische Akzeptanz seiner Krankheit, der Drogensucht.

Die Drogenpolitik unseres Landes muss sich wieder auf die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse über die physischen, psychischen und sozialen Folgeschäden der Rauschgifte abstützen. Ausdruck davon sind die drei international anerkannten Säulen, auf die sich jede vernünftige Drogenpolitik abstützt: Prävention, Therapie (die eine erfolgreiche Rehabilitation einschliesst) und Repression (Verbot von Handel und Konsum). Um unseren demokratischen Rechtsstaat nicht zu gefährden, muss die konsequente Anwendung der geltenden Gesetze auch in der Drogenfrage gewährleistet bleiben und Drogenhandel im Grossen im Kleinen wirkungsvoll bekämpft werden.

Die drogenpolitische Gesamtentwicklung in der Schweiz weist deutlich auf den Versuch hin, die Drogenlegalisierung in der Schweiz durchzusetzen. Folgendes sei hier in Erinnerung gerufen:

• 1991 lehnte Bundesrat Cotti die Heroinabgabe nochstrikt ab; wenig später wurden die Heroinabgabeprojekte bewilligt.

• Bereits im Verlaufe der Heroinversuche wurde die Zahl der Probanden von 250 auf 800 erhöht.

• Heute wird vom Verband der Drogenfachleute, der auch im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit  (BAG) tätig ist, laut gefordert, an mindestens 9000 Drogensüchtige Heroin abzugeben. Neben einer Abgabe von Heroin wird auch eine solche von Kokain gefordert.

• Zum Leiter der Abteilung Sucht und AIDS und als Vizedirektor des BAG wurde von Bundesrätin Dreifuss 1997 ein erklärter Vertreter der Drogenliberalisierung bestimmt.

• 1997 wurde die Initiative «Jugend ohne Drogen» und 1998 die Rauschgiftlegalisierungs-Initiative Droleg abgelehnt. Nun ist der Weg frei für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes gemäss den Vorschlägen der Kommission Schild: Der Konsum aller Rauschgifte und die damit verbundenen Vorbereitungshandlungen sollen straffrei erklärt werden. Zudem soll die Heroinabgabe eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Die vorliegende Broschüre des Epidemiologen und Hirnforschers Dr. med. Michael G. Koch ist wissenschaftlich fundiert und allgemeinverständlich gehalten. Für die freundliche Überlassung dieses Textes, der aus einem erweiterten Referat entstanden ist, möchten wir demAutor ganz herzlich danken. Mit dieser Broschüre über Heroin und dessen körperliche Folgeschäden sowie den allgemein geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Betrachtungen zum Drogenproblem möchten wir die öffentliche Diskussion mit Sachwissen bereichern, um die Drogendebatte auf medizinisch-wissenschaftliche Grundlagen zurückzuholen.

Dr. med. Hans Köppel

Co-Präsident Schweizer Ärzte gegen Drogen

 

Inhalt:

  • Einleitung: Für eine Jugend ohne Drogen
  • Die Substanzen
    Opiate
    Opiat-Wirkungen
  • Der Süchtige
  • Das Suchtpotential
  • Der Kern der Drogenproblematik
    Dynamit und Konsequenzen
    Glück durch Wechsel auf die Zukunft
  • Aus der Geschichte der Rauschgifte:
    leidvolle Erfahrungen
    Die antike Droge "Kummerlos"
    Von der Bezirzung zum abgeschnittenen Lebensfaden
  • Mittelalter: der Weg zum Blocksberg und zur "Wahrheit"
    Renaissance: mit Bilsenkraut herumdürmeln
    Neuzeit: von Struensee bis Escobar
    Chinas Langer Leidensweg - Tataren, Opiumkrieg und Maoismus
    Japan: China erfolgreich nachgeahmt
    USA: Die Düngung der "killing fields of America" durch liberale Träume
    Grossbritannien: die Lady und die Heroinsüchtigen
    Schweden: Verzehnfachung der jugendlichen Süchtigen
    Recht auf Rausch?
  • Hirnphysiologische Grundlagen der Suchtentwicklung
    Selbstkontrolle: Zugriff der Hirnrinde aufs Stammhirn
    Lustzentrum: Verhaltenssteuerung durch Belohnung
    Belohnung ohne Anlass: Verwirrung und Entgleisung
    Endorphine und Opiatrezeptoren
    Entwicklungsgeschichtlich: ererbte Stressantworten
  • Sturm und Flüstern im Gehirn
  • Worum es im Grunde geht
    Legitime Interessen geopfert
    Verratene Traditionen des Abendlandes
    Bewusstsein, Freiheit und Lebenschancen
  • Literatur

 

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von
Dr. Michael G. Koch

 

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Ein Überblick für die drogenpolitische Diskussion

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