Fördert Marihuana Lungenkrebs?
Gleiche Karzinogene wie bei Zigaretten!
Marihuana-Raucher tragen ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko, ermittelten
amerikanische Forscher in Cleveland.
In einer Analyse v§on 19 Studien hatten die Wissenschaftler das
Bronchialkarzinom-Risiko von Cannabis-Rauchern untersucht. Die Ergebnisse
dieser Analyse legen einen Zusammenhang zwischen Lungenkrebs und
Cannabis-Rauchen nahe. So ähneln die Karzinogene im Marihuana-Qualm denen im
Zigarettenrauch. Ausserdem wird in der Regel ohne Filter gekifft und der
Rauch tiefer und länger inhaliert. Auf diese Weise kommen die
krebserregenden Stoffe intensiv mit der Bronchial-Schleimhaut in Kontakt.
Zwar hat eine kleine Zahl der Beobachtungs-Studien keine eindeutige
Assoziation ergeben. Dennoch warnen die Autoren vor der potentiellen
Krebsgefahr durch Marihuana. Dies gelte gerade im Hinblick auf den weit
verbreiteten Missbrauch der illegalen Droge.
Archives of Internal Medicine, 2006, 166, S. 1359-1367
Synthetisches Cannabinoid HU-210 lässt neue
Nervenzellen neu entstehen
Saskatoon – Das hochpotente synthetische Cannabinoid HU-210 lässt im
Hippocampus (Gedächtniszentrum) von Ratten neue Nervenzellen spriessen. Als
Folge davon zeigten die Tiere in Stresssituationen ein ausgeglichenerer
Verhalten als Tiere der Kontrollgruppe, was auf angstlösende und
antidepressive Effekte hinweisen könnte. Demnach führt die Substanz nicht
zur Unterdrückung der Nervenzellbildung, wie es Alkohol, Heroin und Kokain
machen. Die Forscher geben zu bedenken, dass man vom synthetischen
Cannabinoid HU-210 nicht auf Tetrahydrocannabinol (THC), der aktiven
Komponente in Marihuana, schliessen kann. Eventuell kann diese Substanz
eines Tages als Medikament eingesetzt werden.
Journal of Clinical Investigation, 2005, 115(11), 3104-3116
Multiple Sklerose: Cannabis kann Erwartungen nicht
erfüllen
In den letzten Jahren konnte man oft davon lesen, dass Cannabis bei
Heilmittel eingesetzt werden kann. Im Gespräch ist vor allem die Behandlung
des Nervenleidens Multiple Sklerose. Im Fachblatt ‚Lancet’ ist eine grosse
Studie erschienen, nach der Cannabis jedoch die Erwartungen nicht erfüllen
konnte. Wie John Zajicek von der Peninsula Medical School im britischen
Plymouth berichtete, konnte Cannabis die bei der Multiplen Sklerose
auftretende krampfartige Muskelanspannung (Spastik) nicht stärker lindern
als ein Scheinmedikament (Placebo), welches die Kontrollgruppe bei der
Studien erhielt. Subjektives Gefühl der Besserung war bei einigen Patienten
festzustellen. Dies liess sich ebenso wenig objektivieren wie der subjektive
Eindruck der besseren Beweglichkeit oder verminderte Schmerzen.
Lancet, 2003
12.12.2006
Ist Cannabis ein
Medikament?
Seit über 20 Jahren wird in den Vereinigten Staaten
Cannabis zur Erleichterung einer ganzen Reihe von Beschwerden propagiert.
Cannabis helfe bei chronischen Schmerzzuständen, zur Appetitanregung bei
Aidspatienten und Krebskranken, gegen Übelkeit und Erbrechen (ausgelöst
durch die Chemotherapie), bei Asthma, Glaukom (erhöhter Augeninnendruck) und
bei Multipler Sklerose. Viele Cannabis-Raucher berichteten, dass ihre
Symptome gemildert werden konnten und dass sie sich durchs Rauchen besser
fühlten. Auf Grund von Volksabstimmungen wurde den Ärzten in 10
Bundesstaaten der USA erlaubt, Cannabis als Medikament zu verschreiben.
Viele Fragen sind offen geblieben: ...
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Oktober 2006
Eine
Sozialdemokratin redet wider die Verharmlosung
Angst und
Wahnvorstellung
Alarm. Während hier zu Lande Linke und Linksfreisinnige an
der nächsten Auflage einer Drogenliberalisierung basteln und die
FDP-Politikerin Christa Markwalder an der Spitze der Haschisch-Initiative
steht, sprechen in Deutschland bereits die Linken Klartext: Sie warnen vor
der Verharmlosung selbst so genannter "weicher Drogen".
Die Drogenbeauftragte ...
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Bundesrat
gegen straffreien Cannabiskonsum
4. Mai
2006
Hanf-Initiative wurde abgelehnt
Der Bundesrat will vom straffreien
Konsum von Cannabis nichts mehr wissen. Er hat die Hanf-Initiative zur
Ablehnung empfohlen. Es wird auch kein Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Die Regierung hat am Mittwoch nach
einer ersten Aussprache entschieden, die Initiative «für eine vernünftige
Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» abzulehnen. Das Begehren verlangt
unter anderem, dass Konsum und Besitz von Cannabis sowie der Erwerb zum
Eigenbedarf straffrei werden. Damit nimmt es ein Anliegen auf, das der
Bundesrat selber 2001 dem Parlament vorgeschlagen hatte.
Auch kein Gegenvorschlag
Die Hanfinitiative war aus links-grünen
Kreisen lanciert worden, nachdem der Nationalrat im Juni 2004 die Revision
des Betäubungsmittelgesetzes verworfen hatte.
Auch auf die Ausarbeitung eines
Gegenvorschlages will der Bundesrat verzichten. Er setzt diesbezüglich auf
die Arbeiten des Parlaments, das nach dem Nein zur Revision des
Betäubungsmittelgesetzes ebenfalls aktiv geworden ist.
Von den Vorschlägen, die in der
Gesundheitskommission des Nationalrates behandelt werden, ist bisher
lediglich bekannt, dass eine Liberalisierung und Lockerung der Regelung des
Umgangs mit Hanf und Cannabis aus der Revision ausgeklammert wurde.
Haschisch löst Schizophrenie aus
England verzichtet auf eine Verharmlosung des Konsums von Cannabis, nachdem sich einmal mehr erwiesen hat, dass die Gefahr an einer schizophrenen Psychose zu erkranken, sehr hoch ist.
Eine Studie in Oxford hat in England Aufsehen erregt. Die Studie, die im „British Journal of Psychiatry“ veröffentlicht wurde, stellt einen starken Zusammenhang fest zwischen Cannabiskonsum und geistigen Krankheiten wie Schizophrenie.
In einer der letzten Ausgaben der „Times“ hat sich der britische Innenminister Charles Clarke dahingehend geäussert, von der geplanten Rückstufung der Droge in eine harmlosere Klasse abzusehen. „Die Verbindung zwischen Cannabis und Psychose (Schizophrenie) ist erwiesen“, wurde in der Times schon in der Ausgabe vom 19.Dezember festgestellt.
„Es ist Zeit, das Problem zu überdenken“, schreibt Dr. Thomas Stuttaford. „Angst vor Verwirrung, Gedächtnisverlust, penetrante Wiederholung von gleichen Gedanken, abrupt wechselnde seelische Verfassung, die ohne Grund mal Lachen oder Weinen auslöst, und Halluzinationen sind Symptome, denen regelmässige Cannabis-Raucher unterworfen sind“. Diese Ergebnisse, die in vielen anderen Studien bereits bestätigt worden sind, basieren auch auf der Erkenntnis, dass Cannabis heutzutage ein Mehrfaches stärker sei, als jenes der Siebziger- und Achtzigerjahre.
Diese Forschungsresultate müssen der Bevölkerung immer wieder erklärt werden, damit sie sich vor den schädlichen Folgen schützen kann, indem man die Finger von dieser zu sehr und zu Unrecht verharmlosten Droge lässt.
(März 2006)
Erneut mehr Drogentote in der Schweiz
212 Menschen sind im Jahr 2005 wegen Rauschgiftkonsum gestorben. Die sprunghafte Zunahme um 20% im Vergleich zum Vorjahr ist alarmierend und ein weiterer Beweis für das Scheitern der verharmlosenden Drogenpolitik von Bund und Kantonen. Mit dem Anstieg um ein Fünftel auf 212 wurde der höchste Stand seit 1997 erreicht. Damals gab es 241 Drogentote.
Der Blick auf die Kantone zeigt, dass der Kanton Zürich mit 63 auch 20005 die meisten Drogentoten verzeichnete. Zürich hatte am weitesten von dem umgesetzt, was der Bund als „heroingestützte Behandlung“ vorschlug. In allen Kantonen mit Heroinabgabe-projekten wurde eine Zunahme der an übermässigen Drogenkonsum verstorbenen Menschen festgestellt (Bern, St. Gallen, Basel, Genf, Waadt).
In sechs Kantonen blieb die Zahl der Drogentoten unverändert und fünf Kantone konnten sogar eine Abnahme melden. Am stärksten war der Rückgang in Neuenburg, wo sich die Zahl der Opfer von acht auf drei verringerte. Am stärksten war der Anstieg im Kanton Tessin, wo sich die Zahl der Drogentoten von zehn auf siebzehn erhöhte.
(Agenturmeldung März 2006)
Selbstversorger
Von AlexBaur
Die
Ärzte haben Roger Jenny* längst abgeschrieben. Seit seinem 17.
Lebensjahr konsumiert der heute 38-jährige Mann harte Drogen, zahlreiche
Vorstrafen zeugen von einer klassischen Suchtkarriere. In solchen Fällen
fackeln die Therapeuten heutzutage nicht mehr lange: Man versorgt den
Patienten mit einer 1V-Rente und reichlich Methadon. Jenny müsse sich damit
abfinden, erklärte ihm sein Arzt, den Heroin-Ersatz bis ans Ende seiner Tage
zu benötigen wie ein Diabetiker sein Insulin.
Obwohl seine tägliche Methadonration ....
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Die Entdeckung der Cannabinoidrezeptoren und
ihrer endogenen Agonisten (Anandamide)
Wirkung von Cannabis geht über Anandamidrezeptoren
Bis heute wurden zwei Cannabinoidrezeptoren an Körperzellen entdeckt. Deren
Signalübertragung wurde charakterisiert und ein endogener Lipid-Agonist aus
Säugetiergewebe isoliert
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Überflüssige Hanf-Inititative
Leserbrief zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung April 2008;89:17
„Cannabispolitik: weder dämonisieren noch banalisieren"
Die im September zur Abstimmung gelangende Hanfinitiative ist überflüssig
und kontraproduktiv, genauso wie der Gesundheitsartikel, über den demnächst
abgestimmt wird.
Diese Initiative löst das Problem der Zunahme des Cannabiskonsums in
keiner Weise. Die Möglichkeiten einer umfassenden Prävention sind auch ohne
einen weiteren Verfassungsartikel vollumfänglich gegeben und könnten noch
ausgebaut werden.
Ziel einer umfassenden Prävention ist Stärkung und Erhaltung der
Gesundheit. Dies beinhaltet gerade bei Suchtstoffen die Aufklärung der
Bevölkerung über die gesundheitsschädigenden Folgen von bestimmten
Verhaltensweisen, wie z.B. den Konsum von Alkohol, Zigaretten und von
Drogen.
Durch Einbeziehen dieser Themen in den Schulunterricht der Mittel- und
Oberstufen kann mehr zur Prävention beigetragen werden als mit einem
Verfassungsartikel. Je besser jemand Bescheid weiss, umso besser kann er
sich entscheiden, ob er Drogen konsumieren will oder sie der Gesundheit
zuliebe meidet. Keiner kann von sich zum voraus sagen, ob er Gefahr läuft
Dauerkonsument zu werden mit allen körperlichen und seelischen Folgen.
Deshalb ist es das wichtigste Präventionsziel, die Jugendlichen dazu zu
motivieren, gar nicht erst mit dem Konsum zu beginnen.
Vergleicht man die Entwicklung des Cannabis-Konsum mit denen von Tabak,
so kommt man zu ganz anderen Überlegungen als die Initianten. Tabak war ja
immer schon legal. Zur Verhinderung von Tabakkonsum hat dieser Umstand
nichts beigetragen. Es ist also widersinnig, zuerst alles freizugeben und
nach starker Ausweitung des Konsums mit präventiven und legalen Mitteln
wieder einzudämmen zu versuchen.
Die momentane Tabakprävention des Bundes - in der Kombination von
präventiven Bemühungen mit Einschränkungen des Konsums auf gesetzgeberischem
Weg – ist der vernünftigste gangbare Weg einer erfolgreichen
Gesundheitspolitik.
Diese Präventionsstrategien sollten auf die Prävention des
Cannabiskonsums übertragen werden. Das geht gut ohne einen neuen
Verfassungsartikel.
Folgende Fragen sollte man bei dieser Diskussion immer dabei haben: Ist
es nicht trotz allem Jugendschutz bei Alkohol und Tabak so, dass das Alter
des beginnenden Konsums zwischen 12 und 14 Jahren liegt? Ist beim Cannabis
nun alles anders? Sollen die Apotheken nun plötzlich lungenschädigende
Raucherwaren verkaufen? Sollen wir die internationalen Konventionen nun
wirklich kündigen?
Dr. med. H. Köppel, Baden
Nein zur Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes!
Zürich, im Mai 2008
Der Verein "Schweizer Ärzte gegen Drogen" unterstützt das
Referendum gegen das vom eidgenössischen Parlament revidierte
Betäubungsmittelgesetz aus folgenden Gründen:
Es geht bei dieser Abstimmung um die grundsätzliche Auseinandersetzung
zwischen der auf Abstinenz ausgerichteten "restriktiven" Drogenpolitik und
der seit den frühen 90er Jahren praktizierten "4-Säulen-Politik", die das
Ziel der Abstinenz nur noch als leere Worthülse mitführt, in Wirklichkeit
aber dem Rauschmittelkonsum Vorschub leistet, indem sie Drogenkonsum
entkriminalisieren will und ärztliche Drogenabgabe an Süchtige fördert.
Dieser "4-Säulen-Politik" soll mit der jetzigen Gesetzesvorlage eine legale
Grundlage gegeben werden.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Heroinabgabe an Süchtige nur
einem verschwindend kleinen Teil der Patienten (4% - 7%) den Ausstieg aus
der Sucht ermöglicht. Demgegenüber steht eine Erfolgsrate von bis zu 70% bei
gut geführten langfristigen Entwöhnungsbehandlungen.
Wir erachten es als unethisch, Süchtige mit billigem Heroin abzuspeisen –
das Ursache und Motor ihrer Sucht ist – wenn es bessere,
erfolgversprechendere Therapien gibt. Tatsächlich sind in den letzten Jahren
wegen dieser verfehlten Drogenpolitik viele erfolgreiche Therapiestationen
geschlossen worden. Ihnen wurde die politische Unterstützung – und damit
auch die finanziellen Mittel – entzogen.
Wir sind überzeugt, dass die Heroinabgabe an Süchtige nicht weiter
fortgesetzt werden sollte, sondern dass wir viel mehr Anstrengungen
unternehmen müssen, Süchtige einer abstinenten Therapie zuzuführen. Wo
zwingend nötig, stehen dem Arzt auch unter dem geltenden
Betäubungsmittelgesetz Drogen-Substitutionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Keinesfalls darf – wie bei dieser Gesetzesrevision vorgesehen – die
ärztliche Drogenabgabe an Süchtige auf Betäubungsmittel generell ausgedehnt
werden.
Die Einführung von Begriffen wie "Schadensminderung" und
"Überlebenshilfe" ins Betäubungsmittelgesetz – als Verpflichtung für die
Kantone – halten wir für fragwürdig. De facto sind mit diesen Begriffen vor
allem Einrichtungen wie Drogenkonsumlokale (Fixerstübli) gemeint, mit
anderen Worten rechtsfreie Räume, wo illegale Betäubungsmittel, egal welcher
Provenienz, konsumiert werden können. Dem Suchtkranken lediglich die für
seine Sucht nötige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und ihn im Übrigen
seinem Elend zu überlassen, widerspricht unseres Erachtens in höchstem Masse
ärztlicher Ethik.
Insgesamt würde die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mit
dem Übergang vom klaren Primat der Abstinenz zur reichlich schwammigen
"4-Säulen-Politik" besonders die primärpräventive Wirkung des Gesetzes
mindern.
Aus allen diesen Gründen lehnen wir die vorliegende Revision des BetmG
ab.
Dr. med. Florian Ricklin
Co-Präsident "Schweizer Ärzte gegen Drogen"
Weltwoche: Heroin vom Staat
Schweizer
Drogenpolitik, eine Bilanz von
Markus Schär
Verdrängte Exzesse
Weltwoche Nr. 8, 19.Febr.
2004
Die liberale Schweizer Drogenpolitik hat weltweit Beachtung
gefunden. Zehn Jahre nach der Einführung der kontrollierten Heroinabgabe
sind die Erfolge aber kaum messbar. Es drohen wieder Szenen wie einst im «Needle
Park».
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Stellungnahme
zur so genannten Harmreduction oder Überlebenshilfe
International Task Force on Strategic Drug Policy, 28.2. 2005
Am 27. und 28. Februar 2005 haben sich Organisationen aus der ganzen Welt,
die sich für Prävention, Therapie und eine humane Drogenpolitik einsetzen,
in Brüssel getroffen, um wirkungsvolle drogenpolitische Strategien zu
diskutieren und die folgende Stellungnahme zur so genannten ‚harm
reduction’ zu verfassen:
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Cannabis bleibt illegal in der Schweiz
Swissinfo 15.06.2004
Das Rauchen eines Joint bleibt in der Schweiz weiterhin ein Delikt. Die Regierung konnte das Parlament mit der Revisions-Vorlage nicht überzeugen.
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Nun
auch noch die Kokain-Abgabe!
Swissinfo 09.06.2004
An der Nationalen Designerdrogen- und Kokain-Konferenz diskutieren Fachleute in Bern über das Pro und Kontra einer Kokain-Abgabe an Schwerstsüchtige.
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Cannabis
erhöht Schlaganfallrisiko für Jugendliche
Der Missbrauch von Cannabis
ist offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle im Jugendalter.
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Cannabis ist nicht harmlos
Aargauer Zeitung 29. Mai 2004
Gastautorin Ruth Humbel, Nationalrätin CVP,
Kommission für Soziales und Gesundheit
In dieser Sommersession behandelt der Nationalrat zum zweiten Mal das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). In der Herbstsession 2003 ist er nicht auf die Vorlage eingetreten, weil er die vom Bundesrat vorgegebene Stossrichtung abgelehnt hat.
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Lehrer wollen Nachbesserung
Cannabis-Freigabe wird kritisch beurteilt
NZZ 28.4.2004
Se. Am vergangenen Samstag hat die Präsidentenkonferenz der Schweizer Lehrerverbände in Zürich über ihre Positionierung zur laufenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes diskutiert; die Ergebnisse hat der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) am Dienstag veröffentlicht.
Er verlangt von dein eidgenössischen Räten „einen wirksameren Jugendschutz und ausgebaute Präventionsmittel im Kampf gegen den Suchtmittelkonsum.“ Die Lehrer sind mit dem rechtlichen Status quo genauso unzufrieden wie mit der Stossrichtung der Revisionsvorlage: „Wenn bei Regelverletzungen einfach weg- oder passiv zugeschaut wird, lernen die Heranwachsenden, dass Gesetze offenbar problemlos gebrochen werden dürfen“, kritisiert der LCH den Status quo. Umgekehrt werde aber die schulische Präventionsarbeit erschwert, wenn ein Suchtmittel für die Erwachsenen erlaubt und im Handel leicht erhältlich sei.
Der LCH erwarte vom Parlament deshalb eine Nachbesserung beim Jugendschutz und bei den Präventionsmassnahmen oder aber eine „konsequente Rückweisung der Vorlage mit klaren Vorgaben“. Eine „blosse Rückweisung aus Hilflosigkeit oder gar populistischer Feigheit“ lasse die Lehrerschaft ebenso im Stich wie eine weitgehende Liberalisierung, schreibt der LCH.
Kommentar: Eine konsequente Rückweisung mit klaren Vorgaben begrüssen wir ebenso!
Immer mehr Minderjährige konsumieren
Haschisch!
sda] -
Die Zahl der Verzeigungen
gegen das Betäubungsmittelgesetz hat sich in der ersten
Hälfte des letzten Jahrzehnt von 20 000 auf über 40 000 verdoppelt. Seit
fünf Jahren liegt sie stabil bei 45 000.
Der Grossteil der polizeilichen Verzeigungen betrifft ausschliesslich den
Konsum von Betäubungsmitteln, und zwar vor allem von Cannabis. Die Zahl
der Verzeigungen hat im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich zugenommen,
wobei vor allem Minderjährige für diesen Anstieg sorgten.
Die Anzahl der Verzeigungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel ist
seit Mitte der neunziger Jahre rückläufig. 67 Prozent wurden wegen Kiffens
verzeigt, 22 Prozent wegen Heroinkonsums, 17 Prozent wegen
Kokainmissbrauchs und 6 Prozent wegen anderen Substanzen.
Die Zahl der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums hat sich seit 1990 mehr
als verdoppelt, und zwar von 12 000 Fällen auf rund 30 000 Fälle im Jahre
2001. Die Verzeigungen wegen Handels mit Cannabisprodukten blieben dagegen
mit 2400 Fällen pro Jahr stabil.
Anders das Bild bei den "harten" Drogen: Hier hat sich die Tendenz bei den
Verzeigungen wegen Konsums oder Handels in den neunziger Jahren umgekehrt.
Beim Heroin und der anderen Opiaten erhöhte sich die Zahl der Verzeigungen
bis 1993 stark auf 27 000, um danach stetig auf 12 000 zurückzugehen.
Die Zahl der Verzeigungen von Erwachsenen hat sich zwischen 1990 und 1993
verdoppelt und sich danach bei rund 40 000 Fällen pro Jahr stabilisiert.
Die Zahl der Verzeigungen von Minderjährigen ist hingegen kontinuierlich
1250 auf 6150 Fälle gestiegen. Rund 90 Prozent betreffen lediglich den
Konsum von Drogen.
Die Verzeigungsraten sind von Kanton zu Kanton sehr verschieden. Die
höchste Verzeigungsrate findet sich im Kanton Waadt, gefolgt vom Kanton
Zürich. Die tiefsten Raten melden Zug, Basel-Landschaft und Uri.
Kommentar: Hinter diesen Zahlen des zunehmenden Drogenkonsums steht
viel menschliches Elend: Schulabbruch, Lehrabbruch, Ausbruch von
Schizophrenien mit oft lebenslanger Erkrankung und Invalidität. Davon
spricht niemand. Das Konzept des Bundesrats ist seit über 10 Jahren die
Verminderung der Drogenproblematik und die Verstärkung der Prävention. All
das sind nur Lippenbekenntnisse. Nirgends hört man eine Warnung vor den
schädigenden Folgen des Drogenkonsums. Jährlich werden Millionen von
Steuergeldern für Prävention ausgegeben. Diese Botschaft ist aber bisher
nicht zu den gefährdeten Neugierkonsumenten vorgedrungen.
Hasch teert die Lunge
viermal
besser
Zigarette, Friedenspfeife oder ...?
WIEN — Die körperlichen Folgen von Haschisch- und Cannabis
konsum werden
zu Unrecht verniedlicht. Professor Dr. Donald Tashkin von der Universität
Los Angeles erklärte am Kongress der European Respiratory Society, warum
beispielsweise spirometrische Daten von Haschkonsumenten kaum anders
ausfallen als bei Gesunden. Trotz dem sind ihre Lungen genauso gefährdet
wie bei Zigarettenrauchern — auch wenn man sich „nur" drei Joints täglich
gönnt.
Immerhin 5 % der fünfzehnjährigen Amerikaner rauchen täglich Cannabis
.
Jeder zweite 15-jährige US-Schüler hat schon mindestens einmal damit
Erfahrung gesammelt, und jeder fünfte Fünfzehnjährige gab zu, im
vergangenen Monat mindestens einmal gekifft zu haben. Der Rauch enthält
prinzipiell die gleichen Schadstoffe wie Zigarettenrauch (z.B.
Kohlenmonoxid und Ammoniak), mit wesentlichen Ausnahmen: Statt Nikotin
sind natürlich Cannabinoide enthalten, und der Benzpyrengehalt liegt
mindestens um 50 %‚ der Teergehalt sogar um das Vierfache höher. Das ist
ein wesentlicher Unterschied, denn das Tetrahydrocannabinol (THC) sorgt
für eine Bronchodilatation, wo durch die Benzpyrene und andere Karzinogene
tiefer in die Atemwege eindringen können. Im Tierversuch zeigt sich, dass
der Rauch Entzündungen der Bronchien und Alveolen, eine Metaplasie und
eine interstitielle Fibrose auslöst. Studien am Menschen ergaben
gesteigerte Asthma-Inzidenzen.
Ödeme und Präkanzerosen
Eine Untersuchung an Prof. Tashkins Institut mit vier Studien- armen
verglich die Auswirkungen von Cannabis
-Rauchen (3xITag),
Zigarettenrauchen und beidem gemeinsam mit einer Kontrollgruppe. Bei den
Nur-Cannabis
-Rauchern fanden sich praktisch ebenso viele Probleme
(Husten, Infekte) wie bei den Nur-Zigarettenrauchern. Allerdings: Die
Spirometriewerte waren bei den Cannabis
-Rauchern und bei den
Doppelkonsumenten vergleichbar mit denjenigen von Gesunden (bronchodilatatorische
Wirkung des THC!). Das erlaubt aber keine Entwarnung, denn die
Bronchoskopie enthüllte Ödeme, eine gesteigerte Sekretion und mehr abnorme
histologische Befunde bei den Probanden, die Cannabis
rauchten. Eine
alveoläre Entzündung mit erhöhter Makrophagenzahl war bei
Cannabis
-Rauchern doppelt so häufig, bei Zigarettenrauchern dreimal und
bei doppelter Belastung viermal so häufig wie bei Nichtrauchern.
Pathologisch verändert waren darüber hinaus die Phagozytosefähigkeit der
Makrophagen, die TNF-alpha- und die NO-Bildung, sodass Prof. Tashkin
resümierte, dass Cannabis
-Rauchen die Immunabwehr schwächt.
Nach Haschkonsum fragen
Daten zur Malignomentwicklung ergeben noch ein uneinheitliches Bild,
aber Evidenz ist bereits dafür gesammelt, dass Joints prä-kanzerogene
Änderungen hervor rufen. Für die Praxis bedeutet das alles, unbedingt nach
Haschkonsum zu fragen. Prof. Tashkin selbst verbindet diese Frage immer
mit dem Hinweis, die Antwort nicht zu dokumentieren, besonders bei
Jüngeren.
Kolloquium Medical Tribune
Lehrerverband ist
gegen Haschfreigabe
Lehrerinnen- und Lehrerverband gegen
Kiffen
Stellungnahme des LCH
LCH-MEDIENMITTEILUNG vom 21. Januar 2003
Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) ist besorgt über
den Cannabis-Konsum an Schweizer Schulen. Die Klagen über Schülerinnen und
Schüler, die „beduselt" im Unterricht sitzen, häufen sich. Die
Lehrerschaft ist nicht bereit, dies im Zuge der Liberalisierung einfach
hinzunehmen.
Für den LCH steht nicht die strafrechtliche oder
gesellschaftspolitische Seite der Thematik im Vordergrund, sondern allein
die Frage: Wie geht die Schule in der alltäglichen Leistungs- und
Disziplinarpraxis mit der Tatsache um, dass sie nachhaltig bekiffte
Schülerinnen und Schüler unterrichten soll? Der LCH verlangt von den
Schulbehörden eine klare Stellungnahme und Richtlinien für
Disziplinarmassnahmen in chronischen Fällen.
Es ist zwar auch unter Drogenfachleuten umstritten, ob man mit
Prohibition den Konsum eindämmen kann oder nicht. Die neuesten
Erkenntnisse über die Zunahme der Wirkstoff-Konzentration in modernen
Hanfzüchtungen und die bei einer Liberalisierung von Cannabis zu
erwartende Steigerung des Konsums lassen aber auch viele liberal
eingestellte Lehrpersonen in ihrer Meinungsbildung nochmals über die
Bücher gehen. Die Geschäftsleitung des LCH sieht aus schulischer Sicht zur
Zeit mehr Gründe für die Beibehaltung des allgemeinen Konsum- und
Handelsverbots, als dagegen. Die Liberalisierung würde die Schule sowohl
in ihren präventiv-pädagogischen wie auch in ihren disziplinarischen
Möglichkeiten deutlich schwächen.
Ganz klar problematisch ist die schulische Arbeitssituation, wenn
Schülerinnen und Schüler bekifft im Unterricht sitzen. Im Unterschied zum
Alkohohlproblem spielt beim Kiffen der Drogenkonsum direkter und
epidemischer in den Schulalltag hinein. Dass immer mehr Schülerinnen und
Schüler in einer körperlichen Verfassung in der Schule erscheinen, welche
an ein konzentriertes Arbeiten verunmöglicht, ist eine bedenkliche
Erscheinung. Neben dem Kiffen sind es ungenügende Ernährung
(Unterzuckerung mangels Frühstück bei vielen Schülern schon am Vormittag)
und exzessiver Fernseh-, Computer- oder Partykonsum mit zu wenig Schlaf,
welche der Lehrerschaft zunehmend zu schaffen machen. Dies trotzdem die
meisten Schulgesetze oder Schulverordnungen vorschreiben, dass die
Schülerinnen und Schüler in einer körperlichen und geistigen Verfassung in
der Schule zu erscheinen haben, die ihnen konzentriertes Lernen
ermöglicht.
Die Schulen wie auch deren Partner werden sich etwas einfallen lassen
müssen, damit nicht die seriös lebenden Kinder und Jugendlichen in ihrem
Lernfortschritt durch die bekifften und übermüdeten Klassenkameraden
erheblich beeinträchtigt werden. Die Lehrerschaft wäre klar überfordert
mit der alleinigen Lösung dieses Problems: Eltern, Schulbehörden und - bei
wiederholten Verstössen - auch Strafbehörden müssen wieder vermehrt ihren
Teil der Verantwortung übernehmen.
Weiter unbestritten ist der Präventionsauftrag der Schule, der
meistenorts bereits seriös wahrgenommen wird. Viel mehr als Aufklärung
betreiben kann die Schule in diesem Bereich aber nicht. Sie ist keine
Therapieanstalt und auch keine Ausnüchterungs-, Nachschlaf- und
Nachfütterungszelle! Sie wird vermehrt Massnahmen zum Schutz der normal
arbeitsfähigen Schülerinnen und Schüler treffen müssen. Die pädagogisch
nicht optimale Ausgrenzung beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler kann
nur vermieden werden, wenn die Schule bedeutend mehr personelle Mittel für
den Umgang mit diesen Problemen erhalten würde.
Cannabis und
geistige Gesundheit
British Medical Journal, 2002, 1183-1184 (23.
November)
Vermehrte Beweise für einen Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und
psychischen Erkrankungen
In den 90er Jahren ist die Zahl der jugendlichen
Cannabis-Konsumenten stark angestiegen. In einigen Ländern ist der Genuss
von Cannabis sogar wesentlich mehr verbreitet als das Rauchen.1-2
Mögliche Erklärungen für dieses Phänomen sind die einfache
Verfügbarkeit der Droge, die zunehmende soziale Ablehnung des Rauchens,
strenge Gesetze gegen Alkohol am Steuer und die Auffassung, dass Cannabis
sicherer oder ungefährlicher sei als Zigaretten oder Alkohol. Der
zunehmende Konsum ist jedoch besorgniserregend, weil Cannabis unter
Umständen der Einstieg zu anderen Drogen ist3 und psychische
Erkrankungen hervorrufen kann. Der Zusammenhang zwischen Cannabis und
Psychosen ist weitreichend belegt, und jüngste Studien ergaben einen
Zusammenhang zwischen dem Genuss von Cannabis
und dem Auftreten von
Depressionen.4-7 Ruft Cannabis diese Zustände hervor oder
nehmen Patienten Cannabis, um ihrem Kummer Luft zu machen?
Die anerkannteste Erklärung ist, dass Cannabis bei prädisponierten
Menschen Schizophrenie auslöst bzw. Schizophrenie-Rückfälle hervorruft
und allgemein die Symptome verstärkt. 4 5 Die
Festlegung der Kausalitätsrichtung ist schwierig und lässt sich am
besten bei nichtklinischen Beispielen bewerten, aber die geringe
Verbreitung der Krankheit und die Tatsache, dass viele Drogenkonsumenten
nicht nur Cannabis, sondern zusätzlich noch andere Drogen konsumieren,
führt zu methodischen Problemen und erklärt den Mangel an verlässlichen
Ergebnissen.
Bei der Studie, welche häufig zur Untermauerung der kausalen Hypothese
zitiert wird, wurde über einen Beobachtungszeitraum von 15 Jahren das
Auftreten von Schizophrenie bei mehr als 50.000 schwedischen
Wehrpflichtigen untersucht.8 Dabei hat sich gezeigt, dass der
Genuss von Cannabis
im Jugendalter das Schizophrenie-Risiko in einer
Dosis-Wirkung Relation erhöht. Ungeklärt blieb jedoch die Frage der
Validität der Diagnose und des kausalen Einflusses anderer Drogen.
Ebenfalls ungeklärt bleibt, ob nicht vielmehr prodromale (der
Krankheit vorausgehende) Schizophrenie-Symptome zum Genuss von
Cannabis geführt haben, und nicht erst Cannabis der Auslöser der
Psychose war. 4 5
Eine Weiterbeobachtung und erneute Untersuchung dieser Gruppe, die in
dieser Ausgabe veröffentlicht wurden, (S. 1199) bestätigen die
früheren Ergebnisse und belegen eindeutig, dass Cannabis, und nicht
andere Drogen, später zu Schizophrenie führen können, und dass dies
nicht mit prodromalen Symptomen zu erklären ist.9 In
ähnlicher Weise zeigte eine in den Niederlanden über einen Zeitraum von
3 Jahren durchgeführte Untersuchung an einer Gruppe von 4045
psychosefreien Personen und an 59 Personen, bei denen eine psychische
Vorerkrankung bestand, einen engen Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum
und Psychosen.10 Im Gegensatz zu anderen Drogen konnte bei
Cannabis der direkte Zusammenhang zwischen der Dauer des Genusses und der
Schwere der Psychose belegt werden. Bei den Probanden, bei denen bereits
psychische Vorerkrankungen bestanden, wurden die Symptome durch den Genuss
von Cannabis verstärkt, was ein Indiz für seine fördernde Wirkung ist.
Bei einer in Neuseeland untersuchten Gruppe war bei denjenigen Probanden,
die im Alter von 15 oder 18 drei Mal oder häufiger Cannabis konsumiert
hatten, die Wahrscheinlichkeit, dass bei ihnen im Alter von 26 Jahren
schizophrenieartige Symptome auftreten, nicht grösser (S. 1212),
dennoch zeigten sie vermehrt "schizophrene Symptome" (aber
keine Schizophrenie).11 Die Bedeutung von "schizophrenen
Symptomen" muss erläutert werden, um die Ergebnisse zu
interpretieren.
Die Nachweise bezüglich Depressionen mehren sich. Anhand einer über
einen Zeitraum von 15 Jahren an einer Gruppe von 1920 Erwachsenen in
den USA durchgeführten Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass der
Genuss von Cannabis das Risiko starker Depressionen um das Vierfache
erhöht.7 Der Genuss von Cannabis war insbesondere mit einem
Anstieg von Selbstmordabsichten und Anhedonie (Genussunfähigkeit)
verbunden. Ähnliche Ergebnisse einer australischen Studie, über die in
dieser Ausgabe berichtet wurde (S. 1195), zeigen eine Dosis-Wirkung
Relation zwischen dem Genuss von Cannabis und Angst und Depression bei
einer grossen Gruppe von 14 - 15-jährigen Jugendlichen, die sieben Jahre
lang beobachtet wurde,12 die sich in einem Anstieg der Angst-
oder Depressionsrate in Abhängigkeit von der Häufigkeit des
Cannabis-Konsums äussert. Der Zusammenhang ist bei den jungen Frauen der
Gruppe stärker als bei den jungen Männern, wohingegen sich bei anderen
Studien keine Unterschiede bei den Geschlechtern ergaben. 6 7
Eine bereits bestehende Depression war kein Anzeichen für späteren
Cannabis
-Konsum und stützt aus diesem Grund nicht die
Selbstmedikations-Hypothese. Bei der Studie an der neuseeländischen
Gruppe wurde kein Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum im Alter von 15
und depressiven Störungen im Alter von 26 Jahren festgestellt. Die
Autoren fanden jedoch heraus, dass bei Jugendlichen, die im Alter bis zu
18 Jahren drei Mal oder häufiger Cannabis konsumiert haben, die
Wahrscheinlichkeit, dass bei ihnen mit 26 eine depressive Störung
auftritt, höher war, sogar nachdem der Genuss von anderen Drogen
kontrolliert wurde.
Obwohl es nicht viele Studien gibt, erhärten diese Ergebnisse das
Argument, wonach der Genuss von Cannabis das Risiko von Schizophrenie und
Depression erhöht, und sie stützen ein wenig die Ansicht, dass der
Zusammenhang zwischen Cannabis
-Konsum und mentalen Gesundheitsstörungen
weitestgehend auf Selbstmedikation zurückzuführen ist. Ob der Genuss von
Cannabis Schizophrenie auslöst oder Depressionen bei anderweitig
anfälligen Personen, oder ob es diese Zustände tatsächlich bei nicht
prädisponierten Personen hervorruft, ist bisher nicht geklärt. Es kann
weiterhin nicht davon ausgegangen werden, dass die Mechanismen bei beiden
Zuständen (Cannabinoide wirken auf zahlreiche Neurotransmittersysteme) oder in verschiedenen Entwicklungsphasen gleich sind. Obwohl mentale
Störungen bei Jugendlichen zu Cannabis-Konsum führen, trifft
beispielsweise das Gegenteil im jungen Erwachsenenalter zu.13
Die sowohl für Schizophrenie als auch Depression nachgewiesene
Dosis-Wirkung Relation unterstreicht, wie wichtig es ist, die
Cannabis-Dosis bei den Konsumenten zu reduzieren. Die Nichteinnahme von
Cannabis hätte schätzungsweise bei der niederländischen Gruppe die Zahl
der behandlungsbedürftigen Psychose-Fälle um 50 % gesenkt,10
was sich in ähnlicher Weise auch in der schwedischen Gruppe zeigte, wo
eine Erhöhung des Schizophrenie-Risikos durch Cannabis-Konsum um 30 %
beobachtet wurde.9 Diese starke Wirkung ist überraschend und
äussert sich auch noch nicht in einem Anstieg von Schizophrenie-Fällen
in der Bevölkerung. Sollte es sich bewahrheiten, wird der Genuss von
Cannabis zu mehr Episoden oder neuen Erkrankungsfällen beitragen - Stoff
zum Nachdenken also, sowohl für Kliniker als auch für die Gesetzgeber.
Joseph M Rey, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Universität Sydney, Coral Tree Family Service, PO Box 142, North
Ryde, NSW 1670, Australien (jrey@doh.health.nsw.gov.au)
Christopher C Tennant, Professor für Psychiatrie.
Universität Sydney, Royal North Shore Hospital, St Leonard's, NSW
2065, Australien (ctennant@doh.health.nsw.gov.au)
Bleibende Defizite der Hirnleistung durch Cannabis?
Dosisabhängige neurokognitive Effekte bei der Einnahme von Cannabis
Neurology 2002, Auszüge: Bolla et al. 59 (9): 1337-1343
K.I. Bolla PhD, K. Brown, MPH,D. Eldreth BA, K. Tate, BA und J.L. Cadet,
MD.
Von der Abteilung für Neurologie (Dr. Bolla und D. Eldreth),
Johns-Hopkins-Universität Schule für Medizin, Hopkins Bayview Research
Campus und Bereich für molekulare Neuropsychiatrie (K. Brown, K. Tate,
und Dr. Cadet), NIH/NIDA-IRP, Baltimore, MD.
Hintergrund: Obwohl ca. 7 Mio. Menschen in den USA Cannabis
mindestens einmal pro Woche konsumieren, gibt es kaum wissenschaftliche
Daten über die dauerhaften neurokognitiven Effekte bei der Einnahme von
Cannabis
.
Zielstellung: Untersuchung, ob die neurokognitiven Defizite bei
Personen mit hohem Cannabis
konsum nach 28 Tagen Abstinenz fortbestehen,
und ob diese Defizite von der Anzahl der pro Woche gerauchten
Cannabis
joints abhängig sind.
Methoden: Personen mit ursprünglich hohem Cannabis
konsum wurden
nach 28 Tagen Abstinenz einer Reihe von neurokognitiven Tests unterzogen.
Ergebnisse: Mit zunehmender Anzahl der pro Woche gerauchten Joints
sank die Leistung bei den Tests zur Bestimmung der Gedächtnisleistung,
der Ausführungsfunktionen, der psychomotorischen Geschwindigkeit und der
manuellen Geschicklichkeit. Unterteilt man die Gruppe in Personen mit
geringem, mittlerem und hohem Konsum, dann zeigte die Gruppe mit hohem
Konsum bei 5 von 35 Messwerten eine wesentlich schlechtere Leistung als
die Gruppe mit geringem Konsum. Das Ausmass des Effektes lag im Bereich
von 3,00 bis 4,20 SD-Einheiten. Die Dauer der Einnahme hatte kaum
Auswirkung auf die neurokognitive Leistungsfähigkeit.
Schlussfolgerungen: Die Einnahme von sehr hohen Dosen Cannabis
führt auch nach 28 Tagen Abstinenz zu einer dauerhaften Verminderung der
neurokognitiven Leistungsfähigkeit. Unklar ist, ob sich diese
Minderleistung bei andauernder Abstinenz zurückbildet oder ob sie sich
bei fortgesetztem starken Cannabis
konsum noch verstärkt.
Schriftverkehr und die Bitte um einen Abdruck richten Sie bitte an Dr.
Karen I. Bolla, Johns Hopkins Bayview Medical Center, Department of
Neurology, 4940 Eastern Ave., Baltimore, MD 21224; E-Mail:
kbolla@jhmi.edu
http://www.neurology.org/cgi/content/abstract/59/9/1337 17.11.02
Warten auf das Glück!
MONTREAL- Befragt man Ecstasy-Users, warum sie diese Droge konsumieren,
lautet die Antwort unisono: "Das gibt ein gutes Gefühl." Ob dem
wirklich so ist, zeigte ein sogenannter Stimmungstest bei 15
gewohnheitsmässigen XTC-Konsumenten. Die Stimmung wollte nach Stunden der
Einnahme nicht so recht steigen. Auch während dem eigentlichen
"Rave" tat sich in dieser Hinsicht nichts.
Im Gegenteil: Die Stimmung sank leicht, um nach 2 Tagen auf einem
Tiefpunkt anzukommen. Nach 7 Tagen war das Ausgangsniveau wieder erreicht,
berichtete Prof. Andy Parrot, University of East London, am
23. Jahreskongress des Collegium Internationale
Neuro-Psycho-pharmacologicum. Auch Traurigkeit stellte sich ein und zeigte
den gleichen zeitlichen Verlauf. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass
XTC-Konsumenten zusätzliche Substanzen sowie Alkohol wild
dazumischen.
Doch eine weitere Untersuchung, welche die Kombination Alkohol,
Cannabis und Nikotin berücksichtigte, konnte das versprochene Glück auch
nicht herausschälen, beklagte Prof. Parrot. Alle untersuchten
Polydrug-Gruppen fühlten sich nach der Einnahme ihrer Drogen-Mixtur nicht
besser. Wie Ecstasy zu der Bezeichnung "Glückspille" kommt, ist
Prof. Parrot ein Rätsel. Was das Ganze noch viel unverständlicher macht,
ist die Tatsache, dass bis zu 15% der Ecstasy-Konsumenten das sexuelle
Interesse verlieren. Ist das das versprochene Glück?
Medical Tribune, November 2002
Jugendliche, die
Partydrogen nehmen, fühlen sich fahrtüchtig und setzen sich dann auch
ans Steuer
Ärzte Zeitung, 12.09.2001
HINTERGRUND Jugendliche, die Partydrogen nehmen,
fühlen sich fahrtüchtig und setzen sich dann auch ans Steuer
Von Jörn Hons
Nicht nur laute Musik und Übermut trüben die Sinne
jugendlicher Autofahrer - die 18- bis 30jährigen fahren offenbar deutlich
häufiger als bisher angenommen unter Drogeneinfluß. Das ist Ergebnis
zweier Studien, die der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hat. Die Polizei, so eine
Forderung des GDV, müsse ihre Drogenkontrollen bei Autofahrern deutlich
verstärken. Ecstasy-Konsumenten trinken meist gleichzeitig Alkohol
Bekannt ist, daß Drogen wie Haschisch, Ecstasy, Kokain oder Amphetamine
in der Party- und Technoszene weit verbreitet sind. Viele Partygänger
scheuen sich nicht, auch unter Drogeneinfluß Auto zu fahren. Das stellte
Dr. Jörg Kubitzki von der Forschungsgemeinschaft Auto-Sicht- Sicherheit
fest, als er im vergangenen und in diesem Jahr 225 Konsumenten von
Partydrogen befragt hatte.
94 Prozent gaben an, regelmäßig unter Drogeneinfluß
Auto zu fahren - im Schnitt 3,5mal im Monat. Bei 83 Prozent handelte es
sich dabei um Ecstasy. 87 Prozent gaben dabei zu, gleichzeitig Alkohol zu
trinken. Immerhin 14 Prozent der Befragten, die die Forscher vor
Szenekneipen, Musikcafes und Diskotheken vor allem in Köln und Berlin zum
anonymen Interview gebeten hatten, hatten bereits einen Unfall unter einem
- unentdeckten - Drogeneinfluß. "Genau das ist das Problem",
sagte Professor Manfred Möller von der Universität des Saarlandes in
Homburg:
"Bei Fahrten unter Alkoholeinfluß liegt die
Entdeckungshäufigkeit bei über 50 Prozent - bei anderen Drogen nur bei
etwa fünf Prozent." Möller hat in einer auf das Saarland begrenzten
Studie jetzt nachgewiesen, daß gezielte Drogentests durch die Polizei die
Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen können. Per
Drogenschnelltest wurden von Januar bis August 2000 landesweit Autofahrer
kontrolliert, von denen die Polizei annahm, daß sie Drogen genommen
hatten. 489 ertappte Fahrer wurden gefragt, ob sie einen Urin-, Speichel-
oder Schweißprobe abgeben würden. Mit einer Blut- untersuchung wurde ein
positives Resultat anschließend verifiziert. Ergebnis: In 97 Prozent
hatten die Drogen- Schnelltests das richtige Ergebnis gebracht. Bei 107
Tests konnte sogar mehr als eine Drogenart nachgewiesen werden. Derzeit
wird nach Angaben von Möller ein Speicheltestgerät zur Serienreife
entwickelt. Noch wichtiger: Im Saarland sprachen sich die verstärkten
Drogen- kontrollen der Polizei vor allem unter den jugendlichen Fahrern
schnell herum. Die Zahl der Pkw-Fahrer, die bei einem Unfall getötet
wurden, ging hier in der Altersgruppe der 18- bis 25jährigen im
vergangenen Jahr (im Vergleich zu 1999) um 68 Prozent zurück, die Zahl
der Schwerverletzten sank um 34 Prozent und die Zahl der Leichtverletzten
um 29 Prozent. Im gesamten Bundesgebiet sank die Zahl der Getöteten
dagegen nur um 2,8 Prozent, auch der Rückgang bei den Verletzten fiel
deutlich geringer aus. Für Dieter Anselm, den Vorsitzenden der
GDV-Schadenverhütungskommission, wird das Problem des Drogenkonsums beim
Autofahren "deutlich unterschätzt". Mit stärkeren Kontrollen
und einer besseren Aufklärung der jungen Menschen könne man Ergebnisse
erzielen, "die wir zuletzt bei der Einführung des Sicherheitsgurtes
hatten." Dazu, darin waren sich die Experten einig, müssen die
Partygänger allerdings präziser als bisher angesprochen werden.
"Wer regelmäßig Ecstasy nimmt, empfindet sich nicht als
drogenabhängig und fühlt sich deshalb auch nicht von
Anti-Drogen-Kampagnen angesprochen", betonte Kubitzki. Etwa zwei
Drittel der 225 Befragten hätten sich selbst als fahrtüchtig eingestuft
- obwohl viele erkannt hätten, daß ihr Körper nur verlangsamt reagieren
könne. Sie charakterisierten sich aber als unruhig und vor allem
hellwach. Viele, die unter Drogen fahren, rauchen im Auto weiter Hasch Ob
man mit einem Bier mehr noch fahren könne, darüber werde nachgedacht,
bei Partydrogen dagegen überlege man nicht. Der Aussage "Ein Gramm
Haschisch ist erlaubt" stimmten immerhin ein Fünftel der Befragten
zu. Und: Auch während der Fahrt haben 63 Prozent der Drogenfahrer schon
eine Haschisch-Zigarette geraucht und 23 Prozent noch eine Ecstasy-Pille
geschluckt.
FAZIT
Die Gefahr durch jugendliche Autofahrer, die Drogen
nehmen, wird unterschätzt. Das ist Ergebnis zweier Studien im Auftrag des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Viele 18- bis
30jährige, die in der Party- und Technoszene unterwegs sind, scheuen sich
nicht, nach dem Konsum von Ecstasy, Haschisch, Kokain oder Amphetamin noch
Auto zu fahren. Die Polizei entdeckt solche Drogenfahrer eher selten.
Werden die Kontrollen jedoch mit Hilfe mit spezieller Drogentests
verschärft, so zeigt eine Studie aus dem Saarland, gelingt es offenbar,
die Zahl der Unfallopfer in dieser Altersgruppe drastisch zu senken. (jh)
Bekifft
Snowboarden ist gefährlich
Lausanne. Cannabiskonsum beeinträchtigt die
Wahrnehmung und verlängert die Reaktionszeit. Die Schweizerische Fach-
stelle für Alkohol- und Drogenprobleme SFA warnt deshalb davor, bekifft
auf Snowboard zu steigen. Gemäss Untersuchungen bei Autofahrern steigert
Hanfkonsum auch das Risikoverhalten, teilt die SFA mit.
Neurotoxische Modedroge
Ecstasy
macht dumm
Ecstasy führt bei Tieren zu einer Langzeit- schädigung
zerebraler serotonerger Neurone. Ob die Droge auch beim Menschen neurotoxische
Effekte hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist noch nicht
völlig klar. Niederländische Kollegen untersuchten, ob Ecstasy kognitive
Fähigkeiten beeinträchtigt.
.Bei 21 Männern mit moderatem oder starkem Ecstasy-Konsum und
20 Kontroll-Probanden wurden Gedächtnisleistungen und Reaktionszeit getestet.
Um die serotonerge Funktion zu ermitteln, wurde die neuroendokrine Antwort auf
die Gabe von Dexfenfluramin und Plazebo irn Crossover-Design untersucht.
Die Ecstasy-Konsumenten zeigten ein breites Muster von
Gedächtnisstörungen und verlängerte Reaktionszeiten. Starke
Ecstasy-Konsumenten waren mehr betroffen als moderate Konsumenten. Nach
Dexfenfluramin-Gabe war die Kortisol-Freisetzung, nicht aber die
Prolaktin-Freisetzung, bei den Ecstasy-Konsumenten signifikant reduziert.
Andere Faktoren wie psychosoziale Bedingungen oder der Konsum
anderer Drogen konnten die Unterschiede zwischen beiden Gruppen nicht
erklären.
FAZIT: Ecstasy wirkt neurotoxisch. Es beeinflusst
serotonerge neuroendokrine Funktionen und führt zu Gedächtnisstörungen.
(UB)
Verkes RJ et al. : Cognitive performance and serotonergic
function in users of ecstasy. Psychopharmacol 153 (2001) 196-202
Bestellnummer der Originalarbeit 012043
Ecstasy bei Jungen - wirkt wie Alzheimer
www.newscientist.com - Eine Gruppe der University of Northumbria, Newcastle, England, führte bei regelmässigen Konsumenten von Ecstasy im Alter zwischen 20 und 30 Jahren eine Gedächtnisprüfung durch. Die Forscher fanden, dass die Verluste an Gedächtnisleistung denjenigen gleichen, die sonst bei viel älteren Alzheimer-Patienten beobachtet werden. Sie vermuten, dass Ecstasy serotonerge Neurone angreift, die für das Gedächtnis wichtig sind. Aufgrund ihrer Ergebnisse warnen die Autoren davor, Ecstasy als "weiche Droge" zu bezeichnen.
Quelle: New Scientist, News, 28. März 2001
Kokain -
Einmal ist nicht keinmal
Tagesanzeiger 13.6.01
Schon eine einzige Kokainaufnahme kann bei Mäusen den Weg zur Abhängigkeit ebnen. Das berichten Wissenschaftler der Universität Kalifornien in San Francisco. (Nature, Bd411, S. 583) Noch fünf Stunden nach der Kokaingabe war die Erregbarkeit bestimmter Hirnregionen für den Signalstoff Dopamin erhöht. Dieser Effekt könnte eine der Ursachen sein, die zu verstärktem Verlangen und schliesslich zur Sucht führen, berichten die Wissenschafter.
Vom Durcheinander im Kopf
Schwieriger Entzug - Frau K.: "Sie können mir ja gleich verbieten zu atmen"
Aargauer Zeitung, 15.6.01
Die 26-jährige Frau K. hat sich 1994 erstmals in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden gemeldet. Grund: Sie leide "an einem Durcheinander im Kopf". Bereits seit einem Jahr sei sie überzeugt davon, andere Menschen durch ihre Gedanken und Körperbewegungen beeinflussen zu können. Frau K. raucht seit ihrem 12. Altersjahr Cannabis. Ihre Malerlehre hat sie abgebrochen. Von 1997 bis 1999 wurde Frau K. mehrmals in Königsfelden hospitalisiert. Sie war mittlerweile arbeits- und zeitweise obdachlos geworden. Auch während ihrer Aufenthalte in der Klinik war es nicht möglich, ihren Cannabis-Konsum zu stoppen. Sie sagte dazu: "Sie können mir ja gleich verbieten zu atmen". Trotz Medikamenten konnte die Schizophrenie von Frau K. nie befriedigend behandelt werden. Sie war weiterhin der Überzeugung, mit Ausserirdischen in Verbindung zu stehen und göttliche Kräfte zu besitzen. Eine Platzierung in einer betreuten Wohngemeinschaft und berufliche Wiedereingliederungsversuche scheiterten. Es mussten vormundschaftliche Massnahmen eingeleitet werden. Erst, nachdem Frau K. für einen stationären Cannabis-Entzug gewonnen werden konnte, gelang es, ihre Schizophrenie zu behandeln. Seit zwei Jahren ist es nun möglich, Frau K. mit Medikamenten so zu therapieren, dass sie wieder ausserhalb der Klinik wohnen und einer regelmässigen Arbeit nachgehen kann. (mba)
Cannabis
als Medikament
Von verschiedener Seite wird immer wieder gefordert, Cannabis
als Medikament zu nutzen, sei es in Form der Droge selbst, ihres Hauptwirkstoffes Delta-9-THC oder aktiver Derivate des THC. Was steckt dahinter?
Mehrere Studien zur klinischen Relevanz von Cannabinoiden wurden durchgeführt. Man versprach sich eine positive Wirkung bei Multipler Sklerose, Spastizität, Übelkeit bei Chemotherapie, Appetitmangel bei Aidspatienten und beim Glaukom.
Viele der Patienten beklagten sich jedoch über die Toxizität der Cannabinoide in Form von psychischen Nebenwirkungen, unabhängig davon ob geraucht oder als Tablette eingenommen. Gerade die Benommenheit ist bei Patienten mit Multipler Sklerose, welche meist unter Gangunsicherheiten und Gangstörungen leiden, eine unfallträchtige Nebenwirkung. Die psychische Dämpfung ist bei Patienten mit geschwächtem Allgemeinzustand eine zusätzliche Schwächung ihrer Befindlichkeit.
Bei der Einnahme durch Rauchen war es besonders schwierig eine exakte Dosiskontrolle zu erreichen. Zudem setzten sich die rauchenden Studienteilnehmer einer bis zu 50% höheren Menge von karzinogenen Substanzen wie Benz-a-pyrene aus. Das Carboxyhämoglobin und die Teeraufnahme waren drei bis fünf Mal höher als bei Tabakrauchern.
Marinol und Dronabinol
Einige dieser Probleme konnten durch die orale Einnahme (Marinol, Dronabinol) vermieden werden. Niedrige Dosen von oralem THC genügten zur Appetitstimulation oder als Mittel gegen Übelkeit, ohne die unangenehmen psychotropen Wirkungen auszulösen.
Synthetisches Analoga zu THC
Inzwischen hat man einige synthetische Analoga des THC entdeckt. Nabilone und Levonantradol haben einen ähnlichen Wirkungsmechanismus. Mit diesen konnte aufgezeigt werden, dass die Cannabinoide und ihre synthetischen Analoga in der Behandlung des Erbrechens bei Chemotherapie, des Glaukoms und des Schmerzes sich viel weniger wirksam erwiesen als herkömmliche spezifische Medikamente, welche zudem sehr viel weniger Nebenwirkungen aufweisen.
Probleme mit den verschiedenen Darreichungsformen
Die gerauchte Form kommt aus den erwähnten Gründen definitiv nicht in Frage.
Die Tabletten führen zu so unterschiedlichen Plasmaspiegeln, dass eine Dosis-Wirkungs-Relation kaum herstellbar ist.
Mittels Zäpfchen konnten befriedigend konstante Plasmaspiegel erreicht werden.
Neuerdings werden Inhalationssprays als erfolgversprechende Darreichungsart untersucht. Eine weitere untersuchte Möglichkeit ist die Verabreichung in Form von
Hautpflastern.
Weitere Forschung ist nötig
Das bessere Verständnis der Pharmakologie und der molekularen Biochemie der körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 kann vielleicht helfen hochpotente Cannabinoid-Analoga zu finden, welche die unerwünschten Nebenwirkungen (Psychoaktivität, gerauchte Form von THC-Einnahme) nicht haben. Zudem könnte die unerwünschte Immunsuppression durch Verwendung von selektiven Agonisten für CB1-Rezeptoren vermieden werden. Reine CB2-Agonisten haben zudem weniger sedative und psychoaktive Wirkungen.
Cannabinoide werden sich in nächster Zeit kaum als Medikamente durchsetzen.
Die gewünschten Wirkungen ist mässig bis enttäuschend, die unerwünschten Wirkungen ziemlich störend.
Wer will also Cannabis
als Medikament?
Dahinter stecken sicherlich jene Kreise, welche das Cannabis
legalisieren möchten. Das Millionengeschäft will man sich nicht entgehen lassen. Cannabis
als Medikament ist ein durchschlagendes Argument, weil man damit die Diskussion um die Schädlichkeit dieses Rauschgiftes vom Tisch hat. Es kann doch nicht etwas schädlich sein, wenn man es als Medikament einsetzen kann.
Nehmen wir als Beispiel die Pflanze Fingerhut. Ein wichtiges Medikament, ein Herzmittel, wird aus ihr gewonnen. Es käme jedoch niemand in den Sinn, diese relativ giftige Pflanze als Tee oder Gewürz zu propagieren.
Faltblatt "Fakten zu Ecstasy"
Prävention
durch Information
Die Partydroge Ecstasy verursacht noch grössere Hirnschädigungen als
bis anhin bekannt war. Bereits eine Reihe von Studien aus den USA der 90er
Jahre hatte auf diesen Umstand hingewiesen. Bestätigt wurde dies nun
erneut durch eine Studie der Universität Hamburg. Bei 60 Prozent der
Dauerkonsumenten wurden ausgeprägte Gedächtnisstörungen und drastische
Leistungsminderungen des Gehirns festgestellt. Der Abbau des Gedächtnis
verläuft schleichend, so dass die Betroffenen zunächst davon nichts
merken. Mehr als ein Viertel der untersuchten Ecstasy-Konsumenten litt an
schweren psychischen Störungen wie Halluzinationen, Wahn und
Panikattacken.
Obwohl gemäss Gesundheitsstatistik der Schweiz der Konsum von Drogen
weiterhin zunimmt, ist hier von Warnungen vor den gesundheitlichen
Folgeschäden praktisch nichts zu hören. Eltern und Lehrer haben
Schwierigkeiten, den Jugendlichen ein richtige Orientierung zu geben.
Durch Medien und sogenannte Drogenfachleute werden sie in ihrer
Stellungnahme höchstens verunsichert und verwirrt.
Deshalb hat der Verein Schweizer Ärzte gegen Drogen neu ein Faltblatt
über Ecstasy in fünf Sprachen herausgegeben. In knapper und gut
leserlicher Form werden die Eigenschaften der Substanz, sowie die
schädlichen körperlichen und seelischen Folgen der Ecstasy-Einahme
dargestellt.
Besonders gravierend wirkt sich der Ecstasy-Konsum auf Jugendliche aus.
Ihre Persönlichkeit ist noch nicht gereift. Sie müssen lernen,
Beziehungen selbständig aufzubauen, ihre Zukunft zu planen, Verantwortung
für sich zu übernehmen. Der Drogenkonsum greift zerstörerisch in diesen
Prozess des Erwachsenwerdens ein.
Der Hauptwirkstoff von Ecstasy, das synthetisierte
Methylen-Dioxy-Methamphetamin MDMA, greift im Hirn die Nervenbahnen des
Botenstoffes Serotonin an und schädigt diese.
Vor allem die Zentren der Gedächtnisleistungen und der Denkfähigkeit
werden gestört. Dadurch kommt es zu starker Vergesslichkeit. Das Lernen
für Schule und Lehre wird im weiteren stark erschwert bis verunmöglicht.
Ebenso kommt es zu der gleichen, bereits bei Cannabisrauchern bekannten
Passivität und Interesselosigkeit. Zwischen Schul- und Lehrabbruch und
Drogenkonsum besteht ein statistisch signifikanter Zusammenhang.
Je besser jeder Bescheid weiss, umso besser kann er sich schützen!
Das Faltblatt ist für Jugendliche, Eltern und Lehrer bestimmt. Es ist
zu beziehen bei Schweizer Ärzte gegen Drogen, Postfach 2170, 8033
Zürich.
Entwurf
zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung
Jean-Philippe
Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne
I.
Die
Drogenpolitik in Europa (aktuelle Entwicklungen)
II.
Die
Heroinverschreibung
III. Das
Opportunitätsprinzip, angewendet auf die Konsumenten von «harten» Droge
IV.
Die
Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz
V.
Verstärkung der Führungsrolle
des Bundes in der Drogenpolitik
VI.
Die
De-facto-Legalisierung des Cannabis und
die sieben Lügen der Drogenlobby
VII. Das Alibi mit
der «Verstärkung des Jugendschutzes»
VIII
Schlussfolgerungen
Entwurf
zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung
zum
Artikel
Artikel in Druckversion - als PDF
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten uns im Folgenden zur vorgeschlagenen Revision des Betäubungsmittelgesetzes
äussern. Dabei gehen wir im ersten Teil von wissenschaftlich fundierten Grundüberlegungen aus Pharmakologie, Medizin, Psychiatrie und Psychologie aus. Im Kapitel 2 nehmen wir Stellung zur aktuellen Situation.
1.1 Pharmakologie
Seit Jahrzehnten ist erwiesen, dass alle Drogen ein hohes Suchtpotential haben und je nach Individuum über kurz oder lang zu einer Abhängigkeit führen, die körperlich und seelisch ist. Vor allem aber zeigen neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, dass bei Drogenkonsumenten neurobiologische Veränderungen eintreten, die nebst körperlichen Funktionen gerade die Fähigkeit, frei zu denken und zu handeln, einschränken. Diese Veränderungen stellen sich - wenn auch in unterschiedlichem Masse - bei allen psychotropen Substanzen ein.
Keine bekannte Droge macht da eine Ausnahme, auch das Cannabis nicht. Eine Unterscheidung in "weiche" und "harte" Drogen ist deshalb eine unwissenschaftliche Vereinfachung, die demagogisch verwendet werden kann. Die gesetzliche Behandlung von Cannabis muss sich in erster Linie am Gefährdungspotential (Pharmakologische Eigenschaften, Fremdgefährdung durch Unfälle und psychosoziale "Ansteckung", Gesundheitskosten, Arbeitsausfälle, verlorene Lebensjahre ) orientieren. Die Darstellung des Gefährdungspotential von Cannabis im in den Vernehmlassungsunterlagen erwähnten Bericht ist fachlich inakzeptabel, politisch verharmlosend und berücksichtigt nicht die relevante wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema. Hirnschäden und Charakterveränderungen sind seit langem bekannt, namentlich im Orient.
1.2 Medizin
Die Erfahrungen der Medizin über die Folgen des Drogenkonsums sind ausführlich in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben. Ohne hier einmal auf die Schädigungen durch einzelne Drogen einzugehen, kann man zusammenfassend sagen, dass alle Drogen zu spezifischen Schädigungen der körperlichen und seelischen Gesundheit führen.
1.3 Psychiatrie und Psychologie
Die Erfahrungen der Psychiatrie und Psychologie über die seelischen und sozialen Folgen der Drogeneinnahme sind bereits über 100 Jahre alt. Unbestritten ist, dass alle Drogen zu einer schweren Persönlichkeitsschädigung führen. Man nannte das früher
Persönlichkeitsdepravation. Es handelt sich dabei im wesentlichen um einen Abbau der Persönlichkeit, Zunahme der Gleichgültigkeit (in älteren Schriften ’Wurstigkeit‘ genannt), Apathie und Ziellosigkeit. Beruf und Familie werden zunehmend vernachlässigt. Sie werden immer unwichtiger. Die Abhängigen werden mit der Zeit berufsunfähig und sind nur noch für Hilfsarbeiten einzusetzen.
Die Familie wird zerstört und fällt oft auseinander. Das Leben von Partnern, Kindern und Angehörigen wird beeinträchtigt. Das Ausmass des psychischen Elends von Familienangehörigen und Kindern von Abhängigen ist verheerend. Die Folgen des bereits bestehenden Drogenelends werden in den nächsten Jahrzehnten eine Vielzahl von Ärzten, Psychologen und Sozialarbeitern beschäftigen.
In aller Regel sind Kinder und Jugendliche, die noch nicht mit der Freiheit umgehen können, durch den Drogenkonsum besonders gefährdet. Das Phänomen der Ko-Abhängigkeit macht Dritte zu Mit-Leidenden und Mit-Betroffenen. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen breitet sich die Drogensucht im Freundeskreis wie eine "psychosoziale Ansteckung" aus, weil Drogenabhängige versuchen, mit ihren Freunden den Rauschzustands zu teilen. Der Aufforderung zum "Experiment" und zum "Abenteuer" leisten vor allem labile Charaktere und ungefestigte Persönlichkeiten wenig Widerstand. Durch den Verkauf der Drogen im Bekanntenkreis wird aber auch der eigene Drogenkonsum finanziert. Deshalb gibt es bereits in dieser Altersklasse selten "reine" Konsumenten, die keinen Kleinhandel betreiben.
Eine weitere Folge der Persönlichkeitszerstörung durch Rauschgifte ist der beginnende soziale Abstieg, der bei einer grossen Zahl der Konsumenten zur gänzlichen Arbeitsunfähigkeit führt. Vereinsamung und Verwahrlosung nehmen zu. Moralische Hemmschwellen werden abgebaut, so dass Prostitution, Raub und Diebstähle auf einmal zum Alltag des Drogensüchtigen gehören können. Die Zustände am Letten und Platzspitz haben diese Folgeschäden deutlich gemacht. Es sind alles Folgewirkungen der fortgesetzten Rauschgifteinnahme.
1.4 Prävention
Drogensucht bedeutet vor allem partieller oder totaler Verlust der Freiheit - und damit verbunden der Verlust von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Eine Drogenpolitik, die den Menschen und seine physische und psychische Gesundheit ins Zentrum stellt, hat sich deshalb an der Förderung, am Schutz und der Wiedererlangung der individuellen Freiheit zu orientieren. Freies Denken und Handeln befähigen den einzelnen, Verantwortung gegenüber sich selbst und der Gesellschaft zu übernehmen - das ist zentraler Ausgangspunkt sowohl für eine nachhaltige Prävention als auch für eine erfolgreiche Therapie und Wieder-eingliederung in die Gesellschaft.
Die wichtigsten Grundlagen der Prävention sind die moralischen und ethischen Werte. In ihnen sind Kultur und Zivilisation verankert, durch die die Freiheit des Individuums begründet, respektiert und geschützt werden. Das sind die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in der zivilen Gesellschaft. Sie begründeten bis anhin auch den gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Drogen geächtet werden müssen, Drogenkonsum verboten sein soll und der Drogenhandel, sowohl im grossen wie im kleinen Stil, mit angemessenen Mitteln zu verhindern und zu bestrafen ist.
Die zeitgeistmässige Rechtfertigung des Drogenkonsums, die Durchsetzung der Heroinabgabe (und anderer
"harm reduction"-Massnahmen) sowie eine "Laisser-faire"-Haltung gegenüber Drogenabhängigen haben eine glaubwürdige Drogenprävention sehr erschwert. Eine wirksame Prävention hätte im Wesentlichen folgende Zielsetzungen:
1. Die Verfügbarkeit der Drogen, insbesondere unter Jugendlichen, soweit wie möglich zu reduzieren.
2. Das Wissen um die Gesundheitsgefahren, die von den Drogen ausgehen, sollte frei von politischen oder ideologischen Verzerrungen verbreitet werden, insbesondere unter den Jugendlichen.
3. Jugendliche sollten darin gestärkt werden, “Nein” zu Drogen zu sagen.
1.5 Medizinische Therapie
Eine konsistente Drogenpolitik, welche auf wissenschaftlichen Kriterien basiert, muss den Betroffenen eine Perspektive für ein Leben ohne Drogen aufzeigen.
Die Therapie hat zum Ziel, alle vertretbaren Massnahmen auf die körperliche, seelische und psychosoziale Genesung eines Drogenkranken auszurichten. Sie muss im Einklang stehen mit den ethischen Grundsätzen der Medizin und der Verpflichtung von Staat und Gesellschaft, "das Wohl der Schwachen" zu garantieren.
Der Förderung der Motivation zu einer abstinenzorientierten Behandlung kommt deshalb grosse Bedeutung zu. Es existiert eine umfangreiche Fachliteratur zur Bedeutung von inneren und äusseren Faktoren, die einen Drogenabhängigen motivieren, eine Therapie zu beginnen. Eine Analyse von therapeutischen Konzepten an der Bezirksklinik Hoststadt der Universität Erlangen zeigt diese verschiedenen Faktoren auf
(Stosberg K., Pfeiffer-Beck M., Lungershausen E.: Wege aus der Heroinabhängigkeit. Erlangen, Deutschland,
perimed, 1985.) Auf die Frage nach der Entzugsmotivation gaben die Probanden Abscheu vor der eigenen Abhängigkeit (64%), Ablehnung des Szenenmilieus (34%), Furcht vor körperlichen (32%) oder psychischen (24%) Schäden, kein Geld (20%), Drängen der Eltern (20%), Furcht vor Gerichtsverfahren (16%) an. Als Gründe für eine Therapiemotivation wurden genannt: Gerichtliche Auflage (35.3%), wollte aufhören (19.8%), auf Drängen der Eltern (12.3%) oder des Partners (4.3%), Furcht vor körperlichen (9.6%) oder psychischen (10.7%) Schäden. Es ist entscheidend, solche inneren und äusseren Faktoren nicht einfach zu übergehen, sondern sie positiv zur Motivation für ein Leben ohne Drogen zu nutzen.
Behandlungsmethoden müssen medizinischen Standards genügen und sich in der Praxis bewährt haben. Mögliche Behandlungsansätze müssen in randomisierten und kontrollierten Studien ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zeigen, bevor sie als Behandlungsmethoden anerkannt werden. Es ist üblich, Studien in "Peer Reviewed"-Journals zu publizieren und damit einem internationalem Fachpublikum zur kritischen Beurteilung zugänglich zu machen. Auch die Wirksamkeit von drogenpolitische Massnahmen muss sich mit verlässlichen epidemiologischen Daten bezüglich Konsumverhalten, Therapieerfolge, Kriminalität überprüfen lassen. Andernfalls sind solche Methoden abzulehnen.
2. 1 Vier-Säulen-Modell des Bundes
Es besteht ein komplexer Zusammenhang zwischen der Ausrichtung einer nationalen Drogenpolitik, der gesellschaftlichen Einstellung zu Drogen einerseits und dem Konsumverhalten, der Therapiebereitschaft und der Rückfallgefahr andererseits.
Akzeptanz des Drogenkonsums, verharmlosende Darstellungen der Drogenwirkung in den Medien, Hilfsangebote der 4. Säule, die nur der Erleichterung des Konsums dienen, und die leichte Erhältlichkeit von Drogen schwächen zusätzlich die Motivation sich einer als anstrengend und schmerzhaft empfundenen Therapie zu unterziehen. Menschen mit Abhängigkeitsproblemen sind in der Regel nicht in der Lagen, sich selbst aus der Abhängigkeit herauszuhelfen.
Unter dem Eindruck der HIV-Epidemie wurden wenig durchdachte "Schadensverminderungskonzepte"
(harm reduction) realisiert, von denen die zuständige UN-Spezialbehörde (International Narcotics Control Board
INCB) schon vor Jahren mit Blick auf ihre kontraproduktiven Auswirkungen feststellte, dass
"harm reduction" Massnahmen geeignet sind, mehr Schaden anzurichten als Schaden zu mindern.
Die Einführung der "harm reduction" als 4. Säule der bundesrätlichen Drogenpolitik hat solchen Massnahmen einen besonderen Stellenwert gegeben. Sie stehen heute in Konkurrenz zur abstinenzorientierten stationären Therapie, die sich mit abnehmenden Patientenzahlen konfrontiert sieht - nicht zuletzt, weil sie vom Patienten anstrengenden Verzicht und Ausdauer fordert, wovon ihn die öffentliche Heroinverteilung eben dispensiert.
2.2 Zur Bewertung der Gefährlichkeit von Cannabis
Die frühere Entscheidung, Cannabis nicht gesondert zu behandeln, trug dem Umstand Rechnung, dass neben der Art der Substanz die Dosis, die Konsumart und andere Faktoren zur Gefährlichkeit eines Drogentyps beitragen. Die im Vergleich zu Heroin und Kokain geringere akute Toxizität darf nicht über die bedeutenden Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums hinwegtäuschen. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Droge Cannabis müssen alle Aspekte einbezogen werden. Schon die im Cannabisbericht zitierte wissenschaftliche Literatur reicht eigentlich aus, Cannabis ein besonderes Gefährdungspotential zuzusprechen. Darüber hinaus müssen aber weitere wissenschaftlichen Studien miteinbezogen werden, um das spezielle Gefährdungspotential von Cannabis richtig zu verstehen.
Zu Recht muss man befürchten, eine Statusänderung von Cannabis könnte von der Öffentlichkeit als Verharmlosung der Gefährlichkeit aufgefasst werden. Da in der Schweiz relevante epidemiologische Daten fehlen, sei die - von den Experten offenbar nicht ausgewertete - Studie der Universität Michigan, “Monitoring the Future” als Beleg angeführt (Abb. 1).
Abbildung 1: Drogenkonsum im Vergleich mit der wahrgenommenen Gefährlichkeit und der Ablehnung des Konsums.
Sie zeigt einen umgekehrt proportionalen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und der wahrgenommenen Gesundheitsgefährdung. In anderen Worten: Je stärker Cannabis als gesundheitsgefährdend betrachtet wird, desto mehr sinkt die Zahl der Konsumenten und umgekehrt. Dies ist einer der wichtigsten epidemiologischen Zusammenhänge, welcher die fatalen Konsequenzen einer Verharmlosung von Cannabis belegt. Ein weiterer Grund, Cannabis keinen Sonderstatus zu verleihen, ist die Befürchtung, Cannabis könne als Umstiegsdroge zum Konsum von anderen Drogen führen.
Die Befürchtungen einer Zunahme des Cannabiskonsums als Folge einer Liberalisierung / Legalisierung sind berechtigt. Internationale Erfahrungen belegen diese Auffassung. Im Bundesstaat Alaska wurde Ende der 80er Jahre eine liberalere Gesetzgebung eingeführt, welche den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis nicht mehr unter Strafe stellte. Entsprechend hoch ist in diesem Staat die Lebenszeitprävalenz (Zahl der Befragten, die mindestens einmal im Leben Drogen konsumiert haben) verglichen mit Staaten (Oregon, Texas, Maryland, Virginia) mit strengerer Gesetzgebung. In Alaska wurde dieses Gesetz als Folge dieser Entwicklung per Volksentscheid 1990 wieder aufgehoben (Tabelle 1). Auch in Holland ist eine bedenkliche Zunahme der Prävalenz von 7% (1990) auf 17% (1991) zu verzeichnen, obwohl immer wieder behauptet wird, die liberale Haltung in diesem Land habe nicht zu einer Ausweitung des Problems geführt.
Tabelle 1: Vergleich der Lebenszeitprävalenz von Cannabis in den USA und einzelnen Gliedstaaten mit unterschiedlicher Gesetzgebung 1989.
| |
USA |
Alaska |
Oregon |
Texas |
Maryland |
Virginia |
| jemals im Leben |
43,7% |
68% |
54% |
45,7% |
43% |
37,2% |
| im Befragungsjahr |
29,6% |
53% |
43% |
25,2% |
(NA) |
26,6% |
| im Befragungsmonat |
16,7% |
45% |
27% |
13,9% |
15% |
15% |
| täglicher Konsum |
2,9% |
(NA) |
5,4% |
(NA) |
5,7% |
(NA) |
Die Diskussion einer möglichen medizinischen Verwendung von Cannabis darf nicht zur Unterstützung von Legalisierungsideen missbraucht werden. Hinweise auf chinesische Lehrbücher und jahrtausend alte “Traditionen” sind in diesem Zusammenhang mehr zeitgeistmässig denn fachlich motiviert. In den USA wird Dronabinol
(Marinol ®) zu medizinischen Zwecken verwendet. Erlaubt ist die Anwendung für einige wenige Indikationen wie beispielsweise Schmerzbekämpfung und Übelkeit bei Chemotherapie, wenn übliche Medikamente nicht genügend wirksam sind. Eine Verabreichung als Cannabis
in rauchbarer Form wird wegen der kanzerogenen Wirkung abgelehnt.
Cannabis soll deshalb nicht von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eine Sonderbehandlung ist nicht zu rechtfertigen. Durch das Aufrechterhalten des Verbots werden die präventiven Bemühungen um Eindämmung des Konsums unterstützt und bestärkt.
2.3 Zur Heroinabgabe
Die Heroinabgabe hat keine wissenschaftlich brauchbaren Resultate gezeigt. Eine Fortsetzung lässt sich auf grund der jeder medizinisch-ethischen Grundlage entbehrenden Heroinversuche nicht rechtfertigen.
Die positiven Wirkungen der Heroinabgabe an Schwerstabhängige sind - im Gegensatz zur Auffassung des Bundesrates -
nicht erwiesen. Dies kommt u.a. in der negativen Bewertung in der sogenannten Evaluation der Versuchsergebnisse durch unabhängige Fachleute im Auftrag der WHO, in offiziellen Stellungnahmen des International Narcotics Control Board
(INCB) und in zahlreichen internationalen Publikationen, z.B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, zum Ausdruck. Die Direktorin der Weltgesundheitsorganisation WHO hat bei der formellen Übergabe des WHO-Reports an Pino
Arlacchi, Direktor des United Nations Drug Control Programme UNDCP, sogar unmissverständlich festgehalten, dass die Heroinabgabe nicht als eine wissenschaftlich anerkannte therapeutische Alternative (zur Methadonabgabe) betrachtet werden könne
("It should not be considered as a proven therapeutic alternative for heroin
addicts.").
Die Schweizer Heroinversuche genügten den Kriterien der Wissenschaftlichkeit
nicht. Die Wirksamkeit von Heroin als “Medikament” konnte nicht nachgewiesen werden. Das Fehlen von Vergleichsstudien z.B. mit Methadon, ist dabei ein wichtiger Kritikpunkt, warum Experten der Meinung sind, dass die Heroinversuche schon aus methodischen Gründen keine gesicherten Erkenntnisse erbringen konnten.
Um diese zentrale Kritik zu entkräften, führte das Institut für Suchtforschung in Zürich im Nachhinein sogenannte Vergleichsstudien durch, dessen Ergebnisse im Bericht “Methadon- und heroinunterstützte Behandlung Opiatabhängiger im Vergleich” veröffentlicht wurden. In der Zusammenfassung bestätigen die Autoren:
"Der Vergleich der Behandlungsangebote (Heroin versus Methadon d.V.) zeigt, dass die Unterschiede in erster Linie auf unterschiedliche Betreuung und weniger auf die verschriebene Substanz zurückzuführen sind."
Paradoxerweise empfehlen die Autoren, dennoch die Heroinabgabe weiterzuführen, und argumentieren, die Heroinabgabe sei eben für Schwerstsüchtige gedacht, die keiner anderen Behandlung zugänglich seien. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu den Tatsachen: Die Probanden des Heroinabgabeprogrammes waren erstens nicht mehrheitlich "Schwerstsüchtige" und hatten zweitens mehrheitlich keinen anderen Behandlungsversuch unternommen. Die Behauptung, man brauche die ärztliche Heroinabgabe, um die Palette von Behandlungsangeboten zu
vergrössern, ist offensichtlich ein Kunstgriff, um die Heroinabgabe in einem neuen BtmG zu verankern. Die Motive der Befürworter einer permissiven Linie sind bei genauer Analyse und Kenntnis der Hintergründe nicht sozialmedizinische, sondern politische
(u.a Schwächung der behördlichen Autorität zugunsten eines hedonistischen Individualismus)
Wir sind der Ansicht, dass auch hier eine Revision des BtmG unnötig ist! Heroin soll weiterhin auf der Liste der verbotenen Substanzen in Art. 8 BtmG bleiben.
Schlussfolgerungen
Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Gesundheit und Freiheit der Bürger sind ein zentraler Bestandteil des Gemeinwohls. Drogen gefährden sowohl die Gesundheit als auch die Freiheit der Bürger und stehen somit im Widerspruch zum Gemeinwohl. Folgerichtig stellt das BtmG den Konsum und den Handel von Drogen unter Strafe. Eine Abkehr oder Auflösung von diesen Kerngedanken des BtmG würde demnach schwere Folgen für die Bürger und das Gemeinwohl haben.
Der Staat hat gegenüber seinen Mitbürgern, gerade den Schwächsten, eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Mit dieser Sorgfaltspflicht ist es nicht vereinbar, selbst- und fremdschädigendes Verhalten ohne Rücksicht auf die sozialen und wirtschaftlichen Folgen zuzulassen oder gar zu erleichtern.
Immer wieder wird der Aufwand im Polizei- und Justizapparat als Argument gegen repressive Massnahmen hochgerechnet, dabei aber völlig ausser Acht gelassen, dass eine Liberalisierung in der Drogengesetzgebung schliesslich ein Mehrfaches an sozialen und ökonomischen Folgekosten nach sich zieht.
Die Drogengesetzgebung muss den Staat, die gesellschaftlichen Institutionen, die Schulen und Familien in die Lage versetzen, die durch möglichen Drogenkonsum beeinträchtigte individuelle Gesundheit und Freiheit der Menschen zu stärken, zu schützen oder wiederherzustellen. Dies bedeutet :
- Aktive und kontinuierliche Prävention
- Konsumverbot
- Angemessene Sanktion bei Zuwiderhandlung und
- Repression gegen die kriminellen Nutzniesser der Drogensucht.
- Zielgerichtete Therapie und Wiedereingliederung der Betroffenen in die Gesellschaft.
- Alle Massnahmen haben die Wiedererlangung der Selbstbestimmung und damit ein drogenfreies Leben zum Ziel.
- Ablehnung von Massnahmen, die geeignet sind, eine Chronifizierung der Sucht zu bewirken (z.B. Heroinabgabe).
Für das Wohl von Schwerstsüchtigen, die durch die wissenschaftlich anerkannten Massnahmen nicht erreicht werden können oder sich diesen entziehen, kann mittels fürsorgerischen Freiheitsentzug gesorgt werden. Jahrzehntelange diesbezügliche Erfahrungen mit schwer alkoholabhängigen Menschen zeigen viele positive Wirkungen dieser
Massnahme.
All den hier genannten Forderungen genügt die vorgeschlagene Revision des BtmG nicht, weshalb sie abzulehnen ist. Wünschenswert ist eine verbesserte Durchsetzung des bestehenden
BtmG, das im Einklang steht mit den Vorstellungen der UNO über eine wirksame Bekämpfung der Drogensucht. Des weiteren sollten alle Bemühungen darauf abzielen, den Konsens in der Bevölkerung gegen die Drogensucht wieder herzustellen und den Behörden in ihrem Kampf gegen den Drogenhandel den Rücken zu stärken.
Antworten zu den Fragen des Vernehmlassungs-Entwurfs
Allgemeine Fragen
1. Sind Sie damit einverstanden, in den Bereichen Prävention, Therapie, Schadensverminderung, Forschung, Ausbildung und Qualitätssicherung (Art. 3b - 3k rev.
BetmG) den Geltungsbereich von Betäubungs- auf Suchtmittel auszudehnen?
Nein, der wissenschaftlich begründeten Unterscheidung zwischen Betäubungsmitteln und Suchtmitteln sollte Rechnung getragen werden. Mit einer Ausweitung des Geltungsbereiches würde ein Suchtmittelgesetz geschaffen. Dies führt zu einer Verharmlosung der gefährlichen Rauschgifte.
2 . Sollen die aus dem zur Zeit geltenden Recht übernommenen Bestimmungen zur Meldeermächtigung von suchtmittelabhängigen Personen (Art. 3c Abs. 1 und 2 rev.
BetmG) im revidierten Gesetz wie bis anhin auf den Bereich Betäubungsmittel beschränkt bleiben (geltendes Gesetz), auf Suchtmittel ausgedehnt oder aus dem Gesetz entfernt werden?
Jede Substanz soll im Gesetz auf Grund ihres Gefährdungspotentials entsprechend behandelt werden. Es besteht kein Änderungsbedarf.
3. Sollen die aus dem zur Zeit geltenden Gesetz übernommenen Bestimmungen zur Fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 3f rev.
BetmG) im revidierten Gesetz wie bis anhin auf den Bereich Betäubungsmittel beschränkt bleiben (geltendes Gesetz), auf Suchtmittel ausgedehnt oder aus dem Gesetz entfernt werden?
Die Bestimmungen zur FFE sollen wie bis anhin auf den Bereich der Betäubungsmittel beschränkt bleiben und weder auf Suchtmittel ausgedehnt noch aus dem Gesetz entfernt werden.
4. Soll der Bund eine stärkere Führungsrolle in der Drogenpolitik einnehmen als bisher, insbesondere im Bereich der drei Säulen Prävention, Therapie und Schadensverminderung?
Nein.
Die Kompetenz der Kantone in der Drogenpolitik soll erhalten bleiben.
Fragen zu den Strafbestimmungen Art. 19 ff
5. Soll der Status quo in Bezug auf die Kriminalisierung von Betäubungsmittelhandel und -konsum geändert werden?
Nein
6. Falls Sie Frage 5 mit "Ja" beantwortet haben, welcher der zur Diskussion gestellten Varianten geben Sie den Vorzug?
BR 1
BR 2
SGK 1
SGK 2
SGK 3
Keine Variante löst irgend ein Problem, im Gegenteil.
7. Wie beurteilen Sie die von Ihnen bevorzugte Variante im Hinblick auf die Ausgewogenheit der bundesrätlichen Vier-Säulen-Politik?
Fällt dahin
8. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung des Konsums von Cannabis?
Auf keinen Fall
9. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung der Vorbereitungshandlungen zum Konsum von Cannabis (Besitz, Erwerb, Herstellung und Anbau zum eigenen Konsum)?
Nein
10. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung des Konsums aller Betäubungsmittel?
Nein
11. Unterstützen Sie die generelle Strafbefreiung der Vorbereitungshandlungen zum Konsum aller Betäubungsmittel?
Nein
12. Das im Revisionsentwurf vorgeschlagene Opportunitätsprinzip sieht die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat unter bestimmten, auf nationaler Ebene einheitlich definierter Bedingungen, die Strafverfolgungspflicht der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden für bestimmte Widerhandlungen beschränken kann. Unterstützen Sie die Einführung dieses Opportunitätsprinzips im
BetmG?
Nein
13. Soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, ein solches Opportunitätsprinzip, wie in den Fragen 14 - 17 dargelegt, auf Verordnungsstufe zu regeln?
Nein
14. Unterstützen Sie die Einführung dieses Opportunitätsprinzips im BetmG für Konsum und Vorbereitungshandlungen zum Konsum von Cannabis?
Nein
15. Unterstützen Sie die Einführung eines solchen Opportunitätsprinzips für den Konsum aller Betäubungsmittel und unter welchen Voraussetzungen?
Nein
16. Unterstützen Sie die Einführung eines solchen Opportunitätsprinzips für die Vorbereitungshandlungen zum Konsum aller Betäubungsmittel und unter welchen Voraussetzungen?
Nein
17. Unterstützen Sie die Einführung eines solchen Opportunitätsprinzips für Anbau, Fabrikation und Handel betr. Cannabis und unter welchen Voraussetzungen?
Nein
18. Welcher Variante der Definition des schweren Falles gemäss Art. 19 Abs. 2 rev. BetmG (BR oder SGK) geben Sie den Vorzug?
Keiner
Jugendschutz
19. Falls Sie dem straffreien Konsum von Cannabis zustimmen: Unterstützen Sie dazu die untere Alterslimite von 18 Jahren oder bevorzugen Sie eine solche von 16 Jahren?
Keine Zustimmung zum straffreien Konsum von Cannabis.
20. Falls Sie dem straffreien Konsum aller Betäubungsmittel zustimmen: Unterstützen Sie dazu die untere Alterslimite von 18 Jahren oder bevorzugen Sie eine solche von 16 Jahren?
Keine Zustimmung zum straffreien Konsum aller Betäubungsmittel
21. Halten Sie die verschiedenen Massnahmen (Verweis, Arbeitsleistung u.a.) des Jugendstrafrechts bei Drogenkonsum durch Jugendliche für genügend?
Die Massnahmen müssen ausgebaut und der Vollzug sichergestellt werden.
22. Unterstützen Sie es, dass generell das Verabreichen oder Abgeben zum Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder anderen Suchtmitteln an Kinder unter 16 Jahren mit Gefängnis oder Busse bestraft wird?
Bestrafung mit Busse, im Wiederholungsfall mit Gefängnis. Es sind auch andere angemessene Sanktionen vorzusehen, z.B. Publikation zur Täterschaft in Amtsblättern oder lokalen Zeitungen oder Sanktionen durch Standesorganisationen (Apotheker, Ärzte).
Fragen zur Revision der "Hanfverordnungen"
I. Falls Sie Variante BR2 bevorzugen, sind Sie für eine entsprechende Revision der Verordnungen zur besseren Kontrolle des Anbaus von Hanf und des Handels mit Hanfprodukten? Wenn nein, weshalb nicht?
Ja.
Zu Bejahen ist, dass nunmehr die Hanfpflanze als solche sowie ihre Teile (Fruchtstände, Blüten, Blätter usw. ) und Samen generell als Betäubungsmittel gelten und entsprechend strafrechtlich behandelt werden können. Der Handel mit Hanftalern und Hanfkissen, die fast ausschliesslich dem Rauschgiftkonsum dienen, kann somit wirksam unterbunden werden.
II. Falls sich eine Mehrheit der Vernehmlassenden für die Variante BR 2 bzw. für ein Festhalten an den heutigen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Anbau von und Handel mit Cannabis ausspricht: Unterstützen Sie die Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten, wie sie in den "Hanfverordnungen" vorgeschlagen wird?
Ja.
Aber eine Bewilligungspflicht zum Anbau von Hanfpflanzen, die als Betäubungsmittels gelten, ist unnötig. Es gibt keinen objektiven Grund, THC-haltigen Hanf anzubauen. Die Gefahr des Missbrauchs als Rauschgift ist zu gross. Für alle übrigen nicht THC-haltigen Hanfsorten ist die Einführung einer Meldepflicht angemessen.
III. Falls sich die Mehrheit der Vernehmlassenden zugunsten der vorgeschlagenen Anpassungen der "Hanfverordnungen" ausspricht: Befürworten Sie deren sofortige Inkraftsetzung noch bevor die parlamentarische Debatte zur Revision des BetmG stattgefunden hat?
Ja.
Eine sofortige Inkraftsetzung ist zu begrüssen. Gestrichen werden sollte dabei die Einführung einer Bewilligungspflicht für THC-haltige Hanfpflanzen, die als Betäubungsmittel gelten.
Mit freundlichen Grüssen
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Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Sucht und Aids
Sektion Alkohol und Tabak
3003 Bern
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14. September 2000
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Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten uns im Folgenden zum vorgeschlagenen Entwurf eines Programmes 2001 - 2005 für die Tabakprävention
äussern.
1. Prävention
Eine Suchtprävention, die den Menschen und seine physische und psychische Gesundheit ins Zentrum stellt, hat sich an der Förderung, am Schutz und der Wiedererlangung der individuellen Freiheit zu orientieren. Denn die Sucht bedeutet - nebst teils schweren seelischen und körperlichen Folgeschäden - vor allem partieller oder totaler Verlust der Freiheit - und damit verbunden der Verlust von Selbst-bestimmung und Selbstverantwortung. Dies ist auch bei der Nikotinsucht nicht anders, auch wenn psychotrope Wirkungen in Form von Rauschzuständen ausbleiben.
Bekanntlich ist beim Beginn des Tabakkonsums und der Entstehung der Nikotinsucht das Alter von entscheidender Bedeutung. Je später jemand erstmals Tabak raucht, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass daraus ein jahrelanger Tabakkonsum entsteht. Deshalb sollte vor allem die Jugend das Ziel geeigneter Präventionsmassnahmen sein. Der Jugendschutz ist von grosser Bedeutung.
Eine wirksame Prävention verlangt folgende Massnahmen:
1. Die Attraktivität der suchterzeugenden Substanzen ist zu reduzieren, insbesondere für Jugendliche, mittels massiver Einschränkung der Werbung und des Sponsoring.
2. Gesundheit, gesunde Lebensweise, konstruktive Aktivitäten in Freizeit und Sport, bei denen Zigarettenkonsum verbannt ist, müssen wieder als positiv und erstrebenswert dargestellt werden.
3. Das Wissen um die Gesundheitsgefahren, die von diesen suchterzeugenden Genussmitteln ausgehen, sollte erneut vermehrt verbreitet werden, insbesondere unter den Jugendlichen. Wissenschaftlich unbestritten ist der umgekehrt proportionale Zusammenhang zwischen dem Konsum von Tabak und der wahrgenommenen Gesundheitsgefährdung. In anderen Worten: Je stärker Tabak als gesundheitsgefährdend angesehen wird, desto mehr sinkt die Zahl der Raucher und umgekehrt. Dies ist einer der wichtigsten epidemiologischen Zusammenhänge. Die gesundheitlichen Bedenken stellen selbst unter den Jugendlichen den wichtigsten Grund dar, nicht mit dem Rauchen anzufangen oder damit aufhören zu wollen. In der Schweiz leben 2 Millionen Rauchende, von denen die Mehrheit vom Rauchen loskommen möchte, weil sie sich der gesundheitlichen Gefahren bewusst ist. Weitere 1,3 Millionen Exrauchende schafften zudem den Ausstieg. Sie wollten ihre Gesundheit nicht weiter schädigen.
Berechtigte gesundheitliche Bedenken sind ein wichtiger Faktor in der gesamten Prävention. Die Zunahme des Tabakkonsums als Folge des Nachlassens der diesbezüglichen präventiven Bemühungen hat sich in den letzten Jahren leider bewahrheitet.
Ein weiterer Faktor, der eine Zunahme des Tabakkonsums bewirkte, ist die permissive Haltung unserer Gesellschaft dem Cannabiskonsum gegenüber. Zusammen mit dem starken politischen Druck in Richtung Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis führte dies auch zu falschen Vorstellungen der Jugendlichen über das Rauchen von Haschisch. Es wird als weniger gesundheitsgefährdend angesehen, obwohl die Teerstoffe der Haschisch-Zigaretten genauso schädlich wie die des Tabaks sind und die Haschisch-Zigaretten eben soviele krebserregende Substanzen enthalten. Erschwerend kommt hinzu, dass Haschisch ohne Filter geraucht wird und der Rauch zwecks Aufnahme von möglichst viel Rauschstoffen länger in den Atemwegen behalten wird. Dies verstärkt die schädigende Wirkung.
Bereits berichten Jugendliche, dass sie über Rauchen von Haschisch mit dem Tabakkonsum angefangen haben. Deshalb muss dieser Faktor in die präventiven Bemühungen einbezogen werden.
2. Zur Bewertung der Gefährlichkeit von Tabak
Bedenkt man die gesundheitlichen Folgeschäden des Tabakkonsums, so fällt es schwer, in diesem Zusammenhang von Genussmitteln zu reden.
Wichtigste medizinisch unbestrittene Tatsachen sind:
- 40 der 4000 Substanzen, die im Tabakrauch enthalten sind, sind einwandfrei als krebserregend identifiziert worden;
- Lungenschädigungen in Form von Emphysem ( Lungenüberblähung, chronische Bronchitis, Lungenkrebs),
- Vermehrte Krebserkrankungen in anderen Organen wie Magen, Darm und Blase,
- des weiteren werden die Gefässsysteme geschädigt mit Folgen wie Herz und Hirninfarkt, Durchblutungsstörungen der Extremitäten,
- das Lebensalter der Raucher wird verkürzt (die Hälfte der Raucher stirbt frühzeitig, davon die Hälfte vor dem Erreichen des 70. Lebensjahres),
- jährlich werden ungefähr 8000 Todesfälle durch Rauchen verursacht,
- schädigende Auswirkungen auf die Entwicklung des Säuglings, wenn die Mutter während der Schwangerschaft rauchte ( geringeres Körpergewicht, Risiko des plötzlichen Kindstod fünfmal höher, beim Kleinkind häufiger Asthmaanfälle, Mittelohrentzündungen, Bronchitiden und Lungenentzündungen),
- gesundheitliche Folgen des Passivrauchens (erhöhtes Risiko für Lungenkrebs und Herz-Kreislauferkrankungen, Brustkrebs, Hirnschlag, Bronchitis, Asthma),
- suchterzeugende Wirkung von Nikotin (53% der Rauchenden möchte aufhören, lediglich 20% schaffen dies auf Dauer; jedes Jahr versuchen 550 000 Rauchende aufzuhören),
- Rauchen geht unter Jugendlichen dem Konsums von psychotropen Drogen voraus.
Diese Aufzählung ist summarisch und nicht vollständig. Niemand bestreitet jedoch ernsthaft, dass Tabak eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit bewirkt. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm, ebenso die Belastungen der Krankenkassen durch die enormen Heilungskosten als Folge dieser gesundheitlichen Schädigungen.
3. Massnahmen
3.1 Zielgruppenorientierte Prävention
1. Aufklärende Unterichtseinheiten für die Jugendlichen: Die Lehrer haben zudem eine wichtige Vorbildfunktion, die sie vermehrt wahrnehmen sollten.
2. Massnahmen zur Verminderung des Tabakkonsums in und um die Volksschulen: Schaffung von
rauchfreien und drogenfreien Schularealen, ohne Raucherecken, wie es sie z.B. in den Vereinigten Staaten seit Jahren gibt, mit den Anzeigetafeln in der Nähe von Schulen:
"drugfree schoolzone"
3. Sportvereine hätten eine wichtige präventive Aufgabe, haben aber seit einigen Jahren diese Aufgabe vernachlässigt und wenig gegen die Zunahme des Tabak- und Alkoholkonsums in ihren Kreisen unternommen.
4. Ärzte und Zahnärzte: Aufklärung der Patienten, abgegolten durch die Krankenkassen
3.2 Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz:
- Rauchfreies Büro und Werkstatt
- Rauchfreie öffentliche Orte: Restaurants, öffentliche Verwaltung, Spitäler, Flughafen. Noch mehr rauchfreie Abteile in den Zügen.
3.3 Ausstiegshilfe durch Ärzte:
Die Stärkung der Motivation zum Ausstieg ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Beratung.
Dem folgen dann Raucherentwöhnungsprogramme in verschiedenen Variationen:
- Gruppen- und Einzelberatungen,
- Nikotinpflaster,
- medikamentöse Unterstützung der Entwöhnung,
- Begleitung durch den Arzt als Rückfallprophylaxe.
3.4 Gesetzliche Massnahmen
Wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, kann auf Gesetzesebene sehr viel erreicht werden durch:
- Erhöhung der Tabaksteuer
- Einschränkung der Werbung und des Sponsoring
- Abbau der Subventionen für Tabakanbau: es ist unsinnig, dass die öffentliche Hand für Prävention 5 Mio jährlich ausgibt, währenddem der Tabakanbau mit 19 Mio jährlich subventioniert wird.
- Vermehrt sollen Gelder für die Prävention eingesetzt werden. Die Einführung eines Tabakzehntels wäre eine zu befürwortende
Massnahme.
Schlussfolgerungen
Um im anstehenden Bereich Fortschritte zu machen, besteht wirklich Handlungsbedarf. Die zu treffenden Massnahmen werden genannt. Es wäre wünschenswert, wenn sie tatkräftig umgesetzt würden.
Auch die Politiker müssen sich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und der Nikotinsucht bewusster werden, damit sie die geeigneten diesbezüglichen Massnahmen unterstützen.
Antworten zu den Fragen der Vernehmlassung
1. Sollen die Anstrengungen der Tabakprävention in der Schweiz inskünftig verstärkt und mehr Mittel dafür eingesetzt werden?
Es sollte eine Art Tabakzehntel geschaffen werden, die aus der Tabaksteuer kommt. Jährlich sollten etwa 20 bis 30 Millionen zur Verfügung stehen, die von der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention kontrolliert und für Projekte freigegeben werden.
2 . Wie beurteilen Sie dieses Programm in bezug auf
- Ausgewogenheit?
- Umfassenden Ansatz?
- Eventuelle Lücken?
- Realisierbarkeit ?
- Wirksamkeit?
Das Programm ist ausgewogen und umfassend. Gewichtungen sollten vorgenommen werden, um die Kräfte und die Gelder nicht zu sehr zu verzetteln. Die genannten gesetzlichen und steuerlichen Massnahmen sind unverzüglich umzusetzen.
3. Welche Programmelemente sind für Sie für die Errichtung der Gesamtzielsetzung am Wichtigsten?
Zentral sollte sein, der Bevölkerung die Folgen des Tabakkonsums und der Nikotinsucht immer wieder neu nahe zu bringen: Fernsehspots, Plakate.
4. Wer soll Ihrer Meinung nach für die Formulierung und die Umsetzung des nationalen Präventionsprogramms die Führungsrolle übernehmen?
- auf der strategischen Ebene
- auf der operationellen Ebene
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention sollte die Führungsrolle auf der strategischen und operationellen Ebene erhalten.
5. Welche Rolle spielt eine nationale Informationskampagne über die Tabakproblematik und welchen Beitrag kann sie zur Umsetzung des Präventionsprogramms leisten?
Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur verstärkten Bewusstwerdung der Problematik in der Bevölkerung und bei den massgebenden Politikern und Behörden. Diese veränderte Sicht wird die Grundlage dafür sein, dass die Gesellschaft das Massnahmenpaket Tabak mitträgt und unterstützt.
6. Welche Massnahmen betrachten Sie zum Schutz vor Passivrauchen als besonders wirksam?
Die Schaffung von rauchfreien Arbeitsplätzen, rauchfreien öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungsgebäude, Spitäler, Kino, Theatereinrichtungen, Flughafen, öffentliche Verkehrsmittel. Zudem müsste der Anteil der rauchfreien Zonen in den Gaststätten und Eisenbahnen erhöht werden.
7. Welche Massnahmen betrachten Sie als besonders wirksam, um zu verhindern, dass Jugendliche anfangen zu rauchen?
- Der Jugendschutz ab 18 Jahren d.h. Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche soll konsequenter durchgesetzt werden.
- Zudem helfen rauchfreie Schulen und Diskoveranstaltungen das Bewusstsein des Nichtrauchens stärken.
- Verbot von Sponsoring an Sportanlässen und des Verteilens von Gratismustern sind weitere geeignete Massnahme.
- Aus der Tatsache, dass viele Jugendliche mit Rauchen beginnen, nur um in ihrer Gruppe "in" zu sein, muss rauchfrei bleiben als höher bewertete, intelligentere und selbstständigere Haltung dargestellt werden, analog "Kluge Köpfe schützen sich!"
Mit freundlichen Grüssen
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